Rechtsanwaltzulassung: Vertretung ohne Zulassung?

Hallo Experten,

wie sieht es aus Bezüglich der Anwaltskammerzulassung, bzw. Vertretung vor Gericht ohne Zulassung?

Mir ist klar, dass da wo Anwaltszwang vorliegt (z.B. Landgerichte) nur ein zugelassener Anwalt agieren kann. Wie sieht es aus mit den Amtsgerichten? Kann ich als Volljurist salop gesagt meine Freunde vor AG vertreten?

Welche Vorteile hat die Zulassung bei der Anwaltskammer (Abgesehen von der Zulassung und günstiger Versorgung)? Ich habe die Zulassung nämlich erwogen, arbeite momentan als Haujurist für ein Unternehmen. Die Zulassung als Rechtswanwalt, hier Syndikusanwalt, ist leider nicht möglich, dass ich nach der BRAO die Interessen des Unternehmen vor Gericht nicht vertreten kann. Es sei denn,mein Arbeitgeber bestätigt, dass ich jederzeit meinen Anwaltspflichten nachgehen kann, ich also zum Beispiel “an feste Arbeitszeiten nicht gebunden bin” und “der Arbeitgeber gegen die Übernahme anderer Mandate keine Einwände erhebt” - was natürlich nicht der Fall sein wird :smile:

Was kann ich als Volljusrist prozesstechnisch alles machen?

Vielen Dank im Voraus

Patrik

Hallo,

Was kann ich als Volljusrist prozesstechnisch alles machen?

ganz ehrlich: Als Volljurist solltest Du doch in der Lage sein, die Rechtslage erforschen zu können.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung

Gruß

S.J.

Wie
sieht es aus mit den Amtsgerichten? Kann ich als Volljurist
salop gesagt meine Freunde vor AG vertreten?

Ja, auch nach den Einschränkungen, die § 79 ZPO inzwischen hier vornimmt, kann ein Assessor diese vor Gericht vertreten.

Welche Vorteile hat die Zulassung bei der Anwaltskammer
(Abgesehen von der Zulassung und günstiger Versorgung)?

Das muss jeder für sich selbst entscheiden, ob man auch vor dem LG auftreten will, zudem sind eine Reihe von Rechten gegenüber Gerichten und Behörden der Anwaltschaft vorbehalten.

Was kann ich als Volljusrist prozesstechnisch alles machen?

Alle prozessualen Handlungen für die Partei vor dem AG vornehmen. Im Übrigen würde ich dann doch auf ein Selbststudium der weiteren Einschlägigen Regelungen verweisen.

Gruß
Dea
(der das Versorgungswerk allerdings wirklich als beste Altersvorsorge ansieht, die es gibt, und deshalb trotz Ausscheidens aus der Anwaltschaft immer noch einzahlt).

Das war mir schon klar, dass sich hier jemand findet, der mit Besserwisserantworten punkten will, S.J. :smile:

@Dea:

Danke, hab mir das nämlich gedacht, wollte es aber von einem „Betroffenen“ hören wollen. Es geht mir prinzipiell auch um das Versorgungswerk, da ich gehört habe, dass es einer der besten Altersvorsorgen ist. Momentan kann ich mich eh nicht zulassen, da ich Firmenjurist bin und die o.g. Bestätigung nicht bekomme. Ich erwäge aber in der Zukunft mich zuzulassen und nach gewisser Zeit ausscheiden und die Beiträge weiter zahlen.

Hallo,

Das war mir schon klar, dass sich hier jemand findet, der mit
Besserwisserantworten punkten will, S.J. :smile:

ja, ja. Das nennt man Selbstkritik. Immer sind die Anderen die doofen, nie man selbst…

Ich erwäge aber in der Zukunft mich zuzulassen

Na dann lass Dich einfach selbst zu, wenn Dir danach ist.

Wäre mir neu, wenn sich Juristen selbst als Anwalt zulassen könnten…

S.J.