Rechtsanwaltskosten

Ein Anwalt hat 2 Schreiben angefertigt 1. Selbstauskuft über Einnahmen und Ausgaben 2. ein Schreiben mit einer weiteren Einnahmesumme.
zu einem Landkreis wegen Elternunterhalt.
Jetzt stellt sich raus das nicht gezahlt werden muss.
Außer dem Erstgespräch und zwei Schreiben hat er nichs gemacht.
Rechtanwaltskosten dafür 402,00€ .
lt. Gesetz ?? Streitwert von 4000€.
Geht das so einfach?
Kann man verlangen Stundenweise abzurechnen wieso darf ein Anwalt von einem Streitwert ausgehen den es nicht gibt?

Danke für ihr Hilfe
Lipinski

Hallo,

wenn sich kein finanzieller Wert ermitteln lässt (es wurde ja keine Forderung gestellt), auch keine außergerichtliche Honorarregelung vereinbart wurde, kann 4.000 Euro als fiktiver Wert richtig sein.

http://dejure.org/gesetze/RVG/23.html

Dann können auf dieser Basis Geschäftsgebühren abgerechnet werden wie folgt:

http://www.soldan.de/1856

VG
EK