Rechtsanwalt tut nichts! Wie verhält man sich?

Hallo liebe helfende Gemeinde!

angenommen man beauftragt einen Rechtsanwalt in einem anderem Bundesland, der für eine Person rechtsmäßige Schadensersatzansprüche einfordern soll.

Wie sollte man sich verhalten wenn nach 4 Wochen immer noch nichts getan wurde?

Und angenommen man hätte den Anwalt bereits vor 2 Wochen schon angefragt „Wie der Stand der Dinge ist“ und man würde darauf die Antwort bekommen „wird die Woche erledigt“ und es würde trotzdem nichts passiern.

ich bitte euch um einen Rat wie Ihr die Sache sehen würdet?

Ist 4 Wochen nichts tun normal? oder sollte man das Mandat sofort kündigen? Könnte der Anwalt trotzdem Geld verlangen?

Wir gehen davon aus das der Mandant nichts nach der Vollmachterteilung vom Anwalt bekommen hat, wie z.B. etwa ein Forderungschreiben an die Gegenseite.

Über eure Kenntnisse und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

mroktober

Hallo

Und angenommen man hätte den Anwalt bereits vor 2 Wochen schon
angefragt „Wie der Stand der Dinge ist“ und man würde darauf
die Antwort bekommen „wird die Woche erledigt“ und es würde
trotzdem nichts passiern.

Erstmal nochmal anrufen und sagen, er habe ja vor zwei Wochen gesagt, dass es noch in der laufenden (kommenden?) Woche erledigt würde, und was denn bisher passiert sei.

Solche Fragen sind höflich, aber peinlich und haben oft Wirkung.

Bei Rechtsanwälten muss man sich m.W. meistens drum kümmern, damit sie sich kümmern. Dass er allerdings noch gar nichts geschrieben hat, das finde ich schon sehr schwach. Ich dachte immer, beim ersten Brief, da klappte es immer noch gut. Nur wenn mehr als ein Brief geschrieben werden soll, dann würde es schwierig.

Ist denn sicher, dass er noch nichts gemacht hat? Vielleicht hat er eine Akte angelegt und sich schlau gemacht?

Viele Grüße

es wurde nach 2 Wochen der Mandatsübernahme bereits per Fax angefragt
„Wie der stand der Dinge ist“ darauf die Antwort: „wird die Woche erledigt“
aber das ist jetzt auch zwei Wochen her.
Schlau machen brauch er sich nicht, weil Ihm schon sehr viel „Material“ vom Mandaten zugestellt wurde. Eindeutige Angelegenheit.

Er brauch nur was zu Papier bringen!

Hallo,

Wie sollte man sich verhalten wenn nach 4 Wochen immer noch
nichts getan wurde?

In den Jahren meiner Tätigkeit beim Anwalt habe ich nie erlebt dass eine Akte sooo lange liegenbleibt bzw. dass der Mandantschaft nicht selbständig mitgeteilt wird wie der Stand der Dinge ist. Ich finde das schon unverschämt lange!

Und angenommen man hätte den Anwalt bereits vor 2 Wochen schon
angefragt „Wie der Stand der Dinge ist“ und man würde darauf
die Antwort bekommen „wird die Woche erledigt“ und es würde
trotzdem nichts passiern.

Dann wäre ich persönlich vorstellig geworden.

ich bitte euch um einen Rat wie Ihr die Sache sehen würdet?

Ist 4 Wochen nichts tun normal?

Nein - nicht wenn er nicht nachweisen kann was er in dieser Zeit getan hat. Normalerweise schickt man dem Mandanten eine Abschrift des Schriftsatzes zu bzw. hält ihn auf dem laufenden - ohne dass der Mandant nachfragen muss!

oder sollte man das Mandat
sofort kündigen?

Ich - und dass ist meine persönliche Meinung - würde das schon in Erwägung ziehen.

Könnte der Anwalt trotzdem Geld verlangen?

Ja für die Vorbesprechung/Beratung in der Sache soweit er noch nichts anderes gemacht hat.

LG

Kleines Anekdötchen: Frisch ausgelernt und deswegen auch erleichtert traf ich einen ehemaligen Lehrer von mir, auf den ich grosse Stücke hielt und der mich nach meinem Beruf fragte um mir dann zu sagen : Och neee , dass sind doch legale Verbrecher… allemiteinander!
:wink: ähm naja …

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Hallo!

Bei Rechtsanwälten muss man sich m.W. meistens drum kümmern,
damit sie sich kümmern.

Nein, das geht gar nicht, denn man bezahlt den Rechtsanwalt für das, was er tut. Es mag in vielen Fällen gute Gründe geben eine Zeit lang nichts zu tun, keine Frage, aber der Rechtsanwalt muss den Mandanten darüber informieren was er und warum er es tut bzw. getan hat bzw. wenn er nichts tut, warum er nichts tut.

Gruß
Tom

vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Der Anwalt sitzt ja nun in einem anderem Bundesland, ein Beratungsgespräch gab es nicht. Dem Anwalt wurde die Forderung schon „Vorgeschrieben“ mit juristischer Begründung. Anfrage wurde per Fax gestellt, Antwort „ja ich mache es“ vom Anwalt telefonisch. Unterlagen per Post zugesendet. Bis jetzt kein Gespräch oder sonstiges.

Darf er trotzdem Gebühren verlangen? Ohne das der Mandant erkennen kann, das irgendeine Arbeit gemacht worden ist?

Grüsse

Hallo!

Kleines Anekdötchen: Frisch ausgelernt und deswegen auch
erleichtert traf ich einen ehemaligen Lehrer von mir, auf den
ich grosse Stücke hielt und der mich nach meinem Beruf fragte
um mir dann zu sagen : Och neee , dass sind doch legale
Verbrecher… allemiteinander!

Oh, was für ein drolliges Anekdötchen. Kein Wunder, dass so ein vorurteilsbehafteter Blödsinn von einem dieser allesamt notorisch besserwisserischen Faulpelze kommt…

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