Rechtsanwalt/ Schwangerschaft

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Studentin und arbeite zwei Tage á 5 Zeitstunden in der Woche als Honorarkraft bei einem Bildungsträger und habe kürzlich meine Schwangerschaft festgestellt. Mein Studium habe ich soweit beendet, bin also vorlesungsfrei und bereite mich neben dieser Tätigkeit auf meine Abschlussprüfung vor. Normal muss man ja so wie ich es gelesen habe dem Arbeitgeber in den ersten drei Monaten bescheid geben?! Mir wäre es jedoch am Liebsten es erst etwas später zu sagen, da es eine Risikoschwangerschaft ist, bei der nicht sicher ist, ob sie überhaupt dauerhaft anhält. Wie verhalte ich mich am Besten? Habe wie gesagt einen Honorar-/Werkvertrag. Ist das dann nicht eine ganz andere Situation als bei befristeten oder unbefristeten Angestellten, die auf Steuerkarte arbeiten?

Vielen Dank für eine Antwort und beste Grüße.

M. A.

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Vertragsituation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben. Wenn Sie keine Arbeitnehmerin sind, müssen Sie auch nichts melden. Sonst unverzüglich.

ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.

Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
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Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich werde die kritischen ersten drei Monate abwarten und dann meiner Chefin Bescheid geben.

Beste Grüße