Rechtsanwaltskosten normal?

Hallo zusammen,

sagen wir A hat Schulden bei B, A geht zum Rechtsanwalt, dieser tilgt die Schulden von A durch ein Vergleichsangebot.
Der Gegenstandswert der Schulden liegt bei 5900€.
B aktzepiert das Vergleichsangebot.
A bezahlt die Summe.

Der Rechtsanwalt fordert jetzt 1200€ für die 5-7 Briefe die er geschrieben hat.

Ist das normal?
Darf ein Anwalt so eine hohe Rechnung wegen 5-7 Briefen stellen?

Mit freundlichen Grüßen

Das ist sehr wohl der Betrag der gem. RVG verlangt werden könnte. Ich komme auf 1126,22 EUR wenn man nur die mittlere Geschäftsgebühr, Einigungsgebühr und Post-/Telekommpauschale sowie USt. zusammenrechnet. Sehr wohl könnten noch andere Auslagen wie Dokumentenpauschale entstanden sein.

Ich kann hier nur weiter predigen. Überall fragt man: Was kostet das? - warum nicht beim Anwalt?

Hallo,
es wurde auch nachgefragt wieviel es ungefähr kosten würde…
Die Antwort war dann, „wird nicht viel sein, machen wa schon“

Da will man aus den Schulden raus und so schafft man es nicht…

Ich finde es eine Frechheit…

Ich finde es eine Frechheit…

Was genau ist denn die Frechheit?

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so eine Rechnung wegen 5-7 Briefen aufzustellen ist eine Frechheit

Mal abgesehen davon, dass das gesetzliche Gebühren sind, die bei jedem anderen Anwalt genauso angefallen wären:

Wenn der Anwalt 100 Briefe geschrieben hätte, wären die Kosten dieselben. Es handelt sich um eine Mischkalkulation. Der Anwalt verdient abhängig vom Streitwert und nicht bzw. kaum abhängig vom Aufwand. Das kann manchmal recht viel Geld für recht wenig Arbeit bedeuten, oft aber auch das Gegenteil.

Ich verstehe wie mein Vorredner nicht, wieso die Leute sich nicht genau sagen lassen, was der Auftrag kostet. Bevor der Anwalt zu arbeiten anfängt.

Levay

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Wie auch schon oben gesagt, habe es getan und bekam die Antwort „wird nicht viel sein“ und „das machen wa schon“

bei jedem Handwerker würde man nachfragen…
Gruß

Wie auch schon oben gesagt, habe es getan und bekam die
Antwort „wird nicht viel sein“ und „das machen wa schon“

Da „wird nicht viel sein“ für jeden etwas anderes bedeutet, sollte man das schon genauer hinterfragen, bevor man einen Auftrag - egal an wen - vergibt.

Gruß
Edith

Der Rechtsanwalt fordert jetzt 1200€ für die 5-7 Briefe die er
geschrieben hat.

Hi,

da bist Du doch billig davon gekommen. Wir haben letztes Jahr für einen eineinhalbseitigen Brief des Anwaltes 899,00 € vorschießen müssen.

Ist das normal?

Ja, steht so im RVG.

Darf ein Anwalt so eine hohe Rechnung wegen 5-7 Briefen
stellen?

In meiner Ausbildung hatten wir manchen Fall, mit umfangreichen Schriftverkehr hin und her, da haben wir gerademal 300,00 oder 400,00 DM bekommen, weil der Gegenstandswert entsprechend niedrig war.

Gruß
Tina