Rechtsauskunft Nachbarschaftsrecht

Hallo!
Mein Nachbar hatte vor 37 Jahren für eine Abstützung seines höheren Gartens Bahnschwellen verwendet. Diese sind nun zum Teil schon umgefallen,und das Erdreich bröckelt in meinen Garten. Die Schwellen sind über der Erde ca. 130 cm hoch. Sie stellen meiner Ansicht eine Lebensgefahr zumindest für Kinder dar.Ich habe vor ca. 1 Jahr per Fax gemahnt,daß die Einfriedung marode und erneuert werden muß.Auch ein wörtliches Gespräch hat bis jetzt noch nichts genutzt. Welche Behörde ist dafür zuständig? Z.B.Bauamt oder Ordnungsamt?etc.
Danke für Eure Antwort.

Hallo,

man könnte beim Bauamt mal nachfragen, ob die sich für marode Bauwerke zuständig fühlen. Ich fürchte eher nicht so lange der öffentliche Bereich nicht betroffen ist (aber fragen kostet nix).
Vermutlich ist es aber ganz einfaches Zivilrecht zwischen Nachbarn.

Eine finale Antwort kann vermutlich nur ein Baurechtsexperte geben, da hier Landesrecht und Bundesrecht und Grauzonen im Spiel sind.

Was ich mal auf Anhieb gefunden habe ist:
http://dejure.org/gesetze/BGB/908.html
Ferner stellt herüberrieselnde Erde und umfallende Schwellen eine Besitzstörung dar, auf die ein Unterlassungsanspruch nach §1004 BGB besteht.

Allerdings: Die Schwellen könnten eine gemeinsame Einfriedung nach §921 BGB darstellen, und dann müsstet Ihr Euch an den Kosten für die Instandsetzung beteiligen (§922 BGB). Allerdings kann sich der Nachbar in Anbetracht der drohenden Gefahr nicht verweigern, dass etwas gemacht wird.

Viel Glück

Lumpi

Hallo Herr Menrath,

wie Sie schon richtig erkannt haben, ist das Bauamt dafür zuständig. Im schlimmsten Fall haben Sie das Recht, eine Baufirma zu beauftragen und die Gefahr auf seine Kosten beseitigen zu lassen.

Hierbei ist als Grund „gefahr im Verzug“ die ausschlaggebende Triebfeder.

Sicherheithalber würde ich persönlich beim Bauamt nachfragen, ob die Abstützung eingetragen ist. Dann ist der Nachbar in jedem Fall für die Instandhaltung verantwortlich.

Gruß Jürgen Molt

Hallo,

ich glaube keines von beiden.

Schaue einmal im Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes, dort ist geregelt - wer für die Grundstückseinfriedigung verantwortlich ist.

Gibt einmal in Google ein:

Nachbarschaftsrecht und dann dein Bundesland

dort ist es zu finden.

Joki

Hallo,
die Grundstücke gehören weder dem Bauamt noch dem Ordnungsamt, sie sind also Privateigentum. Ich denke, dass ihnen nichts anderes übrig bleibt, als einen Anwalt einzuschalten. Alles Gute

Sehr geehrter Herr Menrath,

ich empfehle Ihnen, sich nach Möglichkeit mit dem Nachbarn zu einigen. Anonyme Anzeigen beim Ordnungsamt vergiften nach meiner Erfahrung, der einer Betroffenen, die Atmosphäre so sehr, daß Nachbarn nur noch neben einander her vegetieren.

Fordern Sie Ihren Nachbarn deshalb nochmals schriftlich und höflich auf, die Grenzbefestigung zu sichern bzw. zu erneuern. Weisen Sie ihn auf die entsprechenden Gesetzesnormen aus dem Nachbarrecht Ihres Bundeslandes hin bzw. auf die Vorschriften, die bundesweit gelten:

§ 907 Gefahr drohende Anlagen
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf den Nachbargrundstücken nicht Anlagen hergestellt oder gehalten werden, von denen mit Sicherheit vorauszusehen ist, dass ihr Bestand oder ihre Benutzung eine unzulässige Einwirkung auf sein Grundstück zur Folge hat. …

Nervenschonender ist es allerdings, einen Rechtsanwalt mit dieser Arbeit zu betrauen. Er wird sich dann auch statt Ihrer mit der Wut und der Empörung Ihres Nachbarn auseinandersetzen. Damit haben Anwälte Erfahrung.

Zuständig für Ihr Anliegen ist das Ordnungsamt, eine Abteilung des Bauamtes, deren Aufgaben unter nachzulesen sind.
Das private Baurechtes setzt sich mit dem Nachbarrecht auseinander.

Liebe Grüße von Ulla