Rechtsanwalt Trennung

Liebe/-r Experte/-in,hallo, habe eine Frage. ich weiß nicht, wie ich anfangen soll. Also, mein Partner sein Sohn hat sich von seiner Frau getrennt. Ist ausgezogen.Das war vorab zu sehen, bei dieser Frau. Ungefähr 4 Wochen ist es her. jetzt wohnt seine Frau, allein in der gemeinsamen Wohnung. jetzt will sie aber nächste Woche ausziehen und ihr Mann soll den Rest regeln, d.heißt, er soll die 3 Monate allein Miete zahlen und sich allein dartum kümmern, was mit der Wohnung wird. das macht sie aus Rache. Was gibt es für Möglichkeiten. Muß er das wirklich allein machen und zahlen. dazu muß ich sagen, er verdient viel weniger, als sie. Haben aber zusammen beträchtliche Schulden, die sie eigentlich verursacht hat.Sie hatte schon etliche Schulden, als sie heirateten. Die hat der Sohn meines Partners schon mit abbezahlt.Bitte, könnt Ihrt mir helfen und einen Tip geben. Mit freundlichen Grüßen Renate Claus

Liebe Frau Claus,
ich bin kein Anwalt und kann dir nicht wirklich weiter helfen. Hier aber ein Zitat aus einer Fachzeitschrift:

Handelt es sich wie üblich um einen von den Eheleuten gemeinsam unterschriebenen Vertrag, betrifft die Mietzahlung nur die Haftungsverteilung aus der gemeinsamen Mietschuld im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis haftet hingegen der ausziehende Ehegatte weiterhin aus dem Vertrag, bis er aus dem Mietverhältnis entlassen ist. Da bei einem gemeinsamen Vertrag beider Eheleute eine einseitige Kündigung eines Ehepartners als unzulässige Teilkündigung nicht möglich ist, kann die Entlassung aus dem Mietverhältnis während der Trennungszeit nur durch einvernehmliche Änderung mit dem Vermieter erreicht werden. Bei der Scheidung kann dann im Verbundverfahren die Ehewohnung, an dem der Vermieter zu beteiligen ist, das Gericht anordnen, dass das Mietverhältnis nur mit einem der Ehegatten fortgesetzt wird. Durch einstweilige Anordnung kann hingegen nicht vorab rechtsgestaltend in das Mietverhältnis eingegriffen werden, da die einstweilige Anordnung immer nur eine vorläufige Regelung ermöglicht und anderenfalls vollendete Tatsachen geschaffen würden.

Im Internet sind sehr viele Seiten über diese Probleme bei der Trennung. Gib einfach in Google die Frage ein: Mietzahlungen nach Trennung oder so etwas. Da würst du bestimmt fündig.

Ich hoffe dir geholfen zu haben und grüße dich herzlich

Karin

Hallo, danke Dir. Tschüß,renate Claus

  1. gemeinsame Wohnung . dito mietvertrag gemeinsam unterschrieben- beide haften für die Mietschulden
  2. schulden , keine Gütertrennung - beide haften für die schulden
  3. Sohn ihres partners - hat er Vermögen - seine Frau aber nicht - zahlt er , da vermutlich keine Gütertrennung
  4. hat er kein vermögen - festes einkommen - privatinsaolvenz unverzüglich anmelden , seine ex muß dann schauen wie sie aus der misere rauskommt

Sorry, da kann ich nicht helfen!!!
lg