Rechtsanwaltskosten im Mietverfahren

Hallo. Ich möchte mein Anliegen nicht unter Mietrecht schreiben da es mehr um Kosten eines Anwaltes geht. Ich bitte hier keine unangemessenen Kommentare zu schreiben, da ich nicht ins Detail gehen kann und muss und man die Details kennen sollte um jemanden hier zu verurteilen.

Kurzfassung… Unzumutbare Mietverhältnisse. Hausverwaltung reagiert nur ungenügend bis gar nicht.
Mieter möchte die Adresse des Vermieters um diesen über die Verhältnisse in Kenntnis zu setzen.
Mietvertrag läuft über Hausverwaltung in Auftrag des Vermieters ohne dessen Adresse… Hausverwaltung verweigert die Adresse des Vermieters. Ob Vermieter auch zusätzlich Eigentümer des Hauses ist, ist auch unklar. Mieter schaltet Rechtsanwalt ein. Trotzdem wirddie Adresse verweigert. Während der Anwalt mit Klage droht auf Herausgabe der Adresse, versucht Mieter Adresse beim EWA herauszufinden. Wie gesagt Eigentümer muss nicht Vermieter sein… Während der Anwalt mit dem Gericht korrespondiert, schreibt Mieter wutentladen einen netten Brief an den Vermieter mit der Hoffnung das die Adresse des Einwohnermeldeamtes stimmt… Teilt das auch dem Anwalt mit… Vermieter reagiert nicht auf das private Schreiben… Vor Gericht erklärt der Anwalt des Vermieters plötzlich frech, eine Klage wäre doch gar nicht nötig, da der Mieter die Adresse doch hat und präsentiert den persönlichen Brief an die Vermieterin, auf den sie ja nie reagierte. Das ganze läuft nur schriftlich bei Gericht und wegen irgendwelchen Vermögensverhältnissen wird die Sache beigelegt… Kann ich nicht genau erklären.

Die Sache selbst lief für den Mieter erst über Beratungshilfe. Nu muss er aber den Anwalt Kosten bezahlen. Diese Kosten, die letztendlich die Vermieterin verursacht hat, wird von der Miete abgezogen.

Die Vermieterin besteht auf volle Miete, was nicht bezahlt wird… Plötzlich wird das AG eingeschaltet mit Versuch die Sache beizutreiben. Selbstlos reagiert der Anwalt des Mieters und schreibt dem AG das Forderungen gegen Forderungen nicht aufgerechnet werden können…

Wochen vergehen. Der Vermieter erhebt Klage vor dem zuständigen Amtsgericht.
Der Mieter wird darüber nicht in Kenntnis gesetzt, weder vom eigenen Anwalt noch vom Amtsgericht, da der Anwalt direkt angeschrieben wurde. Der Anwalt hat es verpennt, dieses seinen Mandanten mitzuteilen. Und die Frist bei Gericht zu reagieren ist auch kurz. Ohne Rücksprache mit dem Mieter reagiert der Anwalt und verlangt das die Klage abgelehnt wird. Auf die Frage des Mieters an seinem Anwalt wer ihn den für diese Aktion bezahlen soll, erklärt dieser natürlich sein Mandant… Wäre ja nicht teuer… Teuer ist hier aber relativ.

So meine Frage. Der Anwalt weiß genau das der Mieter bzw sein Mandant kein Geld hat und fragt sich, ob er nicht hätte erstmal im Eilverfahren Prozessjostenhilfe beantragen müssen?
Der Anwalt macht nämlich ein Rattenschwanz ohne Ende… Anwaltskosten könnte der Mieter ja wieder von der Miete abziehen wenn er gewinnt.
Ich hoffe jemand kann mir Rat geben ob dashier so richtig läuft.
Vielen Dank

Das ist nicht frech, sondern professionell und rechtlich potenziell relevant. Ohne entsprechenden Vortrag in der Verhandlung hätte sich der Anwalt einem Haftungsrisiko wegen anwaltlicher Pflichtverletzung ausgesetzt.

Hat die Vermieterin die Kosten verursacht? Oder nicht vielmehr die Hausverwaltung? Wer war denn die Beklagte, die Vermieterin oder die Hausverwaltung? Abgesehen davon: Was sagt denn eigentlich das Urteil, der Beschluss, der Vergleich über die Kosten des Rechtsstreits? Gibt es einen Kostenfestsetzungsbescheid? Was steht darin?

Es würde mich nicht überraschen, wenn die Hausverwaltung die Beklagte war. Ansprüche gegen die Hausverwaltung kann man natürlich nicht mit dem Anspruch der Vermieterin auf Mietzahlung aufrechnen, auch nicht, wenn die Hausverwaltung die Miete einzieht.

Das hätte der Anwalt natürlich tun müssen.

Hat denn der Mieter dem Anwalt sofort gesagt, dass er den Fall nicht bearbeiten soll? Dann wird man wohl sagen können, dass er den Anwalt auch nicht bezahlen muss.

Er hätte den Mandanten erst mal informieren und natürlich ihn über Pkh belehren müssen. Man kann die Pkh aber auch nach Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung noch beantragen. Ist das denn mittlerweile geschehen?

Würde mich nicht wundern, wenn er verliert. Genau das wird jedenfalls passieren, wenn die vorherige Klage gegen die Hausverwaltung lief.

Nein. Nicht zuletzt der Mieter zeigt mit seinen eigenwilligen Aktionen Verhaltensauffälligkeiten.

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