Hallo liebe Experten,
meine Frage betrifft die „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage“.
Muß eine Erbengemeinschaft in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) Rechtsanwaltskosten und Detektivkosten unter Werbekosten angeben?
Vielen Dank im vorraus.
Gruß
Jacksy