ich habe 2 Jahre als freier Handelsvertreter gearbeitet, habe dann aufgehört und dann einen Anwalt aufgesucht, um mit ihm einen Auflösungsvertrag zu formulieren. Das haben wir auch getan, mein ehemaliger Vertragspartner hat dann auch freiwillig eingeräumt, mir eine Abfindung von 118.000 DM + MWSt. zu zahlen,(ohne Kommunikation mit dem Anwalt) eigentlich ging es mir auch nur um die anständige und wasserdichte Formulierung des Vertrags. Eine Arbeit von 2 Stunden. Jetzt bekomme ich von meinem netten Anwalt eine Rechnung, die am Gegenstandswert berechnet wird, der bei 214.000 DM liegt, und soll 7.000 DM zahlen. Z.B. haben wir in dem Vertrag ein Konkurenzverbot für 2 Jahre formuliert, der den Gegenstandswert um 48.000 DM erhöht.
Ich bin ziemlich schockiert und wüßte auch nicht, wer mir in dieser Geschichte weiterhelfen kann. Gibt es eine Anwaltskammer o.ä. Institutionen, die einem helfen, wenn man von Anwälten über den Tisch gezogen wird. Oder ist das gar alles rechtens?
Herzlichen Dank im vorraus für eure Hilfe,
Gruß
Tanja
Meine diesbezüglichen Erfahrungen:
Es ist sinnvoll einen anderen Anwalt einzuschalten welcher versuchen kann mit dem rechnungsstellenden Anwalt eine andere Lösung zu finden.
Die Honorarordnung für Anwälte (oder wie immer das heißt:smile: ist unglücklicherweise ausschließlich an den Interessen der Anwälte orientiert (es sieht fast so aus, daß ein Anwalt bereits eine Rechnung stellen kann wenn man nur seine Tür geöffnet hat).
Die Anwaltskammern scheinen ausschließlich dem Zweck zu dienen die „berechtigten“ Honorarforderungen der Anwälte zu untermauern (da kommen Antworten auf Anfragen die eindeutig juristischer Unsinn sind - Aussage mehrerer nicht involvierter Anwälte und dabei selber Mitglieder dieser Anwaltskammer).
Ich verfüge über eigene höchst seltsam anmutende Erfahrungen
Ich mußte Anwälte gegen einen Anwalt bemühen…
Ich mußte die Anwaltskammer bemühen…
Dieser Anwalt (um den es damals ging) hat ausschließlich Neukunden (nie auf Empfehlungen ehemaliger Klienten) und diese jeweils nur ein einziges Mal (diese Information habe ich - nicht ganz korrekt, ich weiß - aus seiner eigenen Kanzlei. Seine Personalfluktuation ist legendär).
Er ist hier in der Gegend inzwischen schmerzhaft-scherzhaft berüchtigt als „Geld- und Interessenvernichter“.
Bei Beschwerde wegen Gebühren kann man sich natürlich an die Anwaltskammer wenden oder die Kosten vom Gericht festsetzen lassen. Im übrigen ergeben sich die Gebührenansprüche aus der BRAGO, die auch in der Rechnung zitiert sein dürfte. Für einen Gegenstandswert von bis zu 220.000 DM machen 10/10tel einer Gebühr DM 2765 aus. Für eine Beratung gibt es ein bis zehn Zehntel einer Gebühr. Wirkt er am Abschluß eines Vergleichs mit (kann auch bei einem Aufhebungsvertrag der Fall sein), erhält er fünfzehn Zehntel. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer, insgesamt dürften also mindestens ca. 5000 DM zusammenkommen.
In Oesterreich waere es so (nehme an, in Deutschland nicht anders): Der Anwalt muss Dich darauf aufmerksam machen, wie gross die Kosten in etwa werden koennen. Tut er dies nicht, wird er Dich nicht ueberraschen duerfen. darueberhinaus kann er die Kosten nur verlangen, wenn du etwas diesbezuegliches unterfertigt hast. Z.B. eine Kostenvereinbarung oder eine Vollmacht, in der eine Kostenregelung bereits enthalten ist. hat er dir die Kosten nicht erklaert, bevor er taetig wurde, steht er dumm da. Schreibe an diesen Anwalt, mache ihn darauf aufmerksam, dass er dich nicht ueber die Hoehe der kosten aufgeklaert hat, sonst haettest du seine Dienste gar nicht in Anspruch genommen oder einen billigeren ausssuchen koennen, und drohe ihm mit Information an die Anwaltskammer, wenn er binnen einer Woche daas Honorar nicht auf sagen wir die haelfte oder ein Drittel (mit dem hast Du gerechnet) reduziert. Tut er es nicht, informiere die Anwaltskammer. Oft werden die Kosten wegen Nichtvorwarnung ueber deren Hoehe freiwillig reduziert oder die Kammer raet es an. Auf eine Klage kannst Du es ankommen lassen, erkundige Dich aber erst bei einem anderen Anwalt ueber die Kosten und Aussichten.
Franz
als gelernte Rechtsanwaltsgehilfin, die ihren Beruf zwar nie mehr ausgeübt hat nach der Lehre, aber Kontakt zu Anwälten hat, muß ich doch eine Lanze brechen (komm mir vor, wie ein Ritter ):
Die BRAGO (die Gebührenordnung für Anwälte) ist sicherlich allgemein gesehen nicht der Hit - allerdings nicht nur zum Nachteil derer, die einen Anwalt bemühen, sondern durchaus auch zum Nachteil der Anwälte.
Es gibt genügend Mandate, bei denen ein Anwalt ewigunddreitage Arbeit hat, sich die Ordner nur so füllen und wegen kleinem Gegenstandswert ein lächerliches Honorar am Ende steht, das in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.
Glück für den Mandanten in diesem Fall, Horror für den Anwalt.
So. Jetzt ist das Gleichgewicht wieder hergestellt und mein GerRECHTigkeitssinn gibt Ruh … ;o)
Viele Grüße
Gitte
Die Honorarordnung für Anwälte (oder wie
immer das heißt:smile: ist unglücklicherweise
ausschließlich an den Interessen der
Anwälte orientiert (es sieht fast so aus,
daß ein Anwalt bereits eine Rechnung
stellen kann wenn man nur seine Tür
geöffnet hat).
Die Vergleichbarkeit muß stark bezweifelt werden, da in Deutschland die Gebühren gesetzlich geregelt sind. Daß jemand also über gesetzlich geregelte Gebühren aufgeklärt werden müßte, wäre ungewöhnlich. Ämter, Notare, Gerichtsvollzieher tun dies ja auch nicht.