Rechtsbehelf bei Stromkosten vorauszahlung

Hallo,
mein Freund hat im Auftrag unserer WG einen Stromvertrag mit Flexstrom abgeschlossen. Der Strom wird als Jahresvorauszahlung gezahlt. Als wir letztes Jahr auszogen, teilte er dies Flexstrom mit. Die WG hat sich zwischenzeitlich aber nicht um einen neuen Anbieter gekümmert.
Nun haben wir Post von einem Inkassobüro mit der Zahlungaufforderung für die Jahresvorauszahlung 2012. Die neuen Bewohner der WG weigern sich zu zahlen…

Kann man verpflichtet werden Strom zu bezahlen, den man gar nicht nutzt, weil man nicht mehr dort wohnt???

Danke!

ich kann nicht helfen

Bei manchen Anbietern sollten man besser mit Einschreiben arbeiten. Schickt denen noch mal das Übergabeprotokoll zu. Also den Beleg mit Unterschriften wo drauf steht, dass es einen Mieterwechsel gegeben hat und der Flexstrom-Vertragspartner gar nicht mehr da wohnt.Die neuen Mieter müßten, wenn die Abmeldung bei Flexstrom bearbeitet wurde, jetzt eigentlich beim Grundversorger sein.
Übrigens (gilt nicht nur für Strom): Nicht immer ist der vermeintlich Billigste der Beste…

Grüße.
Ben

mit dem rechnungswesen und dem rechtlichen bezüglich dem strom habe ich nichts zutun. sorry

Also …

Rechtlich gesehen müssen Sie nur die Kosten bis zum Zeitpunkt ihres Auszugs tragen. Als Beweis wäre es von Vorteil, wenn Sie eine Abmeldebescheinigung des Meldeamtes vorlegen könnten.

Mit freundlichen Grüßen,

A. Schmidt
Unanbhängiger Energieberater
Online … www.stromkunde.info