Guten Tag,
es stellt sich mir folgende Frage: ist es rechtlich erlaubt, dass ein Arbeitgeber (einer GmbH) einem Angestellten die Rechtsanwaltskosten zahlt - die entstanden sind, weil der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen einen Verstoß begangen hat (z.B. Rotlichtverstoß), der ein Bußgeld zur Folge hatte und nun mit einem Anwalt kontern wollte. Wenn nun der Anwalt erfolglos war und die Anwaltsrechnung (also nicht den Bußgeldbescheid) zu zahlen ist, darf dann der Arbeitgeber diese Kosten übernehmen?? Es besteht also eine Rechtsschutzversicherung seitens der Firma, aber mit einer gewissen Selbstbeteiligung.
Ich hoffe meine Frage ist deutlich genug.
Vielen Dank
Hallo,
es stellt sich mir folgende Frage: ist es rechtlich erlaubt,
dass ein Arbeitgeber (einer GmbH) einem Angestellten die
Rechtsanwaltskosten zahlt - die entstanden sind, weil der
Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen einen Verstoß begangen hat
(z.B. Rotlichtverstoß), der ein Bußgeld zur Folge hatte und
nun mit einem Anwalt kontern wollte. Wenn nun der Anwalt
erfolglos war und die Anwaltsrechnung (also nicht den
Bußgeldbescheid) zu zahlen ist, darf dann der Arbeitgeber
diese Kosten übernehmen?
ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte.
Gruß,
Malte
Hallo!
es stellt sich mir folgende Frage: ist es rechtlich erlaubt,
dass ein Arbeitgeber (einer GmbH) einem Angestellten die
Rechtsanwaltskosten zahlt
Aus welchem Grund sollte es verboten sein?
Gruß,
Max
Abend!
ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte.
Geldwerter Vorteil
Oder besser gesagt, ich könnte mir vorstellen das der AG/AN dies
versteuern muß (Lohnsteuer).
Gruß
Stefan