Der Rechtsanwalt reicht eine Klage ein, die in dieser Form nicht die Zustimmung des Mandanten fand. Erklärung des Anwalts: er wird später Erweiterungsklagen nachreichen. Vor dem ersten Gerichtstermin: die Richterin schlägt zunächst eine Einigung vor. Die Gegenseite fordert einen Entschädigungsbetrag (ca. 570 €), der ca. die Höhe der Vergleichsgebühr des Rechtsanwalts beträgt. Der Rechtsanwalt drängt seinen Mandanten zur Annahme des Vergleichs der Gegenseite, indem er dem Mandanten seine Vergleichsgebühr anbietet (ca. 500,00 €). Es nötigt also den eigenen Mandanten aufzugeben, bevor der Rechtsstreit überhaupt vor dem Gericht verhandelt wurde (vermutlich keine Lust gehabt, 13 Zeugen anzuhören). Mit seiner Begründung schürte er Ängste beim Mandanten: „Wer weiß, wie die Sache ausgeht…“. Sind ähnliche Fälle bekannt? Ist so ein Verhalten des Anwalts legal bzw. üblich? Was tun, wenn der Anwalt eine Klage eingereicht hat, die in derForm nicht die Zustimmung des Mandanten fand (falsche Klage)?
Der Rechtsanwalt
drängt seinen Mandanten zur Annahme des Vergleichs der
Gegenseite, indem er dem Mandanten seine Vergleichsgebühr
anbietet (ca. 500,00 €).
Nur zu meinem Verständnis: Ein Anwalt schenkt seinem Mandanten mehrere hundert Euro, und dieser beschwert sich darüber, weil er sich durch das Geschenk genötigt fühlt? Wie denkt wohl jemand, der so über seine Freunde denkt, über seine Feinde?
Es nötigt also den eigenen Mandanten
aufzugeben, bevor der Rechtsstreit überhaupt vor dem Gericht
verhandelt wurde (vermutlich keine Lust gehabt, 13 Zeugen
anzuhören).
Und diese Vermutung stützt sich worauf…?
Mit seiner Begründung schürte er Ängste beim
Mandanten: „Wer weiß, wie die Sache ausgeht…“.
Und? Wer weiß es denn? Das Gericht hat einen Vergleich vorgeschlagen, der wohl auch die Erfolgsaussichten berücksichtigt haben wird. Das ist nämlich so üblich.
Sind ähnliche
Fälle bekannt?
Ja, ähnliche Fälle gibt es häufig, nämlich: Das Gericht schlägt einen Vergleich vor, und der Anwalt rät zur Annahme des Vergleichs. Nur der Verzicht auf die Vergleichsgebühr ist eher die Ausnahme. Die absolute Ausnahme und einmalig ist es aber, wenn sich ein Mandant darüber dann noch beschwert.
Ist so ein Verhalten des Anwalts legal bzw.
üblich?
Was soll denn daran nicht legal sein? Zur Üblichkeit: s.o.!
Was tun, wenn der Anwalt eine Klage eingereicht hat,
die in derForm nicht die Zustimmung des Mandanten fand
(falsche Klage)?
Sich überlegen, warum er das gemacht hat, und wenn eine Pflichtverletzung vorliegt, die einen Schaden verursacht hat, dann eben den Anwalt in Haftung nehmen.