Rechtsanwaltskosten bezahlen?

Hallo!

Herr X hat den Unterhalt für seine Ex-Frau nicht gezahlt.
Frau X-Y hat daraufhin eine Kontopfändung gemacht.
Damit das Konto von Herrn X wieder freigegeben wird hat die Lebensgefährtin von Herrn X den ausstehenden Betrag überwiesen.
Die Rechtsanwältin von Herrn X hat daraufhin eine Kopie des Einzahlungsbeleges an den Rechtsanwalt von Frau X-Y geschickt, damit die Kontopfändung aufgehoben wird. Vorher hat der Rechtsanwalt von Frau X-Y keine Schreiben oder dergleichen an Herrn X geschickt.
Nun hat der Rechtsanwalt von Frau X-Y eine Rechnung an Herrn X geschickt:

Da Sie sich mit der Zahlung des Unterhalts in Verzug befanden, steht uns nach wie vor ein Vergütungsanspruch in Höhe von 46,41€ zu… sonst wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt.

Wie gesagt, Herr X hat vor diesem Schreiben nie ein Schriftstück von diesem RA erhalten. Die Kontopfändungs/Gerichtsschreiben hatte allesamt die Frau X-Y selber geschrieben und verschickt.
Wofür soll Herr X jetzt den Anwalt der Gegenpartei bezahlen? Muss er das überhaupt?

Hallo,

ich weiß nicht ob ich Dich richtig verstanden habe:

Wenn Frau XY ihren Ex in Verzug gesetzt hat, dieser dann aber nicht in die Pötte kam, sodaß Frau XY einen Anwalt beauftragen mußte, dann wird der Ex auch die Kosten des Gegenanwalts zu tragen haben. Es ist egal ob Frau XY oder der Rechtsanwalt den Verzug herbeigeführt haben.

Gruß
Tina

Hallo,
der gesamte Schriftverkehr in der Sache wurde allein durch den Anwalt des Herrn X und der Frau XY persönlich geführt. Der Anwalt von Frau XY hatte nie ein Schreiben in der Sache aufgesetzt, bis auf die Rechnung.
MfG

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Hallo,
der gesamte Schriftverkehr in der Sache wurde allein durch den
Anwalt des Herrn X und der Frau XY persönlich geführt. Der
Anwalt von Frau XY hatte nie ein Schreiben in der Sache
aufgesetzt, bis auf die Rechnung.
MfG

Hallo nochmal,

es reicht wenn Frau XY Herrn X in Verzug gesetzt hat. Dazu ist kein Anwalt erforderlich. Beispiel: Eine Firma F hat eine Forderung an Schuldner S. F mahnt S an, S reagiert nicht. Somit befindet sich S jetzt in Verzug. Nachdem F keine Lust mehr hat länger auf ihr Geld zu warten, übergibt sie das ganze an ein Anwaltsbüro. S ist von dem Schreiben des Anwalts beeindruckt und zahlt jetzt. Da er von F in Verzug gesetzt wurde ist er nun auch verpflichtet auch die Anwaltskosten zu begleichen. Die Anwaltsrechnung ist sozusagen ein Verzugsschaden, der vom Schuldner zu ersetzen ist.

Gruß
Tina