Rechtsanwalt wiedersprechen?

Hej zusammen,

mich würde folgender Sachverhalt interessieren. Person A hat bei Rechtsanwalt B (Familienrecht) ein Dokument in Auftrag gegeben, dass im Streitfall zwischen Person A und dessen geliebter ExFrau von diverse Ansprüche bzg. Internetdomains regelt (1. Din A4 Seite).

Herr Rechtsanwalt B war darüber informiert, dass dieses Dokument bis zum Datum X (letztes klärendes Gespräch beim Paartherapeuten) vorliegen muss. Leider hat Person A es nicht rechtzeitig erhalten und konnte demnach neben jeder Menge Ärger auch keinen Nutzen daraus ziehen.

Daher weigert sich Person A die Rechnung dafür zu begleichen. Nehmen wir an der Fall war im August 2007, jetzt im April 2009 versucht der Rechtsanwalt B mit einem Mahnbescheid die Summe einzuklagen.

Person A steht vor der Entscheidung hier Widerspruch einzulegen - fühlt sich durch die Jahrelange Verzögerung bestätigt. Wie weit empfiehlt es sich bei den o.g. Sachverhalt als privat Person hier sich gegen einen Anwalt zu wehren?

Freu mich auf eure Anregungen

Tanja Simon

Hallo!

Wie weit empfiehlt es sich bei den o.g. Sachverhalt
als privat Person hier sich gegen einen Anwalt zu wehren?

So weit, wie man in der Lage ist, die Voraussetzungen für den behaupteten Abschluss eines Fixgeschäfts zu beweisen. Kann man nicht belegen, dass man mit dem Anwalt vereinbart hatte, das Dokument müsse am bestimmten Datum und keine Sekunde später vorliegen, dann gilt die Regel: „Musik bestellt - zahlen“.

Hallo,

Wie weit empfiehlt es sich bei den o.g. Sachverhalt
als privat Person hier sich gegen einen Anwalt zu wehren?

Rechnung bezahlen, abhaken. Keine Chance vor Gericht, selbst mit Zeugen nicht.

Freu mich auf eure Anregungen

Erfahrung.

Gruß
Der Franke