Rechtsanwaltszwang?

Hallo,

angenommen, jemand möchte beim Amtsgericht eine Klage zur Herausgabe eines Computers im Wert von 900,- Euro , dessen Eigentum er sich im Wege des Eingentumsvorbehaltes gesichert hat, einreichen, kann „jemand“ das auch direkt bei Gericht machen oder muß „jemand“ sich eines Anwaltes bedienen?

Gruß Ebi

Hallo Ebi,

kann er selber machen.

Gruß
Peter

Nö, nicht immer
Hallo Ebi,

bei den meisten Sachen (Ausnahme: z. B. Familiensachen), die vor dem Amtsgericht verhandelt werden, kann sich der besagte ‚Jemand‘ auch selbst vertreten. Anwaltszwang herrscht ab dem Landgericht, wobei auch vor dem Bundesverfassungsgericht kein solcher Zwang herrscht (das fällt kaum ins Gewicht, weil die Annahmequote von Verfassungsbeschwerden meines Wissens irgendwo bei 0.2 % herumdümpelt).

Falls sich ‚jemand‘ selbst vertreten möchte, aber nicht so richtig Ahnung davon hat: es gibt bei den meisten Gerichten eine Rechtsantragsstelle - die hilft auch bei der Formulierung der Antragsschrift (= der Klage) & Co.

Viele Grüße

Renee