Rechtsanwaltsgebühren

Hallo,

angenommen, jemand hat bei der Überweisung einer Rechnung über 39,- € einen Zahlendreher und übersieht, dass der Betrag kurze Zeit später wieder auf dem eigenen Konto landet. Da er der Meinung ist, die Rechnung bezahlt zu haben, ignoriert er alle Mahnungen. Der Fehler kommt erst auf, als ein Schreiben von der Inkassofirma kommt. Diese berechnet jetzt insgesamt 124,- € Gebühren.

Das scheint mir ein bisschen viel. Im Internet habe ich gelesen, dass eine Inkassofirma auch nicht mehr verlangen kann als ein Rechtsanwalt.

Aber wieviel darf denn ein Rechtsanwalt verlangen?

Oder wo gibt es eine Seite, auf der ich das nachschauen kann?

Vielen Dank
Ebi

Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gläubiger vom Schuldner gem. § 286 Abs. 1 BGB die Erstattung der Gebühren für die Einschaltung eines Inkassobüros verlangen, die ihm tatsächlich entstanden sind.

Der Höhe nach sind diese Kosten zutreffenderwesie aber auf die Gebühren beschränkt, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit verlangen könnte; d. h. im Regelfall einen Gebührensatz von 1,0 bis 1,3 für eine umfangreiche oder schwierige Tätigkeit.

Hier können demnach für einen Gegenstandswert (_Brutto_forderung) von 39.00 EUR also mind. 58,50 EUR incl. Auslagenpauschale plus MWSt berechnet werden - die nachgewiesen und tasächlichen Auslagen können aber höher sein als der pauschal erstattungsfähige Rechnungsbetrag von 83,54 EUR :open_mouth:

G imager

„Nicht 1,3 sondern 0,3 nach 2301 VV RVG. Es handelt sich um ein Schreiben einfacher Art, wenn dieses weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält.“

ausführlich auf http://ungereimtheiten.wordpress.com/2014/01/01/inka…

Hallo,

vorliegend ist es durchaus vertretbar, dass eine 1,3 Geschäftsgebühr abgerechnet wird.

Es kommt letztlich auf den Auftrag an, der erteilt wurde. Wenn der Auftrag lauten würde: Mahnung oder lediglich ein einfaches (kurzes) Schreiben an den Schuldner, wären die 0,3-Gebühr in Ordnung. Würde der Auftrag aber so lauten, dass die Forderung geltend gemacht werden soll dann würde dies schon eine 1,3 Geschäftsgebühr, die auch durchaus gang und gäbe ist ausgelost.