Rechtsanwaltsrechnung Richtigkeit Ratenzahlung Mandatsniederlage

Guten Tag an Alle :slight_smile:

Es geht darum das meine Anwältin mir nach 2 Jahren (eine Rechnung bzgl. Unterhaltsfortzahlung eine Rechnung im Januar diesen Jahres stellte.
Die Rechnung wurde ausgestellt wie folgt:
Gegenstandswert: 4800 EUR
1,5 Geschäftsgebühr 454,5 EUR
1,5 EinigungsgebĂĽhr 454,5 EUR
Post und TelekommunikationsPauschale 20 EUR
und die Steuer macht einen Gesamtbetrag von 1105,51 EUR
Warum auch immer dieser Faktor von 1,5 ?
Warum ĂĽberhaupt die EinigungsgebĂĽhr?
Dazu muss ich schreiben es geht um ein „Fortbegehren“! Alles andere wurde zuvor vom Gericht im Rahmen eines Vergleiches festgelegt.
Sie schickte genau zwei Schreiben an die Gegenseite. Das erste Schreiben kam zurück mit der Bitte die „Erwerbsobliegenheit“ nachzuweisen. Dies wieder rum hätte es nicht bedarft, da ein Rentenbescheid vorliegt. Was auch im zweiten Schreiben der Gegenseite mit großem Erstaunen zur Kenntnis genommen wurden ist. Warum meine Anwältin dies erst so spät mitteilte…ist mir ebenso rätselhaft.
Ich war sehr hilflos diese fĂĽr mich riesige Summe aufzubringen. Daher ging ich zur Verbraucherzentrale. Der Anwalt sagte mir dort aufgrund der von mir vorgelegten Unterlagen: EinigungsgebĂĽhr sieht er nicht rechtens an.
Er setzte ein Schreiben an meine Anwältin auf, mit der Bitte der Rechnungskorrektur.
Gestern erhielt ich nun ihre Antwort :frowning:

  1. Sie besteht auf die Richtigkeit der Rechnung.
  2. sofortige Zahlung bis zum 07.03.19
  3. sofortige Mandatsniederlage

Was kann ich tun?
Wo kann ich die Rechnung evtl. nochmals prĂĽfen lassen?
Vor allem…habe ich nicht die Möglichkeit einer Ratenzahlung? Sie selbst hat 3 Wochen später PKH für mich beim Gericht gestellt mit der Bemerkung…es seien alle finanziellen Mittel aufgebraucht.

Wer kann mir einen guten Ratschlag diesbezĂĽglich geben?

Hallo,

verbraucherzentrale würde mir spontan erstmal einfallen. Einzelkostenaufstellung und erklärung der Positionen. Wenn es ganz schlecht läuft nen anderen Rechtsanwalt kontaktieren. Gruß Andrea

Nö.
So ein Recht gibt es so gut wie nie. Bei der Mietkaution ist das mal gesetzlich geregelt. Sonst nicht.

Zahle den unstrittigen Teil, also Geschäftsgebühr, Porto, Steuer. Siehe zu wie Du das Geld auftreibst, bitte Freunde und Verwandte um Hilfe. Die Summe ist nicht so hoch als das man das nicht schaffen könnte. Versuche es !

Das andere klärt sich später. Wichtig ist, den unstrittigen Teil schnell zu bezahlen.

MfG
duck313

Da war ich ja. Der Anwalt der Verbraucherzentrale hält es für Falsch. Allerdings lehnt sie seine Stellungnahme kategorisch ab.

Danke…das ist eine sehr gute Idee.
Allerdings droht Sie mir direkt mit einem Mahnbescheid schon.
Und wie es sich klärt oder wer?..ich bin echt verzweifelt.

Mahnbescheid gibt’s nur wenn Du nicht zahlst. Es soll ein Drohung sein. Sie ist der Ansicht, das ganze Geld steht ihr zu.
Der Anwalt der VZ sagt das Gegenteil. Das ist nicht ungewöhnlich, über manches kann es versch. Auffassungen geben. Die Beratung erfolgte ja auch nur auf deine Unterlagen und Aussagen hin, auch da kann ein Detail nicht bekannt gewesen sein.
Letztlich müsste das ein Gericht klären.

Kommt der Mahnbescheid dann trotzdem , lege Widerspruch ein (ohne Begründung, kann man später nachholen). Dann muss die Anwältin klagen, wenn sie das will.

Hallo,

u.a. fĂĽr Streitigkeiten aus Anwaltsrechnungen unterhalten die Anwaltskammern Schlichtungsstellen:
https://www.brak.de/fuer-verbraucher/schlichtung/schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft/
Grundsätzlich müssen Anwälte das Ergebnis der Schlichtung abwarten, bevor sie vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

&TschĂĽĂź
Wolfgang

Vielen Dank nochmals für Ihre Antwort :smile ja…das ist mir nachvollziehbar. Allerdings habe ich wirklich alle Unterlagen dabei gehabt. Ich werde es erst einmal den von Ihnen vorgeschlagenen Weg wählen. (Teilzahlung des unstrittigen Betrages). Obwohl auch dieser für mich eigentlich unfair ist bei einer 1,5 fachen Gebühr. Werde nochmal den Gang zur Verbraucherzentrale bestreiten.

Aber ist dieser Vorfall wirklich ein Grund um das Mandat niederzulegen?
Ich habe bisher alle Rechnungen stets pĂĽnktlichst bezahlt und ohne irgendwas zu hinterfragen (mind. 20.000 EUR)

Vielen Dank :slight_smile:

Du hast bereits 20.000 € Honorar bezahlt ?
Das kann ich kaum glauben, vor allem wenn ich hier deine Schwierigkeiten mit einer Summe um die 1.000 € lese bei der Du schon Probleme hast sie in einer Summe zu zahlen.
Ist aber auch nicht so wichtig.

Mandatsniederlegung ?
Gestörtes Vertrauensverhältnis, weil Du die Rechnung angezweifelt hast. Da lohnt es nicht das zu hinterfragen, begründen muss man das nicht näher. Sie will nicht mehr !

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