Rechtsanwaltskosten

Hallo,

Daß es für Rechtsanwälte gewisse Gebührenordnungen gibt, dürfte ja allgemein bekannt sein.
Wäre es aber möglich, diese Gebührenordnungen zu umgehen und einen Vertrag mit einem Anwalt abzuschließen, ähnlich einem Wartungsvertrag bei einem Hausmeisterservice?
Ich meine damit sowas in der Art von Anwalt erhält pauschal Summe X pro Jahr und erledigt dafür sämtliche Rechtsanwaltsaufträge von Firma Y, auch wenn er dabei Verlust macht?
Oder würde sich ein guter Anwalt auf sowas nicht einlassen?

Gruß
Sticky

Hallo,

Ich meine damit sowas in der Art von Anwalt erhält pauschal
Summe X pro Jahr und erledigt dafür sämtliche
Rechtsanwaltsaufträge von Firma Y, auch wenn er dabei Verlust
macht?

Das ist ja grundsätzlich die Vorgehensweise vieler Firmen. Also konkret: Anwalt mit festem Gehalt einstellen und dafür um BRAGO herumkommen. Ob da was Nebenberufliches möglich ist, weiß ich nicht…- denke aber schon.

Oder würde sich ein guter Anwalt auf sowas nicht einlassen?

Das kommt dann eben darauf an, was Du zu zahlen bereit bist. Schließlich bezahlst Du ja -im Fall- pro Jahr- und das sollte sich für den Juristen lohnen - schon allein vom Anreiz her.

Gruß,
AZ

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Hallo!

Das ist ja grundsätzlich die Vorgehensweise vieler Firmen.
Also konkret: Anwalt mit festem Gehalt einstellen und dafür um
BRAGO herumkommen.

Zum einen gibt es die BRAGO nicht mehr, vielmehr richtet sich zu Vergütung nach dem RVG, zum anderen ist es nicht so einfach, durch Einstellung eines Syndikusanwaltes Kosten zu sparen. Vor Gericht muss man sich dennoch eines anderen Rechtsanwalts bedienen, weil der Syndikusanwalt für seinen Arbeitgeber nicht vor Gericht tätig werden darf.

Gruß,

Florian.

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Hallo,

schon mal über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht?
Das geht, je nach gewähltem Umfang zumindest in diese Richtung und ist normalerweise auch für den Normalsterblichen bezahlbar.

Gruß Holger

Hallo Sticky,

in der Praxis ist dieses Vorgehen bei mittelständischen Unternehmen, die sich keinen eigenen Anwalt leisten können, häufig. Es betrifft Firmen, die monatlich eine Vielzahl fast identischer Fälle haben, bei denen jeweils die Beauftragung eines Anwalts zu hohe Kosten verursachen würde. Man vereinbart mit dem Rechtsanwalt ein Pauschalhonorar (z. B. 1000 Euro im Monat) und erhält dafür die entsprechenden Beratungsleistungen. Meist sind diese Beratungsleistungen allerdings aussergerichtlicher Natur und der Anwalt lässt sich für alle gerichtlich anhängigen Fälle dann gesondert nach der RVG bezahlen.

Gruss
BM

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Hallo Holger,

Ja, der Begriff Rechtschutzversicherung ist bekannt, jedoch muß man da ja vorher anrufen, ehe man zum Anwalt „darf“.(wenn man nicht auf den Kosten sitzen bleiben will)
Desweiteren sind die Erfahrungen mit einer RSV (Ü…) nicht gerade berauschend.

Gruß
Sticky

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Hallo an Alle, die geantwortet haben.

Danke für eure Antworten, die meine Vermutung bestätigt haben.

Gruß und eine Runde *
Sticky

Hallo,

Ja, der Begriff Rechtschutzversicherung ist bekannt, jedoch
muß man da ja vorher anrufen, ehe man zum Anwalt „darf“.(wenn
man nicht auf den Kosten sitzen bleiben will)

Das ist richtig, ein Anruf ist zumindest zu empfehlen.

Die großen Versicherer bieten aber in mehr oder weniger großem Umfang eine direkte telefonische Beratung an, die oft schon mal den ersten Weg zum Anwalt ersetzen kann. Die Gesellschaften wandeln sich immer mehr vom reinen Kostenschützer zum Service-Dienstleister in Sachen Recht. Vielleicht stammen deine Erfahrungen aus Zeiten, in denen dies noch nicht so gesehen wurde.

Desweiteren sind die Erfahrungen mit einer RSV (Ü…) nicht
gerade berauschend.

Sorry, mit dem (Ü…) kann ich nicht viel anfangen. Steht es für eine Gesellschaft?
Die großen sind ARAG, DAS, Allianz, Advocard, Roland, ÖRAG, vielleicht noch Deurag, Rechtsschutzunion. (Ich hoffe, diese Aufzählung reicht, um nicht unters Werbeverbot zu fallen)

Gruß Holger

Hallo!

Desweiteren sind die Erfahrungen mit einer RSV (Ü…) nicht
gerade berauschend.

Wessen Erfahrungen sind nicht berauschend?

Gruß
Tom

Ob der Anwalt gut ist oder nicht, ich kenne keinen Kollegen, der auf wesentliche Gebührenansprüche verzichtet. Auch obwohl dies tatsächlich möglich ist.