Rechtsauskunft Haftpflicht

Liebe/-r Experte/-in,
Habe aus Versehen eine Brille eines Anderen kaputt gemacht. Leider sagt meine Haftpflichtversicherung,daß die Brille nach 10 Jahren verbraucht ist,und will daher nichts ersetzen. Ist das Rechtens?

Nein ist es nicht, die Haftpflichtversicherung muß auf jedenfall den Schaden Übernehmen, ich würde mir einen Kostenvoranschlag für eine neue Brille indiesem Format geben lassen und nocheinmal bei der Haftpflicht nachfragen

Klare Aussage: Ja

Es ist wohl so, dass selbst Brillengutachter von einem durchschnittlichen Wiederbeschaffungsrythmus einer Brille von 4 Jahren ausgehen. Nach 10 Jahren dürfte in aller Regel jede Brille schlichtweg »verbraucht« sein. Die Ausnahmen bestätigen allenfalls die Regel.

Das heißt also nicht, dass wenn sie pfleglichst behandelt wurde und die Gläser ohne Gebrauchsspuren sind und auch noch 100% zum Auge passen (d.h. keine Dioptrienveränderung vorliegt), nicht doch ein Restwert vorhanden ist. Dieser dürfte allerdings sehr, sehr niedrig sein, so dass hier m.E. kein Streit lohnt.

Im übrigen: Mal angenommen du hast keine Versicherung und beschädigst einem anderen versehentlich eine alte Lederjacke oder ein altes Auto. Ich gehe mal davon aus, Du würdest dem auch nicht den Neuwert ersetzen :wink:
Die Rechtsprechung basiert genau auf diesem logischen Prinzip.

Fakt ist, dass die Versicherung zumindest den Zustand der Brille zu prüfen hat. Meistens verwenden sie hierzu den Brillengutachter. Auf reine telefonische Aussagen würde ich mich nicht festnageln lassen. Ein Nachhaken ist aber nicht Deine Aufgabe sondern die des Geschädigten.

Selbst ein Gutachten zu erstellen wäre zu teuer. Die Versicherer müssen solche Kosten nur übernehmen wenn Sie vorher definitiv, schriftlich den Wert auf 0 € gesetzt haben und beim Gutachten eines öffentlich vereidigten Brillensachverständigen kommt tatsächlich ein erheblicher anderer Wert heraus. Vorher sollte aber der Versicherung angedroht werden, dass ein Fremdsachverständiger eingeschaltet wird.

Verärgere nicht deine eigene Versicherung! Du kannst sie noch gebrauchen. Also glaube mir… das lohnt nicht bei 10 Jahre :wink:

Gruß

Entschuldigung für die sehr späte Antwort (!):

Was die Haftpflicht sagt, müsste man ggf. im Detail mit dieser klären. Auch ggf. -sofern der Wert der beschädigten Brille entsprechend hoch ist- über einen Anwalt. Aber: Unabhängig dessen: Der, der Schaden verursacht, hat diesen auch zu ersetzen. Der Geschädigte, also der Brilleninhaber muss sich nicht mit Deiner Versicherung einigen, sondern der Anspruch besteht Dir gegenüber! Inwiefern Du das mit der Versicherung regelst, ist eine andere Sache (das ist allerdings Versicherungs- und Zilvilrecht. Da habe ich nur bedingte Kenntnisse). Grundsätzlich bleibt aber de facto: Den Schaden musst Du ersetzen! Der Ansprechpartner für den Geschädigten ist der Täter! Wie hoch der Schaden bei einer 10-Jahre alten Brille ist, ist die Frage! Nur, wenn Deine Haftpflicht schon sagt, bei „10-Jahre-alten-Brillen-machen-wir-nichts-“ wird der Schaden vermutlich nicht mehr bedeutend sein. Das Risiko, auf höhere Kosten ist vermutlich nicht mehr gegeben. Ich fürchte, das sich das alles nicht lohnt! Weder der Zank mit der Versicherung, noch mit demjenigen, dem die Brille beschädigt wurde! Natürlich kann man bei der Versicherung noch mal nachhaken, aber mehr lohnt sich da nicht. Die Frage wäre auch, was erwartet denn der Geschädigte für eine Summe? 10€, 100€, 1000€?

Danke für Ihre Mühe,
G.Menrath