Rechtsanwalt trotz Geldmangel?

Hallo,
in Kürze habe ich eine Verhandlung beim Berufungsausschuß der Kassenärztlichen Vereinigung zwecks Zulassung als Psychotherapeutin. Ich würde gerne einen Rechtsanwalt zu dieser Verhandlung mitnehmen, kann es mir finanziell aber nicht leisten. Gibt es irgendeine Möglichkeit, trotzdem Rechtsbeistand in einer solchen Situation zu erhalten? Mein Antrag bei der KV wird vermutlich abgelehnt, und ich werde anschließend Klage bei Sozialgericht einreichen, und auch für dieses Verfahren hätte ich gerne jemanden, der mich fachlich beraten kann (ich weiß, daß die Klage selbst kostenlos ist).
Weiß jemand einen Rat?
Vielen Dank im Voraus!

S. Rappat

Beratungshilfe
Seit 1994 gibt es analog zur Prozeßkostenhilfe die „Beratungshilfe“, ein durch spezielles Gesetz (Beratungshilfegesetz) geschaffenes Rechtsinstitut. Es ist verdammt wenig, was der Staat den vermögenslosen Rechtsuchenden sponsert (ca. DM 100,- plus MWSt.).
Für das Verfahren vor dem Sozialgericht kannst Du Prozeßkostenhilfe bekommen.

Ich würde mit Dir eine Honorarvereinbarung schließen, in der Du Dich zur Zahlung eines ziemlich hohen Honorars verpflichtest, das ich Dir aber auf 3-5 Jahre stunde, und zugleich vereinbaren, daß das Honorar in zehn Jahren verjährt. Hintergedanke: Gewinnen wir das Sozialgerichtsverfahren, und Deine Praxis kommt zum Laufen, dann kannst Du in spätestens 10 Jahren gut zahlen. Wenn nicht, habe ich Pech gehabt. Um dieses Risiko zu vergüten, ist das Vereibarungshonorar hoch.

Django