Rechtsanwalt Streitwert

Kindesunterhalt Unterhaltpflichtiger zahlt Unterhalt für ein Kind in der Altersstufe 2 110% iH von 309€ jetzt hat der Unterhaltsverpflichtete wieder geheiratet und ist durch die neue Frau 2 Personen unterhaltspflichtig und will daher den Unterhalt aud 105% 291 € herabsetzen lassen Von welchen Streitwert muss nun ausgegangen werden 309x12= 3708 oder 291x12= 2492 oder die Unterhaltsersparnis 8x12=216€

wenn es nur eine abänderung künftigen unterhalts nach den §§ 238ff famfg betrifft, kommt es auf den betrag der herabsetzung an: 12 x (309€-291€) = 216€