Rechtsanwaltskosten

Hallo,

bei einem Anwalt wurde um Rat in einer Angelegenheit gesucht, welche unverbindlich angeboten wurde.
Er konnte in dem Anliegen jedoch nicht helfen und hat den Hilfesuchenden an einen seiner Kollegen weiter gerreicht.
Nach 2 Emails und einem Telefonat mit dem Kollegen wurde eine satte Rechnung für diese von ihm benannte „Erstberatung“ aufgestellt.

Muss diese Rechnung gezahlt werden?

Hallo,

es gibt ganz selten Rechtsanwälte, die den Klienten an einen anderen Rechtsanwalt weiterleiten, weil dieser bessere Kenntnisse hat; da hat man nochmals Glück gehabt; man kann dem RA danken.
Natürlich sind aber diese Kosten zu bezahlen, denn es erfolgte ja eine
Beratung erfolgte. Ob hier die richtigen Kosten berechnet wurden, wurde nicht angefrage und kann ohne weitere Angaben auch nicht beantwortet werden.

lG

Guten Morgen!

es gibt ganz selten Rechtsanwälte, die den Klienten an einen
anderen Rechtsanwalt weiterleiten, weil dieser bessere
Kenntnisse hat; da hat man nochmals Glück gehabt; man kann dem
RA danken.

Für diese Aussage hätte ich gerne einen empirischen Beleg oder ein Eingeständnis, dass es sich um eine aus der Luft gegriffene Stammtischparole handelt.

Das genaue Gegenteil ist richtig: Es gibt ganz selten Rechtsanwälte, die Aufgaben angehen, wenn sie sich diese nicht zutrauen.

Natürlich sind aber diese Kosten zu bezahlen, denn es erfolgte
ja eine
Beratung.

Hier wird’s ja dann zum Glück wieder richtig.

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Guten Tag,

soweit so gut. es darf aber nicht ausser acht gelassen werden, dass der ursprüngliche Anwalt seine Dienste unverbindlich angeboten hat. Der Kollege hätte meiner Meinung nach am Anfang der Unterhaltung auf die kostenpflichtigkeit seiner Dienste hinweisen müssen. Sonst könnte man gleichsetzen: jeder Anrufer der im Rathaus seines Wohnortes anruft wird für die Auskunft zur Kasse gebeten.

eventuell sollte man noch hinzufügen dass das eigentliche Angebot zur Klärung des Anliegens durch den Anwalt abgelehnt wurde nach dem dieser die Frage stellte, ob er für den Klienten tätig werden solle.

Hallo!

Der Kollege hätte meiner Meinung nach am Anfang
der Unterhaltung auf die kostenpflichtigkeit seiner Dienste
hinweisen müssen.

Nein. Jeder weiß, dass Anwälte für Geld arbeiten. Jeder.

Sonst könnte man gleichsetzen: jeder Anrufer
der im Rathaus seines Wohnortes anruft wird für die Auskunft
zur Kasse gebeten.

Könnte man, wenn denn die Leute im Rathaus kein festes Gehalt aus Steuergeldern bezögen.

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Was ja auch nicht weiter verwundert, denn wenn der Mandant noch nciht mal bereit ist, die Erstberatung zu bezahlen, warum sollte der Anwalt dann noch mehr investieren?