Rechtsanwalts Rechnung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Schülerin und hatte ein Problem wegen Prüfungsrecht.
Ich war mit meinem Bruder beim Rechtsanwalt mit einem Beratungshilfeschein und wir haben Ihm am Anfang an erklärt, dass ich finanzielle Probleme habe und dass ich Harz IV Empfängerin bin und kein Geld habe.
Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde hat er uns große Hoffnungen gemacht mit einer Anklage, aber mein Bruder und ich haben Ihm mehrmals erklärt, dass wir nichts finanzieren können, doch er meinte, wir könnten auf Prozesskostenhilfe beantragen.
Doch die Prozesskostenhilfe wurde auch abgelehnt und er hat uns nun eine Rechnung geschickt, obwohl wir Ihm mehrmals erklärt haben, dass wir nichts finanzieren können und er hat uns vorher nichts von den Kosten (Prozesskostenhilfe Antrag) erzählt.
Ich weiß nicht was ich nun machen soll, er will Geld von mir obwohl ich kein Geld habe bzw. meine Familie.
Ich bitte Sie um Ihre Hilfe.

Danke

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo,
Dein Anwalt scheint nicht sehr seriös zu sein,- wie sehr viele in Deutschland.
Zunächst einmal solltest Du die zuständige Anwaltskammer anschreiben und eine Beschwerde gegen diesen Anwalt einreichen. Wenn Dir ein Anwalt unter einen Zeugen sagt, dass Dir auf Grund von Prozesskostenhilfe keine Kosten entstehen, so ist dies zum Teil sittenwidrig. Der Anwalt hätte auch darauf aufmerksam machen müssen, dass die Prozesskostenhilfe abgelehnt werden kann. Der Anwalt hat somit bewusst Tatsachen verschwiegen und hat somit kein Anrecht auf eine Gebühr. Bei weiteren Fragen einfach melden.
MfG A. Günther

Hallo,

sorry, dazu kann ich nichts sagen, damit kenne ich mich nicht aus. Du schreibst hier auch nicht, worum es genauer ging.
Die Frage ist auch, wie groß die Aussichten sind, einen Prozess mit weiteren Maßnahmen noch zu gewinnen. Denn dann werden die Kosten ja von der Gegenpartei getragen.
Erkundigt euch, ob es etl vom Amt die Möglichkeit der Übernahme oder eines Darlehens gibt - sowas KANN es in Ausnahmefällen geben.
Erkundigt euch ggf. auch bei der Caritas, die haben für spezielle Sondersituationen auch Möglichkeiten und Stiftungen. Die Caritas selbst kann zwar beraten, aber keine Rechtsberatung geben. Es gibt aber einige C.Stellen, die mit Rechtsanwälten zusammenarbeiten - fragt da mal nach und lasst ALLES ggf. überprüfen, auch die Handhabung eures Rechtsanwaltes.

Sorry, mehr kann ich nicht sagen.

Hallo Aragorn.h,

ich bin kein Experte in Rechtsfragen, trotzdem möchte ich Euch ein paar Hinweise geben:
Ihr habt in dieser Sache folgendes falsch gemacht:

  1. Ihr habt mit dem Anwalt anscheinend keine schriftliche Vereinbarung getroffen, dass seine Beratung im Falle einer erfolglosen Klage für Euch kostenlos ist.
  2. Wenn eine Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, ist das immer ein sicheres Zeichen dafür, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn Ihr Zeugen dafür habt, dass Ihr dem Anwalt deutlich gesagt habt, ihm kein Honorar bezahlen zu können, dann habt Ihr noch eine Chance, da wieder raus zu kommen. Als ALG2-Empfäger kann Euch aber nichts gepfändet werden. Ich schlage Euch deshalb vor, den Anwalt schriftlich ! darauf hin zu weisen, dass Ihr
erstens ihn früh genug über eure finanzielle Situation aufgeklärt habt und, als er nicht ausdrücklich auf einer Honorierung bestanden hatte, Ihr der Meinung wart, dass er Euch kostenlos vertrete, und zweitens, dass er hätte wissen müssen, dass eine abgelehnte Prozesskostenhilfe automatisch eine erfolglose Klage bedeutet und er Euch hätte darauf hinweisen müssen.
Aus diesen Gründen fühltet Ihr Euch von ihm getäuscht, womit Ihr die Honorarforderung als gegenstandslos betrachten würdet.

Im Übrigen:
Ihr müsst wissen, dass alle Personen, die mit staatlichem „Recht“ zu tun haben, wie Polizisten, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter und das Personal in Vollzugsanstalten, persönliche Konflikte mit eben diesem Recht haben und versuchen, diese in ihrem Beruf unbewusst zu bearbeiten, d.h., dass sie immer befangen sind, jeder auf seine eigene Art.
Mit diesem Wissen könnt Ihr die verschiedenen Verantwortlichkeiten bei den einzelnen am Geschehen Beteiligten belassen, was natürlich auch heißt, die eigene Verantwortung klar zu sehen und dafür zu stehen (siehe oben unter 1. und 2.). So wie Ihr aus Unwissenheit in diese Falle getappt seid, so sind es auch die anderen Beteiligten, besonders euer Anwalt, dessen alleinige Motivation wohl darin bestand, eure Unwissenheit schamlos auszunutzen und darauf spekulierte, dass Ihr es nicht wagen werdet, einem Anwalt die Stirn zu bieten. Auch er hat in dem Moment nur das getan, was er glaubte, für ihn das Beste zu sein. Nun muss er sich von Euch (Laien) schmerzlich darauf hinweisen lassen, dass seine Absichten von einer nicht besonders hohen Moral zeugen und korrekturbedürftig sind.
Alle Beteiligten bilden eine Konflikteinheit, woraus jeder entsprechend seiner eigenen Betroffenheit seine Lehren zu ziehen hat. Versucht also auch euren Anwalt zu verstehen und dankt Gott dafür, dass Ihr nicht so geldgierig seid wie er.

mfg
Baumann

Hallo,
ich danke Sie für Ihre Antwort. Aber ich habe Ihm schon schriftlich mittgeteilt über unsere Situation. Doch dies interessierte Ihm nicht. Er hat mich aber gewarnt es auf das Geld innerhalb von 14 Tagen zu überweisen, da er sein Geld sonst auf gerichtlichen Wegen nehmen wird.
Ich habe auch den Rechtsanwaltskammer in Köln mein Problem geschildert, doch habe noch keine Antwort.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und bitte Sie mir weiter zu helfen, wenn Sie können.
Ich habe einen Mahnbescheid vom Gerichtsamt bekommen, um die Rechtsanwaltsgebühr zu bezahlen. Da ich keine Probleme haben wollte, habe ich entschieden die Rechtsanwaltsgebühr in Raten zu bezahlen und er akzeptierte es und habe es auch schriftlich von Ihm erhalten. Obwohl er kein Recht auf die Rechtsanwaltsgebühren hatte.
Ich habe die ersten beiden Raten bezahlt, aber habe nun ein neues Bescheid „Vollstreckungsbescheid“ vom Gerichtsamt erhalten. Ich habe zwei Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen, jedoch weiß ich nicht was „Vollstreckungsbescheid“ heißen soll und ob ich gegen diesen Bescheid reagieren soll.
Der Rechtsanwalt meinte, dass ich gegen diesen Bescheid nicht reagieren muss, wenn ich die Raten weiter bezahle und dieser Vollstreckungsbescheid ist dafür, um seine Rechtsanwaltsgebühr zu sichern, falls ich die Raten nicht mehr bezahle.
Selbstverständlich vertraue ich Ihm nicht und möchte deswegen eure Meinungen dazu haben.
Ich bitte um Hilfe.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und bitte Sie mir weiter zu helfen, wenn Sie können.
Ich habe einen Mahnbescheid vom Gerichtsamt bekommen, um die Rechtsanwaltsgebühr zu bezahlen. Da ich keine Probleme haben wollte, habe ich entschieden die Rechtsanwaltsgebühr in Raten zu bezahlen und er akzeptierte es und habe es auch schriftlich von Ihm erhalten. Obwohl er kein Recht auf die Rechtsanwaltsgebühren hatte.
Ich habe die ersten beiden Raten bezahlt, aber habe nun ein neues Bescheid „Vollstreckungsbescheid“ vom Gerichtsamt erhalten. Ich habe zwei Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen, jedoch weiß ich nicht was „Vollstreckungsbescheid“ heißen soll und ob ich gegen diesen Bescheid reagieren soll.
Der Rechtsanwalt meinte, dass ich gegen diesen Bescheid nicht reagieren muss, wenn ich die Raten weiter bezahle und dieser Vollstreckungsbescheid ist dafür, um seine Rechtsanwaltsgebühr zu sichern, falls ich die Raten nicht mehr bezahle.
Selbstverständlich vertraue ich Ihm nicht und möchte deswegen eure Meinungen dazu haben.
Ich bitte um Hilfe…

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und bitte Sie mir weiter zu helfen, wenn Sie können.
Ich habe einen Mahnbescheid vom Gerichtsamt bekommen, um die Rechtsanwaltsgebühr zu bezahlen. Da ich keine Probleme haben wollte, habe ich entschieden die Rechtsanwaltsgebühr in Raten zu bezahlen und er akzeptierte es und habe es auch schriftlich von Ihm erhalten. Obwohl er kein Recht auf die Rechtsanwaltsgebühren hatte.
Ich habe die ersten beiden Raten bezahlt, aber habe nun ein neues Bescheid „Vollstreckungsbescheid“ vom Gerichtsamt erhalten. Ich habe zwei Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen, jedoch weiß ich nicht was „Vollstreckungsbescheid“ heißen soll und ob ich gegen diesen Bescheid reagieren soll.
Der Rechtsanwalt meinte, dass ich gegen diesen Bescheid nicht reagieren muss, wenn ich die Raten weiter bezahle und dieser Vollstreckungsbescheid ist dafür, um seine Rechtsanwaltsgebühr zu sichern, falls ich die Raten nicht mehr bezahle.
Selbstverständlich vertraue ich Ihm nicht und möchte deswegen eure Meinungen dazu haben.
Ich bitte um Hilfe…

Hallo,

Sie sollten dringend zur Caritas oder so gehen und sich helfen lassen. Die dürfen zwar keine RECHTSberatung machen, Ihnen aber mit dem fachlichen Schriftwechsel helfen.
Nehmen Sie dazu unbedingt ALLE Unterlagen mit, auch Mahn- und Vollstreckungsbescheid. (Dieser heißt übriegens, wenn Sie nicht dagegen vorgehen und Widerspruch einlegen, dass der Rechtsanwalt Sie 30 Jahre „belästigen“ kann, um an sein Geld zu kommen - natürlich kann er auch Pfändungen vornehmen etc und der Spaß wird immer teurer und Sie müssen alles zahlen).
Da Sie bereits eine Ratenvereinbarung getroffen haben, sollten Sie Widerspruch einlegen - im Falle eines Falles kann es der Rechtsanwalt sowie jederzeit neu beantragen.
Bitte scheuen Sie nicht nach Hilfe zu bitten, die haben Sie jetzt dringend nötig.
Ggf. wirklich auch an die zuständige Kammer wenden, da kann auch die Caritas helfen.