Hallo,
Er muss ihn [den RA] einfach nehmen, um sich zu verteidigen, nicht um
eigene [materielle] Forderungen durchzusetzen.
Was meinst du mit „muss…“?
Nun, ganz einfach: Die 3 langjährigen besten Freundinnen S, T und U stellen in einer Überraschungssituation dem Vater von S gegenüber die faktische Schutzbehauptung auf, Herr O habe S in ihrer Gegenwart vergewaltigt. (Herr O wehrt sich nicht sofort, da er S liebt und sie vor der momentanen Gewalttätigkeit ihres Vaters schützen will.) Diese falschen Anschuldigungen gelangen unglücklicherweise in die Öffentlichkeit, nach zwei Tagen wissen alle Einwohner der Kleinstadt Bescheid.
Jetzt bieten sich für Herrn O theoretisch zwei Möglichkeiten:
a) Er gibt seine Existenz auf, zieht unter gewaltigem materiellen Verlust zusammen mit seiner Familie auf einen anderen Kontinent und lebt die nächsten zwanzig Jahre unter dem Damoklesschwert möglicher Verfolgung ; oder er bricht unter dem sozialen Druck der ehrenhaften Bürger zusammen und verzichtet auf sein Recht auf Leben.
b) siehe oben: er MUSS handeln, wenn er sein Leben bzw. seine Existenz verteidigen will. Ich denke, dass man hier nicht von freiwilligem sondern von erzwungenem, besser aufgezwungenem Verhalten sprechen muss.
Und ab diesem Zeitpunkt schließe ich mich dem Interesse des Ausgangsposters an.
Herr O nimmt sich einen Anwalt, stellt Strafanzeige wegen Verleumdung, die Unhaltbarkeit der Anschuldigungen von S, T und U gilt für das Gericht als erwiesen und sie werden rechtskräftig verurteilt.
Bleibt Herr O nun auf den Kosten (eigenen und des Gerichts) sitzen, da ER ja den Strafantrag gestellt hat? Und wenn ja, hat er doch die Möglichkeit, zivilrechtlich Schmerzensgeld und Schadenseratz geltend zu machen, vorausgesetzt, S, T und U werden nach Erwachsenenrecht verurteilt. Erfolgte dies nach Jugendstrafrecht, bleibt er auf den Kosten sitzen?
Ging es ins Strafverfahren können ihm die eigenen Kosten
ersetzt werden.
Obwohl doch er es ist, der das Verfahren initiiert hat?
(Man könnte gleiche Fragen auch andersherum stellen: Wenn Herr O ein erfahrener RA gewesen wäre, aber dennoch s.o. der Liebe fähig, wie hätte er gehandelt? Hätte er die Vernichtung seiner Existenz verhindern können?)
HB