Rechtsanwalt wegen € 15,50 ?

Hallo,

folgende nette kleine Episode ist mir gerade erzählt worden.

Ein mann erbt ein Kugelschreiber ( Wert € 250). Dieser muss jetzt repariert werden. Er macht ein Geschäft aus, dass es reparieren will. Er sendet den Kugelschreiber hin (6.9). Dieser kann es nicht reparieren wechselt aber 2 Halterungen aus udn sendet das ganz zurück. Kosten insgesamt € 20,42. Der Mann ruft an und fragt, warum die Rechnung so hoch ist und daraufhin entbrannt ein Streit wo der Reparateur sagt, "Wer einen Kuli für € 250.- hat, kann ja wohl € 20 ausgeben. Der Mann solles aber überweisen was es ihm wert ist " Der Mann überweist jetzt € 5.- und hat am 22.9 eine Schreiben einer Kanzlei, die Ihn auffordert die restlichen € 15,42 + € 33 RA-Gebühren bis 1.10 zu beazhlen, sonst wäre eine Klageeinreichung fällig.

Ich bin der Meinung, dass Sie einer Klage gelassen entgegen sehen kann, da ohne Angabe eines Zahlungsziels 30 Tage Zeit ist eine Rechnung vollständig zu begleichen. Weiterhin solle sie das Schreiebn des RA ignorieren und die € 15,42 aufs Konto des Reparateurs überweisen und gut ist.

Eure Meinung ??

Meinung.

Hallo,

folgende nette kleine Episode ist mir gerade erzählt worden.

Ein mann erbt ein Kugelschreiber ( Wert € 250). Dieser muss
jetzt repariert werden. Er macht ein Geschäft aus, dass es
reparieren will. Er sendet den Kugelschreiber hin (6.9).
Dieser kann es nicht reparieren wechselt aber 2 Halterungen
aus udn sendet das ganz zurück. Kosten insgesamt € 20,42. Der
Mann ruft an und fragt, warum die Rechnung so hoch ist

Weil sich offensichtlich noch nicht rumgesprochen hat, dass Handarbeit in Deutschland mehr kostet als Maschinenarbeit in China, und wie teuer manch Ersatzteil ist, obwohl man es ihm nicht ansieht.

und

daraufhin entbrannt ein Streit wo der Reparateur sagt, "Wer
einen Kuli für € 250.- hat, kann ja wohl € 20 ausgeben. Der
Mann solles aber überweisen was es ihm wert ist

Das ist ja ein Geschäftsgebaren !!!
Ich erstelle meine Rechnungen aufgrund meiner Kalkulation und diese werde ich dem Kunden in jedem Fall erläutern können. Wenn ich bereit wäre, auf bloßes Nachfragen und ohne Vorliegen von Gründen Zugeständnisse zu machen, kann der ursprüngliche Preis wohl kaum rechtens gewesen sein ( orientalische Basare funktionieren wohl so ).

Hat er Zeugen dafür, dass das Geschäft gesagt hat, er solle überweisen, was es ihm wert wäre ? Wenn nicht, ist das Pech. Kann das Geschäft belegen, die Forderung i.H.v. reichlich 20 Euro besteht zu recht, und diese Forderung wurde nicht in vollem Umfang erfüllt, wird der Auftraggeber Pech haben.

" Der Mann

überweist jetzt € 5.- und hat am 22.9 eine Schreiben einer
Kanzlei, die Ihn auffordert die restlichen € 15,42 + € 33
RA-Gebühren bis 1.10 zu beazhlen, sonst wäre eine
Klageeinreichung fällig.

Nunja, ich hab mir angewöhnt, jeden Betrag einzuklagen, da in kleinen Ortschaften das sonst Schule macht und ich am Ende auf viel mehr uneingelösten Forderungen sitzen bleiben würde. Außerdem , wenn das Geschäft die Rechtmäßigkeit seiner Forderung nachweist, hat selbiges ein Werk geliefert und Anspruch auf eine angemessene Vergütung dafür.

Ich bin der Meinung, dass Sie einer Klage gelassen entgegen
sehen kann, da ohne Angabe eines Zahlungsziels 30 Tage Zeit
ist eine Rechnung vollständig zu begleichen.

Der Klage würde ich nicht gelassen entgegensehen.
Des Weiteren empfehle ich das Studium der neuesten Sprüche der Gesetzgebung hinsichtlich Fälligkeit und Zahlungsbedingungen von Rechnungen.

Weiterhin solle

sie das Schreiebn des RA ignorieren und die € 15,42 aufs Konto
des Reparateurs überweisen und gut ist.

Naja klar doch, aber was soll dann die Bem. mit dem gelassenen Entgegensehen auf einer Klage ? Wenn überwiesen wird, gibts nichts mehr zu klagen.

HM

Eure Meinung ??

Auf der Rechnung war kein Zahlungsziel angegeben. Den Telefonatsinhalt würd er per EV versichern. Die Frage die sich mit stellt. Der Mann hat Bedenken, wegen den RA-Kosten, die will er, meiner Meinung nach zurecht, nicht zahlen, da er die Reperaturleistung nicht erhalten hat, sondern , die Halterungsauswechslungen, die er aber mit den € 15,42 gerne begleicht, aber dass dann ohne angabe eines Zahlungszieles ein RA ein Schreiben aufsetzt, 14 Tage nach Rechnungsstellung, erscheint mir, zudem ohne Mahnung, nicht akzeptabel, vom Inhalt des Telefonats abgesehen.

lange Rede kurzer Sinn. RA-gebühren tragen, ja oder nein ? Danke und Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auf der Rechnung war kein Zahlungsziel angegeben.

Reparaturlesitungen sind meist zahlbar sofort netto Kasse.

Den

Telefonatsinhalt würd er per EV versichern. Die Frage die sich
mit stellt. Der Mann hat Bedenken, wegen den RA-Kosten, die
will er, meiner Meinung nach zurecht, nicht zahlen, da er die
Reperaturleistung nicht erhalten hat, sondern , die
Halterungsauswechslungen, die er aber mit den € 15,42 gerne
begleicht, aber dass dann ohne angabe eines Zahlungszieles ein
RA ein Schreiben aufsetzt, 14 Tage nach Rechnungsstellung,
erscheint mir, zudem ohne Mahnung, nicht akzeptabel, vom
Inhalt des Telefonats abgesehen.

die mahnung sit nicht nötig, denn wenn jemand auf Rechnung nur einen geringen Teilbetrag überweist und auch zu erkennen gibt, daß er den Restbetrag nicht zahlen will, kann die forderung sofort eingeklagt werden.

Zudem stellst sich die Frage: Ist ein Reparaturauftrag schriftlich vereinbart, was steht drin, sind AGB´s auf dem Rep.-Auftrag.

Also: statt 20 Euro muß er jetzt wohl über 50 euro zahlen. Er sollte das sofort tun, denn sonst wird es noch teuerer.

Ein eigener Anwalt und ein Prozess und dann verlieren wird jedenfalls noch teuerer.

Ich weiß jetzt werden viel herkommen und sagen: Klagen Klagen Klagen. „Wenn´s Spaß macht!“

gruss
winkel

Hallo,

danke auch wenn die Ausführungen mich etwas stutzig machen

Auf der Rechnung war kein Zahlungsziel angegeben.

Reparaturlesitungen sind meist zahlbar sofort netto Kasse.

muss das aber nicht explizit auf der rechnung vermerkt sein, da kein schriftlicher vertrag besteht und keine AGB auf den Zettel vermerkt sind ?

hi,

muss das aber nicht explizit auf der rechnung vermerkt sein,
da kein schriftlicher vertrag besteht und keine AGB auf den
Zettel vermerkt sind ?

ne, forderungen sind >b>spätestens 30 Tagen nach zugang der Rechnung (zugang muss der absender nachweisen) lt BGB fällig - punkt.

allerdings ist die reaktion des handwerkers auch nachzuvollziehen, irgendjemand hat immer an irgendwelchen rechnungen rumzumäkeln und wenn man einen schlechten tag hat platzt einem der kragen zumal er dem mann ja eigentlich was gutes tun wollte - punkt,

die sache mit der rechnung überweisen was er denkt ist auch ein „trick“ den ich empfehle bzw. manchmal anwende(n muss), in der hoffnung bzw. der absicht, dass genau das passiert was passiert ist, der kunde überweist das was er denkt ohne sich expliziet auf das gespräch zu beziehen bzw. das zu bestätigen (ich hab das vor längerer zeit mal mit dem kaufmännischen bestätigungsschreiben erklärt) der sinn des ganzem ist ja als handwerker eine anerkenntniss des eingangs der rechnung, der reparatur etc. zu erlangen, danach kann man getrost den restbetrag einklagen und ist sich zu 99 % schon vorher sicher das man gewinnt :wink:, 1 % sind wohl dann unter richter abzubuchen die auch wieder einen schlechten tag haben ;-/

deshalb widerhole ich auch hier wieder meinen rat:

klare verträge/ absprachen reglen die freundschaft und schonen die nerven (ich geb zu, dass auch ich manchmal vergesse meine eigenen ratschläge 100 % zu befolgen - leider - sonst na ja …)

warum hat er vorher nicht den handwerker gesagt, ich möchte das gerät so und so repariert haben o.ä. was kostet das? wie lange dauert das? denken sie das das geht o.ä. mit diesen infos hätte er klare anweisungen geben können und der handwerker hätte vorher farbe bekenn müssen …

mein weiterer rat in dieser sache, beim zahlen lächelen, und sich freuen das der kuli statt 250 teuros eigentlich nur 50 euros kostet und man wieder was gelernt hat, ist ja auch nicht schlecht

uwe