Rechtsanwaltsvertrag kündigen?

Hallo,

ich habe hier etwas tiefer unter „Rechtsanwalt testen?“ die Problematik schon einmal angesprochen. Da dort aber wohl nicht mehr so viele hingucken und ein neuer Aspekt eingetreten ist, hier eine neue, eilige Anfrage:

Ich hatte den RA in einem Erstgespräch am 15. d. M. gebeten, sofort Klage einzureichen, ohne den zu Verklagenden nochmals vorzuwarnen. Jetzt hat er aber trotzdem eine Warnung mit Fristsetzung geschickt.

Kann ich mich jetzt von ihm trennen, ihm etwas bezahlen zu müssen?

Bitte jetzt nicht um Verständnis für den RA plädieren oder mich für einen Springinsfeld halten. Ich habe mehrere Gründe, in diesem Fall so vorzugehen, bei ihm ist es offenbar Routine, ohne Rücksicht auf Details des Einzelfalls. Ich habe mich von ihm überhaupt schlecht beraten gefühlt. Er hatte es sehr eilig, das Gespräch war gerade mal eine Viertel Stunde. Ein Streitwert von 7.500 EU, der noch steigen kann, müsste m. M. mehr Zeit wert sein. Auf Fragen nach verschiedenen Aspekten des Falls, auf die ich gern Antworten gehabt hätte, reagierte er mit „Warten wir doch erst mal ab, wie er reagiert“.

Dass er nun meinen ihm erteilten Auftrag (Klage) nicht ausführt, stattdessen eine Arbeit (Fristsetzung) leistet, zu der ich ihn nicht ermächtigt habe, gibt mir die Hoffnung, ohne Kosten einen anderen RA wählen zu können.

In gespannter Erwartung
Peter

Dass er nun meinen ihm erteilten Auftrag (Klage) nicht
ausführt, stattdessen eine Arbeit (Fristsetzung) leistet, zu
der ich ihn nicht ermächtigt habe, gibt mir die Hoffnung, ohne
Kosten einen anderen RA wählen zu können.

Hallo, Peter,
ich vermute, eher nicht.
Ebensowenig, wie Du einem Arzt die Behandlungsmethode vorschreiben kannst, wirst Du einem RA vorschreiben können, welche Strategie er entwickelt, um seinem Mandanten zum Recht zu verhelfen.
Ich würde nicht einmal einem Automechaniker vorschreiben, wie er mein defektes Auto wieder zum Laufen bringt.
Grüße
Eckard.

Hallo Peter,

wenn du eine Vollmacht unterschreibst (den Anwalt beauftragst) und der Anwalt daraufhin die Interessensvertretung seines Mandanten dem Gegner anzeigt und ihn zu was-auch-immer auffordert, bist du in jedem Fall zur Zahlung seiner Anwaltskosten verpflichtet. Und mit der
Vollmacht hast du ihn nicht explizit zur Einreichung einer Klage beauftragt, sondern zur
Vertretung deiner Interessen (der genaue Wortlaut ist mir nicht mehr geläufig, es handelt sich
aber um ein Standardformular). Bei erfolgreicher Durchsetzung deiner – berechtigten – Ansprüche ist außerdem im Regelfall der Gegner zur Zahlung der Kosten deines Anwaltes verpflichtet, du leistest eventuell einen Vorschuss.

In der Tat ist es gängige Praxis des Anwalts, den Gegner vor Klageeinreichung
anzuschreiben. Ein Anwaltsschreiben kann nämlich schon ausreichen, um den Gegner
zur Zahlung etc. zu bewegen (daher sein „warten wir mal ab, wie er reagiert“).
Und zudem könnte es noch eine Rolle spielen, ob der Gegner jemals von dir schriftlich zur
Zahlung mit Fristsetzung aufgefordert wurde (du schreibst nicht um was es geht und daher
gehe ich jetzt mal von Zahlung und nicht Herausgabe o. Ä. aus). Der Anwalt wird dir doch
sicherlich etwas geantwortet haben, als du ihn gebeten hast, sofort Klage einzureichen?

Von meiner Kanzleizeit ist mir kein Mandat bekannt, für welches der Anwalt seine
Anwaltskosten nicht bezahlt bekommen hätte. Soweit ich weiß, könnte dies allenfalls
in absoluten Extremfällen vorkommen. Auch wenn jemand den Anwalt wechselt, muss
er beide Anwälte bezahlen (auch Mandanten, die nicht einsehen wollen, dass der Anwalt
tatsächlich nichts mehr für sie tun kann). Der völlig inkompetente Anwalt, für den ich
mal gearbeitet habe, hat während meiner Zeit dort ein paar Mandate gekündigt bekommen,
aber trotz der – berechtigten – Unzufriedenheit der Mandanten mussten die Rechnungen
beglichen werden, denn getan hatte er ja etwas. Da ich hier nur über einen Erfahrungswert
verfüge, kann dieses Thema sicherlich ein anderer besser beantworten.

Ich kann durchaus verstehen, dass du dich schlecht beraten gefühlt hast, wenn du so eilig
abgefertigt wurdest, würde wohl jedem so gehen. Aber vielleicht solltest du dem erstmal
keine größere Bedeutung beimessen, sondern wirklich abwarten, was mit Ablauf der Frist
passiert und vielleicht sind deine jetzigen Sorgen dann auch hinfällig (ich wünsche es dir – ein
Anwalt kann durchaus abschreckend für den Gegner im Hinblick auf die von ihm zu erstattenden Kosten sein). Der Anwalt war wohl zum Zeitpunkt des Gesprächs unter Termindruck und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass er wesentlich gesprächsbereiter und auskunftsfreudiger sein wird, wenn die Frist erfolglos verstreicht und die Klage ansteht (zumal evtl. geklärt werden muss, ob eine Klage erfolgversprechend ist). Er will sich wohl keine Gedanken um ungelegte Eier machen, aus seiner Sicht vernünftig, wenn auch für dich verständlicherweise nicht befriedigend.

Ich wünsche dir viel Erfolg mit der Durchsetzung deines Anliegens, Grüße
Kris

Hi,

manchmal reicht es aus dem Menschen/Anwalt nur ein/sein „ungestörtes“ Leben anzubieten. Das funktioniert.

Gruss

Hallo Peter,

du kannst das Mandat jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, musst aber die bis dahin aufgelaufenen Gebühren (hier vermutlich 7,5/10) zahlen.

Trotzdem - auch wenn du es nicht hören willst - hat der Kollege hier richtig gehandelt, denn in vielen Fällen, ist die perfekt formulierte außergerichtliche Fristsetzung Voraussetzung für die erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, und es wäre ein Regressfall, wenn der Anwalt hierauf dann verzichten würde, und daran dann der Prozess scheitert. Wir hatten neulich in der Kanzlei genau so einen Fall (glücklicherweise auf der Gegenseite) wo wir nur deshalb einen Prozess gewonnen haben (der eigentlich aussichtslos verloren war), weil die Gegenseite eine nach BGB-Novelle zwingend vorgesehene außergerichtliche Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung versäumt hatte (obwohl diese in dem mehr als klaren Fall auch uns vollkommen entbehrlich erschien). Das Gericht hielt sich aber streng an das Gesetz, und der liebe Kollege der Gegenseite hat jetzt sicher Erklärungsnöte.

Bevor du also auch vollkommen unnötig in eine solche Situation schlitterst, lass den Anwalt mal seine Arbeit so machen, wie er es für richtig hält, er hat seinen Job schließlich auch gelernt.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo wiz,

jetzt nur mal in der Theorie: Wenn die Fristsetzung durch einen
Privatmensch erfolgt und dieser dann einen RA beauftragt, könnte der
doch sofort Klage mit Aussicht auf Erfolg einreichen, ohne selbst
ein Aufforderungsschreiben an den Gegner geschickt zu haben, oder?

Gibt es Fälle, in denen sofort Klage mit Aussicht auf Erfolg
eingereicht wird, auch wenn zuvor keine Fristsetzung erfolgte,
weder durch RA noch Privatmensch (bei Klagen auf Zahlung etc.)?

Grüße
Kris