Hallo Experten,
wie sieht es aus Bezüglich der Anwaltskammerzulassung, bzw. Vertretung vor Gericht ohne Zulassung?
Mir ist klar, dass da wo Anwaltszwang vorliegt (z.B. Landgerichte) nur ein zugelassener Anwalt agieren kann. Wie sieht es aus mit den Amtsgerichten? Kann ich als Volljurist salop gesagt meine Freunde vor AG vertreten?
Welche Vorteile hat die Zulassung bei der Anwaltskammer (Abgesehen von der Zulassung und günstiger Versorgung)? Ich habe die Zulassung nämlich erwogen, arbeite momentan als Haujurist für ein Unternehmen. Die Zulassung als Rechtswanwalt, hier Syndikusanwalt, ist leider nicht möglich, dass ich nach der BRAO die Interessen des Unternehmen vor Gericht nicht vertreten kann. Es sei denn,mein Arbeitgeber bestätigt, dass ich jederzeit meinen Anwaltspflichten nachgehen kann, ich also zum Beispiel “an feste Arbeitszeiten nicht gebunden bin” und “der Arbeitgeber gegen die Übernahme anderer Mandate keine Einwände erhebt” - was natürlich nicht der Fall sein wird
Was kann ich als Volljusrist prozesstechnisch alles machen?
Vielen Dank im Voraus
Patrik