Rechtsanwalt verklagen ?

Hallo,
vielleicht kann mir jemand einen nützlichen Rat geben. Ich habe mich mit Hilfe eines Anwaltes mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen Vergleich geeinigt. Meine Rechtsschutzversicherung übernahm die Anwaltskosten zwar für den Rechtsstreit, aber nicht die Gebühr für die Aufhebung der Versicherungsverträge.Mein Anwalt versicherte mir zweimal, leider nur mündlich, dass nur eine geringe Gebühr in Höhe von 300.-€ bis 400,-€ bei mir verbleiben würde. Und nur weil der Betrag relativ niedrig war habe ich dem Vergleich mit der Versicherung zugestimmt.Den Abfindungsvertrag überwies die Versicherung meinem Anwalt. Doch dieser behielt davon 1.200,-€ ein. Nun ist er der Meinung diesen Betrag bin ich ihm Schuldig. Von seiner mündlichen Zusage, dass es nur 300,- bis 400,-€ kosten würde will er nichts mehr wissen und bestreitet dies. Nun habe ich ihm schriftlich eine Frist gesetzt mir das Geld zu überweisen.
Nun meine Frage(n): Wenn er nicht bezahlt, kann man ihn dann wegen Unterschlagung anzeigen? Ist er berechtigt den Abfindungsbetrag der Versicherung zum Teil einzubehalten um es mit seinen Gebühren zu verrechnen. Wie sollte man in diesem Fall vorgehen? Den Rechtsanwalt verklagen??

Hallo,

könnte es sein, dass hier Begriffe durcheinander gewürfelt werden.

Was soll man unter " Kosten für die Aufhebung einer Berufsunfähigkeitsversicherung " verstehen ?

Gruß Merger

Hallo Merger,
damit sind lediglich die Kosten gemeint für die verfassung eines Briefes mit dem Inhalt, dass mit der Abfindungszahlung der Versicherungsvertrag in gegenseitigem Einverständnis aufgehoben ist.
Dazu ist zu sagen, dass dieses Schreiben ja letzendlich die Versicherung verfasst hat.

Gruß Bühler

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