Rechtsanwalt testen?

Hallo,

kann man eigentlich mit einem Rechtsanwalt ein „Probegespräch“ führen? Und wenn einem das von ihm vorgeschlagene Vorgehen nicht zusagt, wenn er einen unaufmerksamen Eindruck macht oder er einem einfach unsympatisch ist, sucht man sich einen anderen? Oder ist dann schon eine komplette Gebühr fällig?

Gruß
Peter

das ist einfach,

mache beim RA einen Termin, den du ausdrücklich als allgemeinen beratungstermin ansetzt. Erbitte vorher die Dauer und die kosten für diesen termin. Dann kannst du ihm nacher den Auftrag für die Sache erteilen oder eben nicht. Erst nach diesem Auftrag fallen die Sachgebühren an. vorher halt nur die gebühren fürs Gespräch.

Aber Vorsicht: Manchmal sind die gebühren fürs Gespräch höher als die Kosten für die Sache.

gruss

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Lieber nicht für´s Labern must Du sonst zahlen,
Horche lieber auf Bekannte die schon Erfahrung haben, Gute mit dem eigenen oder schlechte mit dem Gegener.

Eine Kanzlei wo in normaler Geschäftszeit ein Anrufbeantworter kommt ???

Nur eine Tussi ???

Schlechte Gegend ???

und vieles mehr

Geh einfach unangemeldet rein und kuk´s Dir an

Gruß Johannes

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Hi,

ich hatte mal Glück und bin ungemeldet hin zu einem RA. Ich wollte, dass er für mich eine Sache mit dem Gericht erledigt. Er hat sich mein Problem angehört, ein paar Tips gegeben, dass ich dem Gericht selbst einen Brief schreiben kann. Er hat gesagt, wenn das abgelehnt wird, soll ich wiederkommen.

Da das so eine Art Orientierungsgespräch war (auch für ihn, ob er das Mandat will) hat das nichts gekostet.

Sicherlich fürchtete er mehr Arbeit als Gebührenertrag, deshalb hat er es so gemacht. Muss aber natürlich nicht allgemeingültig sein.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Peter,

kommt immer ganz auf den Kollegen an. Wer noch jung ist und Zeit hat, wird sicher gerne auch am Telefon eine erste allgemeine Einschätzung eines Falls ohne Mandatierung und Kostennote machen, wer den Schreibtisch vor lauter Akten nicht mehr sieht, wird eher dazu tendieren nur noch gegen Geld zu arbeiten. Dabei gibt es für die so genannte Erstberatung einen eigenen Gebührentatbestand im § 20 BRAGO. Demnach kann im Rahmen einer Erstberatung nur von 1-10/10 abgerechnet werden, wobei die Höchstgrenze von € 180,-- zzgl. MwSt. nicht überschritten werden darf.

Übrigens kann ich mich den Kriterien eines der Vorposter ganz und gar nicht anschließen, dass man den schlechten Anwalt an der Adresse oder der Zahl seiner Mitarbeiter o.ä. erkennnen kann. Es gibt unterschiedliche Geschäftsmodelle, nach denen Anwälte arbeiten, und die Kanzlei in bester Lage mit viel Personal kostet eben auch viel Geld, und dies muss eben dadurch erwirtschaften, dass man - gerade in diesen schlechten Zeiten - überall zulangt, wo es nur geht. Andere Kollegen meinen auch anders auskommen zu können, wollen zwischen Arbeit und Freizeit ein vernünftiges Verhältnis, belasten sich nicht mit unnötigen Kosten und vermeiden damit viele finanzielle Risiken, und sind dann ggf. auch eher mal persönlich für ein Telefonat erreichbar. Dies gilt insbesondere auch für viele Berufsanfänger, die zwar sicherlich noch nicht so viel Erfahrung haben, dafür aber ggf. mehr Engagement gerade in hässlichen Dingen, bei denen es nicht viel zu verdienen gibt, an den Tag legen, als Kollegen, die längst ihre Cashcows haben und den „Kleinkram“ nur noch widerwillig nebenbei erledigen.

Gruß vom Wiz

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???

Nur eine Tussi ???

eyh du!
*pssst!* ich verrate dir ein geheimnis: seid anfang des letzten jahrhunderts sind auch frauen als rechtsanwältinnen zugelassen! ECHT!

es grüßt aus dem 21. jahrhundert
ann

Tussi
auch wenn ich den Ausdruck „Tussi“ ziemlich dämlich finde, ist hiermit wohl eine Rechtsanwaltsgehilfin (Sekretärin o.ä.) gemeint.

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auch wenn ich den Ausdruck „Tussi“ ziemlich dämlich finde, ist
hiermit wohl eine Rechtsanwaltsgehilfin (Sekretärin o.ä.)
gemeint.

Dann erkläre doch mal, warum nach Deiner Meinung eine RA-Gehilfin oder Sekretärin als „Tussi“ bezeichnet werden darf…
Interessiert:
Anja

Logik ?
Hallo,

Dann erkläre doch mal, warum nach Deiner Meinung eine
RA-Gehilfin oder Sekretärin als „Tussi“ bezeichnet werden darf…

steht das hier zur Debatte ?

Gruss
Enno

Du, das kann ich dir nicht erklären. Und muss ich das? Von mir kommt dieser Begriff nicht.

Ziemlich desinteressiert:
Marc

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Hi Enno,

Dann erkläre doch mal, warum nach Deiner Meinung eine
RA-Gehilfin oder Sekretärin als „Tussi“ bezeichnet werden darf…

steht das hier zur Debatte ?

Nettiquette bezieht sich für mich nicht nur auf den direkten Umgang, sondern auch auf die Titulierungen, die hier vergeben werden.

Gruss
Enno

zurück,
Anja

Erklärung
Hallo,
soweit ich Marc verstanden habe, beschränkt sich seine Aussage darauf, wer mit „Tussi“ gemeint sein könnte. Der Begriff „Tussi“ kam ja von einen anderen Mitglied (Johannes). Um dennoch den Begriff aufzugreifen - wäre Deiner Meinung nach ein „nur eine Frau“ statt „nur eine Tussi“ in Johannes Posting weniger sexistisch ? „Tussi“ scheint mir hier durchaus passend gewählt, um der Aussage (die ich nicht teile) mehr Gewicht zu verleihen.

Gruss
Enno

PS: BTW ich bin der Meinung, das die RA gemeint ist, denn was interessiert mich die Sekretärin et al. - sie vertreten mich nicht vor Gericht und ein(e) fähige® RA wählt sicher auch kein inkompetentes Personal aus.

Hallo Leute,

zur Klarstellung und infohalber in dieser Diskussion (und ich störe
mich keinesfalls an dem Begriff „Tussi“, weil ich den selbst verwende
und der keineswegs böse gemeint sein muss):

Seit ca. 10 Jahren heißt es „Rechtsanwaltsfachangestellte“ und nicht
mehr „Rechtsanwaltsgehilfin“. Letzterer Begriff ist schlichtweg die
falsche Berufsbezeichnung und wenn dieser Begriff - unglaublicherweise
auch heute noch - in einem Stellenangebot von einem Anwalt verwendet
wird, würde ich mich dort ganz sicher nicht bewerben, nicht nur dass
der total rückständig sein muss, viel Respekt wird er für seine
Sekretärin auch nicht übrig haben (der Typ „Holen Sie mir mal einen
Kaffee!“), wenn er nicht mal deren korrekte Berufsbezeichnung kennt.

Und ja, es kommt - leider - sehr, sehr oft vor, dass ein kompetenter
Anwalt (oder GF o. Ä.) eine inkompetente Sekretärin hat, und warum das
so ist, dafür kann es viele Gründe geben. Mir oft unverständlich und
ein Horror, wenn ich mit solchen Kolleginnen was zu tun habe.
Und die „eine Tussi“ in einer Kanzlei ist nur hinsichtlich ihres
dortigen Alleinseins von Belang. Eine einzige Sekretärin deutet auf
einen Alleinanwalt hin, von dessen Beauftragung ich abraten würde,
siehe mein anderes Posting.

Grüße
Kris

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Hallo Peter,

dem Posting vom Wiz kann ich mich anschließen, wenn auch mit kleiner Einschränkung.

Als ehemalige Rechtsanwaltsfachangestellte mit Arbeitserfahrung in mehreren Kanzleien
kann ich dir zur Anwaltswahl ein paar Tipps geben, die auf Erfahrung beruhen und nach
denen ich mich selbst richte (spiegelt also meine persönliche Meinung wider):

  • Grundsätzlich einen Fachanwalt nehmen für z. B. Arbeitsrecht etc. (ein RA der Strafrecht
    macht, hat sich i. d. R. schon auf dieses Gebiet spezialisiert).
  • Ein RA auf Empfehlung ist meistens eine gute Wahl, zumindest, wenn es um dasselbe
    Fachgebiet geht (wie auch z. B. bei den Ärzten).
  • Einen Alleinanwalt – und vor allem einen jungen – würde ich unbedingt meiden; das
    Risiko ist sehr, sehr hoch, dass der recht inkompetent ist (ich würde nie pauschal behaupten,
    dass ALLE inkompetent sind!).
  • Eine Kanzlei mit mehreren Anwälten ist sehr empfehlenswert, Minimum zwei, würde
    jedoch eher mindestens eine mit drei RAen wählen.
  • Eine Kanzlei die auf sehr nobel macht (Kanzleieinrichtung etc.) , hat gerne Anwälte von
    fragwürdigem Charakter, die gerne mal eine fragwürdige Gebührenvereinbarung abweichend
    von der BRAGO abschließen (eine solche ist nur dann sinnvoll, wenn der Pauschalbetrag
    niedriger ist als die Gebührenberechnung über die BRAGO - also aufpassen), aber fachlich sind die normalerweise sehr gut und wie die ihr Ziel (bzw. das des Mandanten) erreichen,
    kann dem Mandanten ja egal sein. Auch hier soll das keine pauschale Aussage über Anwälte
    mit schlechtem Charakter sein, sondern vielmehr eine Befürwortung von sehr großen
    Kanzleien.

Die Rechtsanwaltskammer kann dir Anwälte nennen, darf dir aber keinen bestimmten
empfehlen.

Eine Rechtsschutzversicherung empfiehlt sich, man kann schnell in was verwickelt werden.

Generell ist die Anwaltswahl schwierig, denn wenn man einen beauftragt mit dem man
später nicht zufrieden ist, muss man bei einem Anwaltswechsel die Rechtsanwaltskosten
des ersten sowie des zweiten, also doppelt, bezahlen.

Grüße
Kris

Hallo!

Also ich habe mich bisher da etwas zurückgehalten, weil ich die Situation in Deutschland konkret nicht so genau kenne, aber dass ein Alleinanwalt schlechter ist als andere oder das große Anwaltskanzleien besser sind als kleine oder dass große Kanzleien verbotene Gebührenvereinbarungen abschließen halte ich für eine absurde Klischéevorstellung. So pauschal lässt sich das wohl überhaupt nicht beantworten - oft sind gerade Anwälte in kleinen Kanzleien vielseitiger und in unterschiedlichen Rechtsgebieten gut bewandert. Man kann nicht überall Spezialist und wirklich gut sein, aber zuviel Spezialist zu sein und zu wenig Allgemeinjurist zu sein ist eine absolut negative Qualifikation und zeichnet nicht den guten Juristen aus! Ich selbst arbeite in einer großen Kanzlei, aber dass wir hier deswegen besser sind, als ein Landanwalt in Hintertupfing halte ich für Unsinn und entspricht übrigens nicht meiner Erfahrung! Genausowenig, dass alte Anwälte besser sind als Junge. Es gibt gute und schlechte Anwälte - aber nach deinen Kriterien vorzugehen, hilft sicher nicht, einen guten Anwalt zu finden.

Gruß
Tom

Wahrscheinlich will er damit ausdrücken, dass die rein mechanische Eingabe von akkustisch oder visuell vorgegebenen Texten in eine Datenverarbeitungsanlage zum Zwecke des anschließenden Ausdrucks und zur Unterschriftsvorlage wenig mit selbständigem, kreativen Denken zu tun hat, dieses Defizit aber durch eine gewisse ansprechenden Optik der betroffenen (jungen) Damen wieder ausgeglichen werden kann.
Schlecht bezahlte, Fingernägel feilende und Telefon-säuselnde Mädels aber schon allein deshalb als Tussi zu bezeichnen, weil sie den ganzen Tag hinter der Empfangstheke sitzen und sich von der hauptsächlich männlichen Klientel angrinsen lassen müssen, finde ich allerdings auch ein wenig weit hergeholt.:smile:

Jens

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Hallo Kris,

ein paar kritische Anmekungen zu deinen Auswahlkriterien:

  • Grundsätzlich einen Fachanwalt nehmen für z. B. Arbeitsrecht
    etc. (ein RA der Strafrecht
    macht, hat sich i. d. R. schon auf dieses Gebiet
    spezialisiert).

Fachanwaltschaften gibt es längst nicht in jedem Rechtsbereich, und was das Thema STrafrecht angeht muss man sehr genau unterscheiden. Die „großen“ Strafverteidiger machen oft tatsächlich nur Strafrecht, aber auch im Bereich Verkehrsunfallrecht erledigen an sich zivilrechtlich ausgerichtete Kollegen häufig strafrechtliche Dinge (fahrlässige Körperverletzung, etc.) mit. Diese beschränken sich dann allerdings oft auf strafrechtliche Nebenkriegsschauplätze und halten sich von den vorsätzlich begangenen Kapitalverbrechen, etc. fern. Wenn ein Kollege also Strafrecht macht, muss man sehr genau unterscheiden, ob dies sein Hauptbetätigungsfeld ist, oder eher ein Nebengeschäft.

  • Ein RA auf Empfehlung ist meistens eine gute Wahl,
    zumindest, wenn es um dasselbe
    Fachgebiet geht (wie auch z. B. bei den Ärzten).

Da wäre ich sehr vorsichtig, denn in der Laienmeinung ist ein guter Anwalt immer derjenige, der einen Prozess für mich gewinnt. Was der Laie aber überhaupt nicht beurteilen kann, sind die Prozesschancen. D.h. die letzte Null kann einen sicheren Prozess gewinnen, der beste Spezialist wird bei einem nicht gewinnbaren Fall auch nichts herausholen. Empfehlungen durch Laien sind daher problematisch, wenn sie sich auf mehr als Fragen der Büroorganisation (Anwalt erreichbar, Arbeiten werden fristgerecht erledigt, …) und der Persönlichkeit (Anwalt ist „nett“, nimmt sich der Probleme seiner Mandanten an)beziehen.

  • Einen Alleinanwalt – und vor allem einen jungen – würde ich
    unbedingt meiden; das
    Risiko ist sehr, sehr hoch, dass der recht inkompetent ist
    (ich würde nie pauschal behaupten,
    dass ALLE inkompetent sind!).
  • Eine Kanzlei mit mehreren Anwälten ist sehr empfehlenswert,
    Minimum zwei, würde
    jedoch eher mindestens eine mit drei RAen wählen.

Sorry, aber da greifst du voll daneben, und solltest es als ehemalige ReNo besser wissen. Größere Kanzleien können vollkommen unterschiedlich organisiert sein, und der Laie kann dies nicht durchblicken. Oft sind größere Kanzleien nur Bürogemeinschaften von Einzelkämpfern, die sich Kosten für Büro und Personal teilen. D.h. jeder dort tätige Anwalt ist eigentlich auch ein Einzelkämpfer. In vielen anderen Fällen gibt es einen Patron mit großem Namen und viele kleine Aktenschieber, die nach außen kaum in Erscheinung treten, aber die eigentliche Arbeit machen. Auch da kann man keine Aussage treffen. Und dann gibt es unzählige Mischformen. Bei uns z.B. sind es zwei Sozien, die arbeitsteilig arbeiten, dann noch einen, dem einen Sozius zugeordneten angestellten Anwalt und zwei Außensozien als Einzelkämpfer. Alle sind unterschiedlich zu betrachten.

Auch hat der Alleinanwalt neben den Fachanwälten durchaus seine Berechtigung, und zwar insbesondere da, wo er z.B. Mittelständler umfassend als erster Ansprechpartner betreut, deren typische Probleme im Bereich des Vertrags-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht löst, und ansonsten Koordinator für den Einsatz von Spezialisten ist. Aber auch gegenüber Privatleuten mit höherem anwaltlichen Beratungsbedarf ist der Alleinanwalt sicher eine gute Wahl, wenn dieser im Zweifelsfall auch Dinge vorsortiert und teilweise an Spezialisten abgibt. Und schließlcih gibt es auch die hochspezialisierten Alleinanwälte, die sich exotischen Rechtsgebieten verschrieben haben (für die es keine Fachanwaltschaft gibt) und die auch da ihre Berechtigung haben.

  • Eine Kanzlei die auf sehr nobel macht (Kanzleieinrichtung
    etc.) , hat gerne Anwälte von
    fragwürdigem Charakter, die gerne mal eine fragwürdige
    Gebührenvereinbarung abweichend
    von der BRAGO abschließen (eine solche ist nur dann sinnvoll,
    wenn der Pauschalbetrag
    niedriger ist als die Gebührenberechnung über die BRAGO - also
    aufpassen), aber fachlich sind die normalerweise sehr gut und
    wie die ihr Ziel (bzw. das des Mandanten) erreichen,
    kann dem Mandanten ja egal sein. Auch hier soll das keine
    pauschale Aussage über Anwälte
    mit schlechtem Charakter sein, sondern vielmehr eine
    Befürwortung von sehr großen
    Kanzleien.

Damit wäre ich ganz vorsichtig, denn viele mittlere Kanzleien haben langjährige Tradition, teilweise über diverse Generationen und haben den „Reichtum“ über Jahrzehnte auch ohne krumme Geschäfte aufgebaut. Dann gibt es eben auch die typischen Anwaltsviertel in den Städten, wo man eben in Gerichtsnähe in repräsentativen Häusern aus rein praktischen Gründen eng auf eng sitzt, wie z.B. bei uns hier in Hannover im Zooviertel.

BTW: Groß ist ein relativer Begriff. Die richtig großen sind die internationalen Großkanzleien mit hunderten oder sogar tausenden von Anwälten, die allerdings hautpsächlich im M&A-Bereich, sowie im Wirtschaftsrecht tätig sind. Dagegen sind die durchschnittlichen kleinen und mittleren Kanzleien, mit denen man als Privatmann zu tun bekommt winzig.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz,

… Dabei gibt es für die so genannte Erstberatung einen eigenen Gebührentatbestand
im § 20 BRAGO. Demnach kann im Rahmen einer Erstberatung nur von 1-10/10
abgerechnet werden, wobei die Höchstgrenze von € 180,-- zzgl. MwSt. nicht überschritten
werden darf.

Mir scheint, dass Rechtanwanwälte ein Privileg haben, das nur wenige andere Selbständige oder Freiberufler besitzen. Normalerweise lässt man sich ein Angebot machen und entscheidet erst dann. Beim RA ist man von vornherein in Zahlungsverpflichtung.

Falls du nun antwortest: Wenn ein RA seine Strategie erläutert, erwirbt der Klient ein Wissen, mit dem er ggf. auch ohne RA vorgehen kann, lässt sich antworten: Es gibt viele Angebote (z. B. von Handwerkern oder Architekten), aus denen man Fachkenntnis für das weitere Vorgehen erwirbt.

Aber eine Höchstgrenze von 180 EU für die Erstberatung ist ein kleiner Trost. Bei höherem Streitwert kann man den Betrag ja schlucken.

Mein Problem hat übrigens einen neuen Aspekt, den ich oben unter „Rechtsanwaltsvertrag kündigen?“ neu gepostet habe. Vielleicht guckst du da auch noch mal.

Gruß
Peter

Hallo Kris,

herzlichen Dank für deine ausführliche Darstellung. Ich sehe das auch so, denn ich bin durchaus nicht Rechtsanwalt-unerfahren.

Nur die Frage ist für mich nach wie vor ungelöst: Wie komme ich ohne Kosten aus dem Vertrag raus, wenn mir der RA trotz Anwendung der von dir genannten genannten Regeln (wobei ich für das diesmal betroffene Fachgebiet keine Empfehlung aus dem Bekanntenkreis habe) schon nach dem Erstgespräch nicht zusagt?

Mein Problem hat übrigens einen neuen Aspekt, den ich oben unter „Rechtsanwaltsvertrag kündigen?“ neu gepostet habe. Vielleicht guckst du da auch noch mal.

Gruß
Peter

Hallo wiz,

wir haben tatsächlich unterschiedliche Meinungen (und vor allem Erfahrungswerte) zu
diesem Thema - deine Ausführungen finde ich trotzdem interessant.

Rechtsbereich, und was das Thema STrafrecht angeht muss man
sehr genau unterscheiden.

Ja, ich weiß, hätte ich näher spezifizieren sollen mit dem Strafrecht (es kennt ja keiner meine
Gedanken), ich meinte damit natürlich die „größeren“ Sachen.

Da wäre ich sehr vorsichtig, denn in der Laienmeinung ist ein
guter Anwalt immer derjenige, der einen Prozess für mich
gewinnt. Was der Laie aber überhaupt nicht beurteilen kann,
sind die Prozesschancen.

Hier meinte ich keineswegs, dass ein Laie sich zu Prozesschancen äußern kann, wie sollte
er auch. Aber wenn mir jemand z. B. erzählt, er wäre von RA x bei einem Arbgerichtsprozess vertreten worden, der RA hätte ihm alle Fragen beantworten können, er hätte sich gekümmert, ihn schnell unterrichtet, hätte ihn ausführlich und zu seiner vollsten Zufriedenheit beraten, habe einfach Engagement an den Tag gelegt und vor allem kompetent gewirkt und sei es auch gewesen (davon kann auch ein Laie im ersten Beratungsgespräch zumindest einen Eindruck gewinnen), dann würde ich ohne zu zögern mit meinem Arbeitsrechtsproblem ebenfalls zu diesem RA gehen. Ob der RA für den anderen den Prozess gewonnen hat,
ist nicht relevant, zumindest nicht für mich. Ich denke dass sich jeder darüber im klaren ist, dass man bei Beauftragung eines RA mit der Durchsetzung von Forderungen nicht automatisch einen Erfolg von 100 % erwarten darf. Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Sollte der Prozess nicht ein voller Erfolg gewesen sein, o. g. Beispiel-Eigenschaften jedoch zugetroffen haben, würde ich davon ausgehen, dass auch ein anderer RA nicht mehr erreicht
hätte.

Wir wissen doch alle, dass es genug Anwälte gibt, die möglichst wenig Aufwand betreiben wollen und die nicht gerade so wirken, als ob sie viel Ahnung von dem hätten, was sie tun (und es hin und wieder auch tatsächlich nicht haben). Du würdest doch auch keinen wenig
kommunikativen RA beauftragen, der zudem keine vernünftige Aussage zu machen in der Lage ist, da fehlt doch schon die Vertrauensbasis.

Und eine 100%ige Sicherheit gibt es nie an einen guten RA zu geraten, sondern immer nur Richtwerte, die jeder für sich annehmen muss.

dies nicht durchblicken. Oft sind größere Kanzleien nur
Bürogemeinschaften von Einzelkämpfern, die sich Kosten für
Büro und Personal teilen. D.h. jeder dort tätige Anwalt ist
eigentlich auch ein Einzelkämpfer.

Hier stimme ich dir nach wie vor nicht zu. Es kommt nicht darauf an, inwiefern ein RA in die große Kanzlei eingegliedert ist. Mag es auch ein „Einzelkämpfer“ sein, der aus Kostengründen einfach nur Teil einer großen Bürogemeinschaft ist. Leute, die er was fragen kann, wenn er nicht weiterkommt hat er trotzdem um sich und auch ein Erfahrungsaustausch kann stattfinden. Selbst wenn er mit denen nicht direkt zusammenarbeitet, wird er über Aktuelles informiert sein. Wenn sich ein Alleinanwalt auf ein exotisches Rechtsgebiet spezialisiert hat, sollte man Kompetenz erwarten dürfen.

Und wenn ich zur Kanzlei Mayer, Müller & 10 Kollegen gehe und RA Nr. 9 nicht weiterkommt, kann ich davon ausgehen, dass der sich mit seinen Kanzleikollegen berät, denn kompetente Rechtsberatung liegt schließlich im Interesse der Kanzlei. In den größeren Kanzleien in denen ich tätig war, haben sich die Anwälte immer ausgetauscht, wenn es um eine schwierigere Sache ging und ggf. zu einem Teilthema der eigentlichen Sache einen Kollegen hinzugezogen, weil der sich auf diesem Rechtsgebiet besser auskannte.

Und Weiterbildung wird in größeren Kanzlei sicherlich eher praktiziert als dies ein Alleinanwalt tun wird.

Wie ich schon schrieb, ich treffe keine Pauschalaussagen und sage ALLE usw., sondern nur, dass m. E. die Gefahr größer ist an einen inkompetenten Alleinanwalt zu geraten als an einen aus einer größeren Kanzlei, die dessen Unvermögen evtl. noch auffangen können, es i. d. R. aus eigenem Interesse auch tun.

Meine Ansichten zu dem Thema beruhen auf eigenen Erfahrungen, auf dem Austausch
mit Kanzleikolleginen und auch Chefs (RAen) und dem was man so hört aus dem Bekannten- und Freundeskreis. Sehr viele Leute haben heutzutage schon mit RAen zu tun gehabt.

Aus meiner persönlichen Erfahrung zwei Beispiele zum Alleinanwalt:

  • Kanzlei mit 3 RAen. zwei sind engagiert und verdienen Geld, der dritte schmarotzt sich
    so durch (den ganzen Tag Zigartetten rauchen, Zeitung lesen und Privattelefonate führen, die übrigen paar Mandate nicht bearbeiten). Die zwei anderen schmeißen ihn raus und er gründet notgedrungen seine eigene Kanzlei, die natürlich nicht läuft, weil er keinen kompetenten Eindruck macht, es nicht ist und damit keine Mandanten bekommt.

  • Alleinanwalt, nach dem Studium sofort eigene Kanzlei, finanziert vom reichen Papa. Seit dem Studium nichts dazugelernt, keine Weiterbildung, keine Kollegen da zum Austausch. Ich habe als RA-Fachangestellte in manchen simplen Rechtsfragen mehr gewusst als er! Ich hatte zwar eine ausgezeichnete Ausbildung, besser als die der allermeisten Kolleginnen, aber eine RAin bin ich auch nicht. Allein während meiner Zeit dort haben ihm mehrere Mandanten das Mandat gekündigt. Eine Kanzleikollegin (die ich vorher leider nicht kannte) erzählte mir, dass man von ihm nichts hält und auch mein vormaliger Chef erlebte ihn dann später vor Gericht und war entsetzt.

Damit wäre ich ganz vorsichtig, denn viele mittlere Kanzleien
haben langjährige Tradition, teilweise über diverse
Generationen und haben den „Reichtum“ über Jahrzehnte auch
ohne krumme Geschäfte aufgebaut. Dann gibt es eben auch die
typischen Anwaltsviertel in den Städten, wo man eben in
Gerichtsnähe in repräsentativen Häusern aus rein praktischen
Gründen eng auf eng sitzt, wie z.B. bei uns hier in Hannover
im Zooviertel.

Ich habe mich hier auf ein Beispiel aus meiner persönlichen Erfahrung bezogen, das ich aber in ähnlicher Form auch von Kolleginnen erzählt bekommen habe. Du solltest vermutlich besser als ich wissen, was manche Anwälte so alles abziehen (selbstverständlich liegt die Betonung auf „manche“). Dieser Punkt ist aber nicht Gegenstand der Diskussion, denn wie ich schon sagte, ich treffe hierzu keine pauschale Aussage.

Und hast du das noch nie beobachtet? Je mehr jemand sein Ansehen mit viel Geld unterstreicht, desto mehr ist derjenige zu hinterfragen. Aber das fällt jetzt schon in den Bereich der Psychologie und ist ein weiteres unendliches Thema.

BTW: Groß ist ein relativer Begriff. Die richtig großen sind
die internationalen Großkanzleien mit hunderten oder sogar
tausenden von Anwälten, die allerdings hautpsächlich im
M&A-Bereich, sowie im Wirtschaftsrecht tätig sind. Dagegen
sind die durchschnittlichen kleinen und mittleren Kanzleien,
mit denen man als Privatmann zu tun bekommt winzig.

Wenn ich „groß“ meine, dann so um die 8 oder 10 Anwälte, da ich von Otto-Normal ausgehe, welcher sicherlich keinen Bedarf an einem international tätigen Kanzleiverbund hat. Selbst
3 RAe halte ich schon für ausreichend.

Grüße
Kris