Rechtsanwaltsgebühren

Hallo,
habe eine Frage zu einer Gebührenrechnung eines RA:
Einem Kundem in einem Supermarkt fällt versehentlich eine kleine Tube Sekundenkleber im Wert von 8,00 Euro in seine Tasche, an der Kasse wird sofort der Detektiv aktiv und es wird Anzeige erstattet. Der Beklagte wurde vor vielen Jahren bereits durch Mobbing eines Arbeitskollegen des Diebstahls beschuldigt und wurde auch verurteilt,da Entlastungszeugen aus Angst nicht ausgesagt haben.
Das Gericht sieht eine Wiederholungstat und verurteilt den Beklagten auf Zahlung von 900,00 Euro. Ein Anwalt schafft es bei einer Verhandlung, den Betrag auf 400,00 Euro zu reduzieren, verlangt jedoch selbst 630,00 Euro Gebühr und natürlich die Gerichtskosten.
Ist die Gebühr von 630,00 Euro gerechtfertigt?
Danke im voraus.

Unter vorbehalt - Ja. Es wurden augenscheinlich die jeweiligen Mittelgebühren gem. VV 4100, 4106, 4108 nebst VV 7002, 7008 RVG geltend gemacht. Die Mittelgebühr wurde sogar noch etwas nach unten korrigiert, da Kopierauslagen und ggf. Aktenversendepauschale, Reisekosten und Abwesenheitsgeld noch dazu kommen.

Am besten Rechnung nochmal erläutern lassen!