Rechtsanwalt verbraucherrechte

Guten Tag. Meine Frage ist so: Kann ich eine Bestellung im Internet stornieren, wenn ich bis jetzt nichts unterschrieben noch bezahlt habe? Es geht einfach darum… ich habe ein Sofa bei Ikea bestellt und das Sofa sollte von Spediteur angeliefert werden. Da ich bei der Arbeit war, habe ich dafür gesorgt, dass mein Nachbar da ist, um das Sofa im Empfang zu nehmen. Ikea wurde darüber 24 Stunden vorher informiert und einen Zettel wurde für den Spediteur aufgehängt, der nicht zu übersehen war! Kurze Geschichte, der Spediteur hat das Sofa nicht geliefert mit der Ausrede, ich war nicht da.

Er meinte, er hätte meinen Namen auf keine Klingel gesehen und bei meinen Nachbarn Bauerfeld und Platte geklingelt aber ich habe keine Nachbarn mit diesen Namen und meiner name steht auf der Klingeln.

Ikea hat versucht mich telefonisch ohne erfolg zu erreichen. Ich war bei der Arbeit. Ich habe versucht sie dann zu erreichen, nachdem ich die Nummer auf meiner Handy gesehen habe aber ich kriegte immer eine Stimme, die sagte, "Bitte probieren Sie es später da alle Leitungung belegt sind und das dreimal.

Nun, sollte ich eine Zusätzliche Anlieferung von 99 Euro zahlen und Lagerkosten. Ich finde dies gar nicht in Ordnung. Wie sind meine rechte?

Hallo Jerome,

mir ist jetzt nicht ganz klar, ob und warum Sie die Bestellung bei IKEA ganz stornieren wollen? Sie möchten doch eigentlich das Sofa gerne weiterhin haben? Wenn Sie die Bestellung aber ganz stornieren wollen, wird IKEA trotzdem die 99 € haben wollen, aber Sie haben dann immer noch kein Sofa. Damit sind Sie also nicht günstiger gestellt.

Eigentlich geht es doch nur darum, für die - „erneute“ - Anlieferung nochmals die 99 € zu zahlen (oder eben nicht zu zahlen). Ich nehme an, so ist die Ausgangslage.

Da gibt’s nur eines: Sie müssen sich schriftlich (!!) mit IKEA auseinandersetzen und so eine Einigung zu erzielen versuchen. Möglichst fix, da pro Tag 2.50 € Lagerkosten entstehen.

An Ihrer Stelle würde ich der IKEA-Firmeleitung die ganze Sache nochmals schriftlich darlegen (bitte holen Sie sich jemanden dazu, der gutes Deutsch schreiben und sprechen kann - nicht böse sein! -), vor allem die Aussage des Lieferanten der Spedition bezüglich der falschen Nachbars-Namen! Vielleicht haben Sie den Namen dieses Mannes oder sogar etwas Schriftliches von ihm? Dann kopieren und beifügen.

Wissen Sie noch, mit wem Sie 24 Stunden vor Anlieferung bei IKEA gesprochen haben um mitzuteilen, dass die Lieferung über den Nachbarn erfolgen soll? Dann: Namen im Brief angeben. Appelieren Sie einfach an das Entgegenkommen eines so großen und so renommierten Möbelhauses von Welt. Bestimmt sind die am Ende kulant.

Übrigens: Auch per Internet sind Sie einen Vertrag eingegangen mit 14-tägigem Rücktrittsrecht (ab dem Tag der Bestellung). Schauen Sie sich die Liefer- und Zahlungsbedingungen bei IKEA an unter: http://www.ikea.com/ms/de_DE/customer_service/delive…

Der hier zugrundeliegende Sachverhalt findet sich unter Punkt 5.

Es wäre also gut beweisen zu können, dass Sie rechtzeitig über die veränderte Anlierung beim Nachbarn Bescheid gegeben haben (eben hier Name des IKEA-Mitarbeiters, Datum des Telefonat und ggf. Uhrzeit) und dass Sie die Aussage des Speditionsmitarbeiters in irgendeiner Form nachweisen können.

Es kann sein, dass IKEA bereit ist, sich halbe/halbe zu einigen. Das würde ich dann auf jeden Fall annehmen, sofern ich nicht - wie oben dargelegt - Nachweis führen kann, dass der Spediteur am falschen Ort war (oder wie sonst kommt er zu solchen Namen von Nachbarn, die es nicht gibt?).

Vielleicht können Sie mir später kurz mitteilen, was dabei rauskam? Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg!!

Mit freundlichem Gruß

DankNach