Hallo,
weiß jemand, wo mir Begriffe erklärt werden, die im juristischen Sprachgebrauch verwendet werden und im Jurakontext eine bestimmte Bedeutung haben oder haben könnten, die sich von der alltäglichen unterscheidet? Wo also einem Nichtjuristen erklärt wird, was solche Begriffe wie „herrschende Meinung“, „allgemein“, „grundsätzlich“ etc. wirklich bedeuten, wann man das also sagen kann oder was es konkret bedeutet.
Man hat immer so eine Ahnung, aber eben keine Gewissheit.
Danke!
Hallo Ariane,
ich kenne so etwas leider nur fürs Staatsrecht (http://staatsrecht.honikel.de/de/glossar.htm) aber nicht für alle Rechtsgebiete.
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Hallo Ariane,
einen großteil der Begriffe allgemeiner Rechtsgebiete findest du z.B. schon bei Wikipedia oder wenn du danach googlest, wobei man Googleergebnisse filtern sollte, da nicht alle die selbe Qualität aufweisen.
Sicherlich gibt es im Internet auch einige Rechtslexika, deren Vollständigkeit und Qualität ich leider nicht beurteilen kann.
Empfehlen kann ich dagegen das Brockhaus Fachlexikon Recht, dass du sicher bei Amazon findest, und das auch nicht all zu teuer sein sollte.
Viele Grüße
Bernhard