Hallo,
nehmen wir mal an, in einem Rechtsverfahren hat ein Mandant eine Rechtsschutzversicherung. Ein RA hat um Kostendeckung gebeten und die Versicherung hat Fragen, diese stellt sie dem RA. Der wiederum schreibt dem Mandanten, dass dieser sich mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen soll und was der Mandant der Versicherung sagen soll?
Wäre sowas normal?
DANKE
Servus, woandershin,
bei mir haben sich die Anwälte um die Kostenzusage gekümmert.
Aber wenn die Versicherung Rückfragen hat, dann ruf halt einfach mal an. Hast du denn, bevor du zu dem Anwalt bist, mal bei der Versicherung angefragt, welchen RA du aufsuchen darfst? Teilweise haben die ja Vertragsanwälte und wollen auch, daß man zu denen geht.
Und wenn dir was am Handeln des Anwalts unklar ist, dann ruf den doch einfach mal an. Er will ja schließlich mit dir was verdienen, also wird und sollte er für Rückfragen jederzeit offen sein.
Gruß Manu