Rechtsanwaltskosten bei Unschuld?

Hi Boardies,

mal angenommen, irgend jemand müsste sich einen Rechtsanwalt nehmen, weil er dazu gezwungen wird:
Ungerechtfertigte Anzeige, Verleumdung oder was wissen die Götter.
Er muss ihn einfach nehmen, um sich zu verteidigen, nicht um eigene Forderungen durch zu setzen.
Jetzt stellt sich ganz klar die Unschuld dieses Irgend jemand heraus. Nehmen wir mal an, er hatte hohe Rechtsanwaltskosten; bleibt er jetzt auf denen sitzen??

Würde einfach mal so interessieren.

Liebe Grüße

Jürgen

mal angenommen, irgend jemand müsste sich einen Rechtsanwalt
nehmen, weil er dazu gezwungen wird:
Ungerechtfertigte Anzeige, Verleumdung oder was wissen die
Götter.

Also ob er tatsächlich gezwungen ist eine RA zu nehmen ist wohl schwierig zu beantworten. Bei einer Anzeige gegen seine Person, besteht noch kein Anwaltszwang. Er kann sich selbst verteidigen, bzw. zunächst seine Aussage machen, auch ohne Anwalt.

Er muss ihn einfach nehmen, um sich zu verteidigen, nicht um
eigene Forderungen durch zu setzen.

Was meinst du mit „muss…“?

Jetzt stellt sich ganz klar die Unschuld dieses Irgend jemand
heraus.
Nehmen wir mal an, er hatte hohe Rechtsanwaltskosten;
bleibt er jetzt auf denen sitzen??

Ging es ins Strafverfahren können ihm die eigenen Kosten ersetzt werden.

Wenn das Verfahren bereits im Vorfeld wegen Nichterweislichkeit der Schuld eingestellt wird, bleibt er darauf „sitzen“.

Bei einem Freispruch zahlt die Staatskasse die Kosten des Verteidigers.

Wenn das Verfahren bereits im Vorfeld wegen
Nichterweislichkeit der Schuld eingestellt wird, bleibt er
darauf „sitzen“.

Wenn ein LAUFENDES Verfahren eingestellt wird, gilt das auch. Die Unterscheidung lautet doch nicht „vor dem Verfahren“ oder „nach dem Verfahren“, sondern „Einstellung“ oder „Freispruch durch Urteil“.

Ooooder?

Levay

DANKE für Antworten
Hallo Boardies,

ich danke Euch für die Antworten.
Es hat mich wirklich einfach nur so interessiert, wie hier die Rechtslage ist.
Die Frage entstand in einer Diskussion und keiner wusste genau, wie das Ganze funktioniert.

Schöne Zeit

Jürgen

Hallo,

Er muss ihn [den RA] einfach nehmen, um sich zu verteidigen, nicht um
eigene [materielle] Forderungen durchzusetzen.

Was meinst du mit „muss…“?

Nun, ganz einfach: Die 3 langjährigen besten Freundinnen S, T und U stellen in einer Überraschungssituation dem Vater von S gegenüber die faktische Schutzbehauptung auf, Herr O habe S in ihrer Gegenwart vergewaltigt. (Herr O wehrt sich nicht sofort, da er S liebt und sie vor der momentanen Gewalttätigkeit ihres Vaters schützen will.) Diese falschen Anschuldigungen gelangen unglücklicherweise in die Öffentlichkeit, nach zwei Tagen wissen alle Einwohner der Kleinstadt Bescheid.
Jetzt bieten sich für Herrn O theoretisch zwei Möglichkeiten:

a) Er gibt seine Existenz auf, zieht unter gewaltigem materiellen Verlust zusammen mit seiner Familie auf einen anderen Kontinent und lebt die nächsten zwanzig Jahre unter dem Damoklesschwert möglicher Verfolgung ; oder er bricht unter dem sozialen Druck der ehrenhaften Bürger zusammen und verzichtet auf sein Recht auf Leben.

b) siehe oben: er MUSS handeln, wenn er sein Leben bzw. seine Existenz verteidigen will. Ich denke, dass man hier nicht von freiwilligem sondern von erzwungenem, besser aufgezwungenem Verhalten sprechen muss.

Und ab diesem Zeitpunkt schließe ich mich dem Interesse des Ausgangsposters an.

Herr O nimmt sich einen Anwalt, stellt Strafanzeige wegen Verleumdung, die Unhaltbarkeit der Anschuldigungen von S, T und U gilt für das Gericht als erwiesen und sie werden rechtskräftig verurteilt.

Bleibt Herr O nun auf den Kosten (eigenen und des Gerichts) sitzen, da ER ja den Strafantrag gestellt hat? Und wenn ja, hat er doch die Möglichkeit, zivilrechtlich Schmerzensgeld und Schadenseratz geltend zu machen, vorausgesetzt, S, T und U werden nach Erwachsenenrecht verurteilt. Erfolgte dies nach Jugendstrafrecht, bleibt er auf den Kosten sitzen?

Ging es ins Strafverfahren können ihm die eigenen Kosten
ersetzt werden.

Obwohl doch er es ist, der das Verfahren initiiert hat?

(Man könnte gleiche Fragen auch andersherum stellen: Wenn Herr O ein erfahrener RA gewesen wäre, aber dennoch s.o. der Liebe fähig, wie hätte er gehandelt? Hätte er die Vernichtung seiner Existenz verhindern können?)

HB