Meinung.
Hallo,
folgende nette kleine Episode ist mir gerade erzählt worden.
Ein mann erbt ein Kugelschreiber ( Wert € 250). Dieser muss
jetzt repariert werden. Er macht ein Geschäft aus, dass es
reparieren will. Er sendet den Kugelschreiber hin (6.9).
Dieser kann es nicht reparieren wechselt aber 2 Halterungen
aus udn sendet das ganz zurück. Kosten insgesamt € 20,42. Der
Mann ruft an und fragt, warum die Rechnung so hoch ist
Weil sich offensichtlich noch nicht rumgesprochen hat, dass Handarbeit in Deutschland mehr kostet als Maschinenarbeit in China, und wie teuer manch Ersatzteil ist, obwohl man es ihm nicht ansieht.
und
daraufhin entbrannt ein Streit wo der Reparateur sagt, "Wer
einen Kuli für € 250.- hat, kann ja wohl € 20 ausgeben. Der
Mann solles aber überweisen was es ihm wert ist
Das ist ja ein Geschäftsgebaren !!!
Ich erstelle meine Rechnungen aufgrund meiner Kalkulation und diese werde ich dem Kunden in jedem Fall erläutern können. Wenn ich bereit wäre, auf bloßes Nachfragen und ohne Vorliegen von Gründen Zugeständnisse zu machen, kann der ursprüngliche Preis wohl kaum rechtens gewesen sein ( orientalische Basare funktionieren wohl so ).
Hat er Zeugen dafür, dass das Geschäft gesagt hat, er solle überweisen, was es ihm wert wäre ? Wenn nicht, ist das Pech. Kann das Geschäft belegen, die Forderung i.H.v. reichlich 20 Euro besteht zu recht, und diese Forderung wurde nicht in vollem Umfang erfüllt, wird der Auftraggeber Pech haben.
" Der Mann
überweist jetzt € 5.- und hat am 22.9 eine Schreiben einer
Kanzlei, die Ihn auffordert die restlichen € 15,42 + € 33
RA-Gebühren bis 1.10 zu beazhlen, sonst wäre eine
Klageeinreichung fällig.
Nunja, ich hab mir angewöhnt, jeden Betrag einzuklagen, da in kleinen Ortschaften das sonst Schule macht und ich am Ende auf viel mehr uneingelösten Forderungen sitzen bleiben würde. Außerdem , wenn das Geschäft die Rechtmäßigkeit seiner Forderung nachweist, hat selbiges ein Werk geliefert und Anspruch auf eine angemessene Vergütung dafür.
Ich bin der Meinung, dass Sie einer Klage gelassen entgegen
sehen kann, da ohne Angabe eines Zahlungsziels 30 Tage Zeit
ist eine Rechnung vollständig zu begleichen.
Der Klage würde ich nicht gelassen entgegensehen.
Des Weiteren empfehle ich das Studium der neuesten Sprüche der Gesetzgebung hinsichtlich Fälligkeit und Zahlungsbedingungen von Rechnungen.
Weiterhin solle
sie das Schreiebn des RA ignorieren und die € 15,42 aufs Konto
des Reparateurs überweisen und gut ist.
Naja klar doch, aber was soll dann die Bem. mit dem gelassenen Entgegensehen auf einer Klage ? Wenn überwiesen wird, gibts nichts mehr zu klagen.
HM
Eure Meinung ??