Hallo Experten,
es geht um folgende Situation:
Im Jahre 2012 hatte jemand Aufwendungen für Rechtsanwaltsleistungen. Die Leistungen bezogen sich auf einen Widerspruch gegen die Steuererklärung 2010.
Können die Aufwendungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung 2012 geltend machen? Wenn ja, als was werden diese Ausgaben deklariert?
Vielen Dank!