Rechtsanwalt und Wahrheit

Liebe Rechtskundigen.

Wenn man bei einer Straftat ( Mofa geklaut und beim Zurückbringen erwischt worden ) erwischt wurde und einen Rechtsanwalt einschalten will/muss:
Muss man dem Rechtsanwalt die Wahrheit sagen und kann/darf er das zugunsten seines Mandanten so drehen, dass es positiv auskommt. Oder soll man nur das erzählen, was einem nicht schadet??
Wie ist das am besten?

Grüße
Gina

Liebe GINA

Wenn man bei einer Straftat ( Mofa geklaut und beim
Zurückbringen erwischt worden ) erwischt wurde und einen
Rechtsanwalt einschalten will/muss:
Muss man dem Rechtsanwalt die Wahrheit sagen und kann/darf er
das zugunsten seines Mandanten so drehen, dass es positiv
auskommt. Oder soll man nur das erzählen, was einem nicht
schadet??

WELCHE EINE - SORRY- DUMME FRAGE!

Wie ist das am besten?

SIEHE OBEN…nur noch Kopschuettel!

Gruss
zapriano

Es gibt keine dummen Fragen.
nur -in diesem Falle sau–dumme Antworten.

Zur Frage. Der Anwalt kann nur das Beste für dich herausholen , wenn er über alle Hergänge und Umstände genauestens unterrichtet wurde. Er bringt das ganze dann schon in eine geeignete Form, die bei Gericht das Beste für dich herausbringen soll. Vor Gericht selbst darfst du als Angeklagter lügen, aber am Besten nur das was dir idealfalls der Anwalt vorgibt.

HM

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Hallo

nur -in diesem Falle sau–dumme Antworten.

Zur Frage. Der Anwalt kann nur das Beste für dich herausholen
, wenn er über alle Hergänge und Umstände genauestens
unterrichtet wurde. Er bringt das ganze dann schon in eine
geeignete Form, die bei Gericht das Beste für dich
herausbringen soll. Vor Gericht selbst darfst du als
Angeklagter lügen, aber am Besten nur das was dir idealfalls
der Anwalt vorgibt.

Meines Wissens darf man NIE lügen, egal ob Angeklagter, Richter oder sonstwas. Man darf als Angeklagter nur die Aussage verweigern.

Grüsse

Andreas

allgemein: Wahrheit und Lüge

Muss man dem Rechtsanwalt die Wahrheit sagen und kann/darf er
das zugunsten seines Mandanten so drehen, dass es positiv
auskommt. Oder soll man nur das erzählen, was einem nicht
schadet??

Schadensbegrenzung ist sein Job.
Wenn der Anwalt das Maximum für seinen Mandanten herausschlagen will, sollte er tunlichst alles wissen! Dann läßt sich verschleiern, ablenken, verschweigen…
Wer erfolgreich lügen will, muß die Wahrheit kennen… wobei wir das Wort „lügen“ im Zusammenhang mit den Ausführungen eines Anwalts dringend überdenken sollten!

Gruß!
Tino

Hallo Andreas,

na ganz so schlimm ist es vor dt. Strafgerichten nun doch nicht. Als Angeklagter „darf“ man zwar nicht lügen, es wird aber nicht gesondert sanktioniert. Es sei denn es kommt heraus, und man bekommt wegen der Uneinsichtigkeit in der Sache selbst dann eine höhere Strafe. Die Lüge an sich wird aber nicht bestraft. Auch wird der Angeklagte ja nicht vereidigt. Ausnahmen bestehen dann, wenn man durch die Lüge jemand anderen fälschlich beschuldigt. Dies wäre dann aber auch wieder eine eigene Straftat für sich. Ansonsten gilt aber immer, dass man sich nicht selbst belasten muss, und daher wird oft gelogen, dass sich die Balken biegen. Sinnvoll ist dies aber tatsächlich in den seltensten Fällen, denn Richter und Staatsanwälte sind ja üblicherweise auch nicht so ganz naiv, und „zeigen es“ dem uneinsichtigen Täter dann gerne mal so richtig, während ein offenes Geständnis mit Rabatten belohnt wird, von denen sich der Mediamarkt noch eine Scheibe abschneiden kann.

Ganz anders sieht die Sache übrigens vor den Zivilgerichten aus. Da kann eine Lüge richtig teuer werden, weil man sich ggf. eines (versuchten) Prozessbetruges schuldig macht, und dann dafür vor dem Strafgericht landet (wo man wieder lügen kann).

Gruß vom Wiz

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Hallo Gina,

aus anwaltlicher Sicht ist nichts schlimmer als ein Mandant, der einem nicht vertraut und nicht bereit ist, die volle Wahrheit zu sagen. Denn nur auf dieser Basis kann man eine vernünftige Verteidigungsstrategie aufbauen. Nichts ist für den Anwalt peinlicher und für den Mandanten gefährlicher als eine auf Unwahrheiten aufbauende Verteidigungsstrategie, die dann im Gerichtssaal wie eine Seifenblase platzt. Dann ist natürlich immer der schlechte Anwalt schuld, wenn die Sache in die Hose geht, aber in Wirklichkeit hat es sich dann der Mandant ganz alleine zuzuschreiben, wenn er so richtig baden geht. Das Problem liegt insbesondere darin, dass viele Leute meinen, sie wären so abgekocht und hätten eine so gute Story parat, dass niemand ihnen drauf kommen würde und die Sache damit „sicher“ sei. Wozu dann also den Anwalt mit der häßlichen Wahrheit „belasten“, wenn doch ohnehin nie die Wahrheit ans Licht kommen wird, und man als freier Mann den Gerichtssaal verlassen wird? Leider verschätzen sich so knapp 100% der so denkenden Angeklagten und dann wird es richtig bitter. Oft deutet sich die Wahrheit schon nach der Befragung des Angeklagten an, weil die Story einfach zu weit weg geholt ist. Dann kommt die peinliche Bitte von der Richterbank, man möge sich doch noch mal mit seinem Mandanten vor die Tür verziehen und auf diesen Einwirken. Schon dies kostet jetzt extra, und wenn der Mandant dabei bleibt, ein Unschuldslamm zu sein, wird es von Minute zu Minute teurer, weil es im Verfahren (jedenfalls bei den kleineren Sachen und bei Ersttätern) eigentlich nicht um die Bestrafung der Tat als solche geht, sondern immer nur um die Reue und Einsichtsfähigkeit des Angeklagten. Daher ist bei allen Kleinigkeiten auch vor Gericht die Wahrheit immer der beste Rat des Anwalts. Bei Ersttätern gibt es ohnehin üblicherweise Einstellungen oder nicht weiter nennenswerte Auflagen, und bei Jugendlichen sieht man die Sache sogar noch mehr aus der Sicht des erzieherischen Moments. Da gibt es dann vielleicht mal eine kleine Arbeitsauflage, und gut ist.

Ich persönlich nehme auch keine Mandante an, wenn ich mir sicher bin, angelogen zu werden, weil ich mir die Peinlichkeit vor Gericht ersparen möchte. Dies weniger aus eigenem Interesse, sondern für die Mandanten, mit denen ich ein Vertrauensverhältnis aufbauen kann, denn die Richter sehen schließlich auch, mit welchem Anwalt jemand vor Gericht erscheint und werten auch dies entsprechend.

Gruß vom Wiz

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Wie ist denn das hier mit den Anwälten als Organe der Rechtspflege? Und das gute alte Standesrecht? Anwälte dürfen vor Gericht nicht lügen. Daher sind viele gar nicht erbaut darüber, die ganze Wahrheit zu wissen. Daher die berühmte Frage der Strafverteidiger: Könnte es so gewesen sein, daß …, dann wäre das nicht strafbar.

Man sollte daher dem Verteidiger schon die Wahl lassen, ob er alles wissen will. Oder das Gespräch etwas hypothetischer anfangen, damit der Anwalt selbst entscheiden kann.

Was Anwälte nun gar nicht leiden können: Überraschungen vor Gericht, die sie dumm dastehen lassen (so wenn plötzlich Cartier-Ringe anonym dem Anwalt von unbekannten Findern aus unbekannten Zügen zugesandt werden, die zuvor ein gewisser Herr S. aus H. unterschlagen haben soll und dafür trotz Bestreitens verknackt wurde)

Hallo Gina,

Wenn man bei einer Straftat ( Mofa geklaut und beim
Zurückbringen erwischt worden ) erwischt wurde und einen
Rechtsanwalt einschalten will/muss:
Muss man dem Rechtsanwalt die Wahrheit sagen und kann/darf er
das zugunsten seines Mandanten so drehen, dass es positiv
auskommt. Oder soll man nur das erzählen, was einem nicht
schadet??
Wie ist das am besten?

Wenn Dich ein Anwalt vertreten soll, muss er die Wahrheit kennen. Wenn er etwas „drehen soll, damit man günstig weg kommt“ ist dies manchmal nicht nur dem Geschick des Anwaltes zu verdanken sondern oft auch wie sich ein Angeklagter vor Gericht verhält. Dazu gehört, dass man sich überlegt, ob es sinnvoll ist, eine Tat abzuleugnen, wenn ohnehin alles klar ist oder ob der eigene Anwalt vor Gericht erfahren muss, dass sein Mandant es nicht so genau mit der Wahrheit nimmt.

Wenn keine Vorstrafe - oder Bewährung besteht - kann es mit Bussgeld ausgehen. Rat. Wahrheit sagen.

Grüsse Günter

Hi!

Das Problem beginnt schon mit einem Problem… woher willst du bzw. der Betreffende denn wissen, was nun schadet und was nutzt???

Es gibt so bestimmte Personen die man erst Recht nicht anlügen sollte - der Anwalt gehört zweifelsfrei dazu…

Gruß

Bernd

Hallo!

Im Strafprozess darf der Beschuldigte lügen. Genausogut kann sein Verteidiger lügen. In der Praxis ist dies natürlich nur dann sinnvoll, wenn die Staatsanwaltschaft wirklich das Angeklagte Delikt nicht beweisen kann bzw. wenn reelle Chancen bestehen, dass man mit seiner Lüge sozusagen durchkommt. Ist das Delikt zweifelsfrei nachweisbar ist es sinnvoller zu gestehen, immerhin ist dies strafmildernd und wesentlich billiger. Also das Lügen des Beschuldigten darf zwar nicht strafverschärfend, ein Geständnis muss aber strafmildernd bewertet werden.

Meiner Erfahrung nach sind es vor allem Beschuldigte, die in der Verhandlung ohne Verteidiger erscheinen, die auf teilweise völlig abstruse Weise unsinnig die Tat bestreiten.

Seinem Rechtsanwalt sollte man natürlich die Wahrheit sagen. Macht man das nicht, fällt einem das ohnehin meistens auf den Kopf.

Gruß
Tom