Liebe/-r Experte/-in,
unser Rechtsanwalt hat Fristen.zu unserem Nachteil,
versäumt.
Zur Erklärung: Wir bekammen,Ende April,die Kündigung unserer Wohnung wegen Eigenbedarf.Vermieter ist eine Erbengemeinschaft,bestehend aus 2 Personen,die beide unter gesetzlicher Betreuung stehen.Gekündigt hat einer der beiden Betreuer im Namen der Erbengemeinschaft,allerdings ohne Vollmacht.Der Kündigungsgrund war auch etwas merkwürdig,da wird Eigenbedarf für eine schwerbehinderte Frau geltendgemacht,die unsere Wohnung kaum nutzen kann.110qm über 2 Etagen,mit vielen Stufen und schmalen Türen,Treppenlift nicht möglich,da Treppe nur 56cm breit.
Natürlich haben wir umgehend einen Fachanwalt für Mietrecht aufgesucht.Der meinte,das ein Einspruch unnötig sei,da wir uns ja nicht auf die Sozialklausel berufen könnten.Wir sollen abwarten ob der VM Räumungsklage einreicht und dann das Gericht entscheiden lassen.Er sieht für uns gute Chancen.
Nun haben wir aber herausgefunden,das die Kündigung,wegen der fehlenden Vollmachten unwirksam war,wenn sie umgehend zurückgewiesen worden wäre.Das haben wir dem Anwalt mitgeteilt,woraufhin er dann doch den VM anschrieb.Der VM hat daraufhin geantwortet,das der Einspruch wohl ein bißchen spät kommt,und die Kündigung bestehen bleibt.
Wenn unser Anwalt Mist gebaut hat,wie können wir uns dagegen wehren?
MfG
Andrea