Guten Tag an Alle
Es geht darum das meine Anwältin mir nach 2 Jahren (eine Rechnung bzgl. Unterhaltsfortzahlung eine Rechnung im Januar diesen Jahres stellte.
Die Rechnung wurde ausgestellt wie folgt:
Gegenstandswert: 4800 EUR
1,5 Geschäftsgebühr 454,5 EUR
1,5 EinigungsgebĂĽhr 454,5 EUR
Post und TelekommunikationsPauschale 20 EUR
und die Steuer macht einen Gesamtbetrag von 1105,51 EUR
Warum auch immer dieser Faktor von 1,5 ?
Warum ĂĽberhaupt die EinigungsgebĂĽhr?
Dazu muss ich schreiben es geht um ein „Fortbegehren“! Alles andere wurde zuvor vom Gericht im Rahmen eines Vergleiches festgelegt.
Sie schickte genau zwei Schreiben an die Gegenseite. Das erste Schreiben kam zurück mit der Bitte die „Erwerbsobliegenheit“ nachzuweisen. Dies wieder rum hätte es nicht bedarft, da ein Rentenbescheid vorliegt. Was auch im zweiten Schreiben der Gegenseite mit großem Erstaunen zur Kenntnis genommen wurden ist. Warum meine Anwältin dies erst so spät mitteilte…ist mir ebenso rätselhaft.
Ich war sehr hilflos diese fĂĽr mich riesige Summe aufzubringen. Daher ging ich zur Verbraucherzentrale. Der Anwalt sagte mir dort aufgrund der von mir vorgelegten Unterlagen: EinigungsgebĂĽhr sieht er nicht rechtens an.
Er setzte ein Schreiben an meine Anwältin auf, mit der Bitte der Rechnungskorrektur.
Gestern erhielt ich nun ihre Antwort
- Sie besteht auf die Richtigkeit der Rechnung.
- sofortige Zahlung bis zum 07.03.19
- sofortige Mandatsniederlage
Was kann ich tun?
Wo kann ich die Rechnung evtl. nochmals prĂĽfen lassen?
Vor allem…habe ich nicht die Möglichkeit einer Ratenzahlung? Sie selbst hat 3 Wochen später PKH für mich beim Gericht gestellt mit der Bemerkung…es seien alle finanziellen Mittel aufgebraucht.
Wer kann mir einen guten Ratschlag diesbezĂĽglich geben?