Mein Freund ist in Privatinsolvenz, besser gesagt in der WVP ( Wohlverhaltensperiode. Nun geschah es , dass sein Vater letztes Jahr erkrankte und er war kurzfristig sein Betreuer. Um alles kurz zu fassen: mein Freund ist Italiener seine Mutter ist seit 1995 verstorben und sein Vater ist nun in Italien. Die Verwandtschaft hat sich auch noch eingemischt und es stinkt gewaltig nach Erbunterschlagung weil der Anteil den er von der Mutter geerbt hat nicht ausgezahlt wurde. Da er in Privatinsolvenz ist dachte er, er ginge am besten zu meinen Treuhänder (den man in der Wohlverhaltensperiode bekommt) und schildere ihm alles. Dieser verwies in an das Amtsgericht um einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen und er solle einen Fachanwalt für Erbrecht einschalten denn in der Wohlvehaltensperiode muß man ja einen Teil der Masse zuführen. Hat den Antrag gestellt und wurde abgelehnt. Sowohl der Treuhänder sowohl der Sekretäter vom Insolvenzgericht konnten es nicht verstehen. Obwohl er die 15 Euro bei der Berechnung wegen Beratungshilfe übersteigt, müße man es doch eigentlich kriegen, man ist ja in Insolvenz. Nun hat er einen Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt und die Herren vom Amtsgericht kommen nicht zu potte. Er wartet schon 6,5 Wochen, er hat den Antrag am Tag nac dem WM-Halbfinale gestellt, wo Deutschland 0:1 verlor. Bis heute ist noch keine Antwort gekommen. Ist das normal?
Hallo,
ja ist normal, da die Gerichte total überfordert sind. Ich würde Ihnen raten einfach beim Gericht nachzuhaken was da los ist und warum es so lange dauert.