Rechtsanwaltsgebühren für Mahnung

Hallo ich habe eine Frage wegen überhöhter Rechtsanwaltsgebühren für eine Mahnung. Bei mir hat eine Kanzlei aus Münster im Namen der Su******* Ad********* Gm** 17,95 e verlangt und wollte zusätzlich Mahngebühren von über 100 e. Das ganze habe ich der Verbraucherzentrale geschildert und die meinten dass man sofort widersprechen soll. Habe ich alles gemacht. Inzwischen haben die auch vor vielen Gerichten verloren, weil es alles Täuschung war. Der Kanzlei aus Münster wurde vom Landgericht Dortmund (Urteil vom 29.1.2019 Aktenzeichen 25 O 335/18) verboten, diese überhöhten Gebühren von Verbrauchern zu fordern. Trotzdem machen die das weiter. Ich weiss nicht was ich da tun soll. Es ist von den Gerichten festgelegt, dass die das nicht dürfen. Trotzdem machen die Druck bei mir und wollen das Geld.

Wie kann man sich da wehren? Die Verbraucherzentrale meint, dass die das nicht für Einzelne durchfechten. Das müsse jeder selber machen. Könnt ihr mir helfen?

Hier gibt es auch eine ähnliche Frage

Ich fürchte da mußt Du Dir einfach ein dickes Fell zulegen. Wenn ich aus der Mülltonne eines Supermarktes ein paar verbeulte Konserven mitnehme, bin ich juristisch ein Straftäter und wenn ich ganz viel Pech habe, findet sich sogar ein Richter Gnadenlos, der mich dafür verknackt. Wenn ich als Rechtsanwalt, Arbeitgeber, Vermieter etc. pp. meine Machtposition ausnutze, um andere zu übervorteilen, ist das keine Straftat - wer sich unter Druck setzten läßt, hat halt Pech gehabt. Natürlich kannst Du Deinerseits den Rechtsanwalt auf Unterlassung verklagen - aber das kostet auch viel Zeit, Geld und Nerven.

So ist halt unser Rechtssystem - kannst höchstens bei der nächsten Wahl mal auf dem Wahlzettel schauen, ob es da Parteien gibt, die das ändern wollen. Aber Vorsicht, daß Du nicht vom Regen in die Traufe kommst!

Berechne da erstmal ob die Forderung nach der Gebührentabelle wirklich unzulässig ist und wenn ja
dann wende Dich mit allen Belegen/Unterlagen/ Urteil mit Aktenzeichen dazu an die Anwaltskammer Deines Bundeslandes.
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Start.html
ramses90

Schwachfug und Pauschalisierung und das Richter unabhängig und nicht weisungsgebunden sind scheint sich auch Deiner Kenntnis zu entziehen. ramses90

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Zunächst einmal:

Besteht die Forderung in Höhe von 17,95€ zu Recht?

Kann es sein, dass du diese Seite besucht hast: https://web.archive.org/web/20181104174355/https://www.ihreselbstauskunft.de/

(Dies ist eine archivierte Version aus Oktober 2018. Die Webseite ist nicht mehr öffentlich zugänglich, die Betreiber-GmbH wird momentan liquidiert.)

Dort wird recht deutlich auf die Kosten hingewiesen, der „Bestellknopf“ ist korrekt mit „zahlungspflichig bestellen“ beschriftet.

In dem man schreibt, dass man keinen Vertrag mit der Supernova Advertising GmbH eingegangen ist und daher die Forderung bestritten wird. (Wenn das stimmt!)
Oder man schreibt, dass man die Hauptforderung anerkennt und bezahlen wird, allerdings sei bei der Berechnung der Mahngebühren (Rechtsanwaltskosten?) wohl ein Fehler unterlaufen. Wie durch eigene Recherche bekannt, hat die Kanzlei in einer Vielzahl gleichartiger Fälle absolut gleichlautende, einfache Schreiben verfasst, so dass ein Gebühr in Höhe der 0,3fachen Geschäftsgebühr angemessen erscheint.

Wo hätte denn cfc auch nur angedeutet, Richter könnten weisungsgebunden sein?
Gebunden sind sie allerdings an die Gesetzgebung.

Und dass es keine Straftat ist, als Rechtsanwalt, Arbeitgeber, Vermieter etc. pp. seine Machtposition auszunutzen, um andere zu übervorteilen, ist nun mal eine Tatsache. Das könnte der Gesetzgeber natürlich ändern, wenn er wollte.

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Und auf welcher Rechtsgrundlage soll dieser unabhängige Richter z.B. einen Rechtsanwalt, der eine unberechtigte oder überhöhte Forderung geltend macht, verurteilen? Ich habe jedenfalls noch nie von einem Fall gehört, indem ein Anwalt ins Gefängnis mußte, weil er versucht hat eine unberechtigte Forderung mit legalen Mittel (und Mahnschreiben sind m.W. nicht illegal - auch dann nicht wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist) durchzudrücken. Wenn Du da einen Fall kennst, lerne ich gerne dazu.

Es geht mir nicht um Pauschalierung sondern darum, bewußt zu machen, daß unser Rechtssystem sehr unterschiedlich damit umgeht, wenn jemand seine Macht einsetzt um sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu machen. Um mal zwei andere Beispiele zu nennen:

  1. Nach - zugegeben ungeprüfter - Auskunft des Rechtsanwaltes eines Mietervereins werden 70% der Kautionen nach Beendigung eines Mietverhältnisses zu Unrecht einbehalten. Viele Mieter kennen Ihre Rechte nicht oder haben nicht die Energie oder das Geld diese einzuklagen. Dann hat der Vermieter „Glück“ gehabt. Er geht keinerlei Risiko ein. Wenn der Mieter seine Rechte durchsetzt, muß er nur zahlen, was er ohnehin zahlen müßte. Wenn der Mieter das nicht tut, hat er einen zusätzlichen Gewinn gemacht.

  2. Bei Aushilfsbeschäftigungen ist es gang und gäbe, das die Aushilfen bei Krankheit keine Lohnfortzahlung erhalten und Ihnen oft auch der bezahlte Urlaub vorbehalten wird. Auch hier geht der Arbeitgeber kein Risiko ein. Ein paar kennen Ihre Rechte, dann muß er zahlen, was er ohnehin zahlen müßte (und schmeißt sie bei erst bester Gelegenheit raus). Die anderen kennen sie nicht oder haben Angst um Ihren Arbeitsplatz, da macht er dann ein paar tausend EURO extra …

Worauf ich hinaus will, ist das unser Rechtssystem eben nicht jede Art der Übervorteilung sanktioniert, sondern nur bestimmte. Für eine Verurteilung kommt es nicht darauf an, ob ich mir einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffe, sondern nur wie.

Keine Ahnung ob Du das verstehst, aber ein Versuch war es wert :wink:

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Seine Rechte kennen ist im Arbeitsrecht nicht genug. Da muss es schon um richtig viel Geld gehen, dass sich das lohnt, denn seinen Rechtsanwalt zahlt man vor dem Arbeitsgericht auf jeden Fall selbst, auch wenn man den Prozess gewinnt. Deshalb klagt man (sofern man nicht iin irgendeinem Rechtsschutz ist) auch dann nicht, wenn man genau weiß, dass man recht hat.

Und das kommt dann noch hinzu: