Hallo !
Wenn man Rechtsschutzversichertist und die Versicherung übernimmt auch die Kosten,kann dann der Anwalt wenn es zum Gericht geht Fahrtkosten erstattet bekommen.Die Versicherung übernimmt das nicht.Die Kosten sind fast so hoch wie der Streitwert. Darf er das ? Ist er im Recht?Wie soll mann sich verhalten, wenn es soweit ist ? Danke für die Hilfe!
Die RSV übernimmt die Fahrtkosten nur, wenn sie notwendig waren. Nicht notwendig sind sie bspw dann, wenn es kostengünstiger ist, wegen einer weiten Entfernung einen RA vor Ort mit der Terminsvertretung beauftragt wird. (muss der eigene RA organisieren)
ME hat der RA auch eine Aufklärungspflicht, wenn er erkennen muss, dass sein Mdt nicht mit solchen Kosten rechnet, weil er eine RSV hat. Macht er das nicht, ist er zum Schadenersatz verpflichte, was dazu führt, dass er keinen Anspruch auf die Fahrtkosten hat ( Schaden wären ja die Kosten, hebt sich also auf)