Rechtsanwaltich falschberatung?

Hallo,

ich habe mal wider eine Frage:
Und zwar hatte ich mit meiner alten Wohnung sehr viele Probleme. Meine Ehrmailiger Vermieter hat mir daraufhin 1200,00 € Entschädigung angeboten.
Ich habe aber weil ich mir unsicher war erstmal einen Rechtsanwalt gefragt. Dieser sagte zu mir das machen wir nicht. Wir fordern mehr und ich müsse mir keine Sorgen machen da wir im Recht sind und ich Azubi bin bekomme ich PKH, womit mir keine Kosten entstehen.
Das Gericht hat das etwas anders gesehen. Die sagten ich müsse das es zu einer Verhandlung kommt 2000,00 € in die Gerichtskasse zahlen. Was ich aber leider nicht konnte.
Daraufhin mussten wir die Klage zurück ziehen was ja eigentlich nicht mal passieren sollte laut Anwalt weil ich hätte ja eigentlich gar keine Kosten haben dürfte, laut seiner Aussage.
In mittlerweile musste ich sogar noch Gerichtsvorkosten in Höhe von 166,00€ bezahlen und muss 2500,00€ an meinen Ehemaliger Vermieter abzahlen. Da der dass Ausnutze und die Wohnung Renoviert hat.
Der Grund für die Angebote Entschädigung war extremer Schimmel, und er wusste dass wir im Recht sind. Aber daher das wir die Kosten nicht zahlen konnten nutz er das natürlich aus.
Jetzt hat der Anwalt nur noch das Problem das ich auch Pünktlich bezahle.

Habe ich jetzt irgendeine Chance oder muss ich den Schaden in Höhe von fast 4000,00 € jetzt hinnehmen?
Hoffe, dass jemand eine Antwort weiß oder zu mindestens einen guten Rat hat.
Vielen Dank

Hi,

das mit der Gerichtskasse kann nur ein blöder Scherz sein. Sowas habe ich noch nie gehört.
Ich kann nur sagen, was ich machen würde:
Sofort den Anwalt kündigen und die Geschichte noch mal bei der Verbraucherzentrale erzählen. Das kostet zwar etwas, aber die sind seriös und lassen die Leute nicht hängen.

MfG Katja

Hallo,
woher die 2500 Euro kommen, habe ich nicht verstanden. Die Entschädigung (war sie überhaupt rückwirkend? gibts ein Gutachten?) hat sich ja praktisch erledigt, wenn renoviert wurde. Wegen der 166 Euro kann man einen weiteren Anwalt nehmen, falls falsch beraten wurde.
LG

Lieber Frager,

dieser Anwalt gehört aus der Anwaltsrolle geschmissen! Ob Du nun deine Klage zurückgenommen hast oder nicht, hat doch gar nichts mit der Rechtslage zu tun. Auch ob der Vermieter nun renoviert hat oder nicht, hat mit einer angebotenen Entschädigung nichts zu tun. Ob du für eine Renovierung zahlen musst oder nicht hängt lediglich vom Mietvertrag oder Haftungsrecht zusammen. Wenn der Vermieter dir schon eine Entschädigung angeboten hat, gibt er ja zu, daß er Schuldig ist. Also z. B. (ich kenne den Fall natürlich nicht!) müsste er dann die Renov. bez. der Schimmelkosten selber tragen…

Gehe zum Mieterverein und frage ob eine Mitgliedschaft dir noch Rückwirkend helfen kann.
Bezahle dem Anwalt seine Rechnung nicht und gib ihm auf für dich PKH zu erlangen!
Hast Du Zeugen für die verschiedenen Schritte?

Gruß O.

Hier kann ich als Nichtjurist leider nicht weiterhelfen!
Meine Empfehlung ist Rat bei der Verbraucherberatung oder Rechtsanwaltkammer einholen.
Wünsche Dir hier viel Erfolg!

Tja, das ist schon Pecj.
Aber eine rechtliche Fehleinschätzung eines Rechtsanwaltes bedeutet nicht, dass er für die Folgen haften muss.
Eine anwaltliche Haftung gibt es nur, wenn dieser wirklich grobe Fehler begeht z.B. Friusten für eine Berufung nicht einhält.
Die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes ist hingegen von Natur aus strittig, so dass die Tatsache, dass dein Anwalt anderer meinung war als das Gericht, hier nicht zu einer Haftung führen wird.

Hallo, ich denke mal, den Rechtsanwalt kannst Du vergessen. Ansonsten, leider kann ich Dir keinen Rat geben. Diese Materie ist mir nicht vertraut. Aber ich habe eine Philosophie und die lautet: „Manchmal ist weniger mehr“ Gruß Lothar

ich habe mal wider eine Frage:
Und zwar hatte ich mit meiner alten Wohnung sehr viele
Probleme. Meine Ehrmailiger Vermieter hat mir daraufhin
1200,00 € Entschädigung angeboten.
Ich habe aber weil ich mir unsicher war erstmal einen
Rechtsanwalt gefragt. Dieser sagte zu mir das machen wir
nicht. Wir fordern mehr und ich müsse mir keine Sorgen machen
da wir im Recht sind und ich Azubi bin bekomme ich PKH, womit
mir keine Kosten entstehen.
Das Gericht hat das etwas anders gesehen. Die sagten ich müsse
das es zu einer Verhandlung kommt 2000,00 € in die
Gerichtskasse zahlen. Was ich aber leider nicht konnte.
Daraufhin mussten wir die Klage zurück ziehen was ja
eigentlich nicht mal passieren sollte laut Anwalt weil ich
hätte ja eigentlich gar keine Kosten haben dürfte, laut seiner
Aussage.
In mittlerweile musste ich sogar noch Gerichtsvorkosten in
Höhe von 166,00€ bezahlen und muss 2500,00€ an meinen
Ehemaliger Vermieter abzahlen. Da der dass Ausnutze und die
Wohnung Renoviert hat.
Der Grund für die Angebote Entschädigung war extremer
Schimmel, und er wusste dass wir im Recht sind. Aber daher das
wir die Kosten nicht zahlen konnten nutz er das natürlich aus.
Jetzt hat der Anwalt nur noch das Problem das ich auch
Pünktlich bezahle.

Habe ich jetzt irgendeine Chance oder muss ich den Schaden in
Höhe von fast 4000,00 € jetzt hinnehmen?
Hoffe, dass jemand eine Antwort weiß oder zu mindestens einen
guten Rat hat.
Vielen Dank