Hallo Peter,
wenn du eine Vollmacht unterschreibst (den Anwalt beauftragst) und der Anwalt daraufhin die Interessensvertretung seines Mandanten dem Gegner anzeigt und ihn zu was-auch-immer auffordert, bist du in jedem Fall zur Zahlung seiner Anwaltskosten verpflichtet. Und mit der
Vollmacht hast du ihn nicht explizit zur Einreichung einer Klage beauftragt, sondern zur
Vertretung deiner Interessen (der genaue Wortlaut ist mir nicht mehr geläufig, es handelt sich
aber um ein Standardformular). Bei erfolgreicher Durchsetzung deiner – berechtigten – Ansprüche ist außerdem im Regelfall der Gegner zur Zahlung der Kosten deines Anwaltes verpflichtet, du leistest eventuell einen Vorschuss.
In der Tat ist es gängige Praxis des Anwalts, den Gegner vor Klageeinreichung
anzuschreiben. Ein Anwaltsschreiben kann nämlich schon ausreichen, um den Gegner
zur Zahlung etc. zu bewegen (daher sein „warten wir mal ab, wie er reagiert“).
Und zudem könnte es noch eine Rolle spielen, ob der Gegner jemals von dir schriftlich zur
Zahlung mit Fristsetzung aufgefordert wurde (du schreibst nicht um was es geht und daher
gehe ich jetzt mal von Zahlung und nicht Herausgabe o. Ä. aus). Der Anwalt wird dir doch
sicherlich etwas geantwortet haben, als du ihn gebeten hast, sofort Klage einzureichen?
Von meiner Kanzleizeit ist mir kein Mandat bekannt, für welches der Anwalt seine
Anwaltskosten nicht bezahlt bekommen hätte. Soweit ich weiß, könnte dies allenfalls
in absoluten Extremfällen vorkommen. Auch wenn jemand den Anwalt wechselt, muss
er beide Anwälte bezahlen (auch Mandanten, die nicht einsehen wollen, dass der Anwalt
tatsächlich nichts mehr für sie tun kann). Der völlig inkompetente Anwalt, für den ich
mal gearbeitet habe, hat während meiner Zeit dort ein paar Mandate gekündigt bekommen,
aber trotz der – berechtigten – Unzufriedenheit der Mandanten mussten die Rechnungen
beglichen werden, denn getan hatte er ja etwas. Da ich hier nur über einen Erfahrungswert
verfüge, kann dieses Thema sicherlich ein anderer besser beantworten.
Ich kann durchaus verstehen, dass du dich schlecht beraten gefühlt hast, wenn du so eilig
abgefertigt wurdest, würde wohl jedem so gehen. Aber vielleicht solltest du dem erstmal
keine größere Bedeutung beimessen, sondern wirklich abwarten, was mit Ablauf der Frist
passiert und vielleicht sind deine jetzigen Sorgen dann auch hinfällig (ich wünsche es dir – ein
Anwalt kann durchaus abschreckend für den Gegner im Hinblick auf die von ihm zu erstattenden Kosten sein). Der Anwalt war wohl zum Zeitpunkt des Gesprächs unter Termindruck und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass er wesentlich gesprächsbereiter und auskunftsfreudiger sein wird, wenn die Frist erfolglos verstreicht und die Klage ansteht (zumal evtl. geklärt werden muss, ob eine Klage erfolgversprechend ist). Er will sich wohl keine Gedanken um ungelegte Eier machen, aus seiner Sicht vernünftig, wenn auch für dich verständlicherweise nicht befriedigend.
Ich wünsche dir viel Erfolg mit der Durchsetzung deines Anliegens, Grüße
Kris