Hallo zusammen,
auf einen Antrag zur Ratenzahlung beim FInanzamt kam eine Ablehnung. Auf diesem Schreiben fehlt jedoch die Rechtsbehelfsbelehrung. Jetzt meine Frage:
Kann man jetzt einfach das Geld sparen und in 3 Monaten zahlen weil sich ja die Widerrufsfrist auf 1 Jahr verlängert. Oder was kann man da jetzt machen?
Vielen Dank
Hallo
Jetzt sparen zu können, halte ich für unwahrscheinlich - die Zahlungspflicht würde ja nicht erst durch eine korrekte Ablehnung entstehen, oder?
Schöne Grüße
Droitteur
Aber was bringt dann die Verlängerung der Widerrufsfrist?
Das bringt, dass du länger gegen dieses Schreiben vorgehen kannst. Doch dass du einen solchen Antrag gestellt hast, bedeutet ja von Anfang an schon nicht, dass die Pflichten auf Eis liegen würden - und so eben auch nicht im Fall einer fehlerhaften Ablehnung.
Das ist aber nur meine spontane Einschätzung, ich bin in Sachen Verwaltungsrecht gerade nicht auf der Höhe.
Aber was bringt dann die Verlängerung der Widerrufsfrist?
nichts.
die formal nicht ganz richtige ablehnung des antrages hat ja nichts mit der fälligkeit der zahlung zu tun.
ich kann auch einen einspruch einlegen und wenn ich dabei nicht die aussetzung der vollziehung beantrage, dann bleibt meine zahlungspflicht auch bestehen.
gruß inder
Hallo,
also bringen wir das doch auf den Punkt. Es besteht eine Forderung, die offensichtlich unbestritten ist.
Eine Ablehnung der Ratenzahlung ist zwar unverständlich, aber deshalb nicht unrechtmäßig.
Aus meiner Sicht bedarf es da auch keinen Rechtsbehelf, denn Du bittest um etwas, was man nicht einklagen kann. Wäre es klagefähig müsstest Du ja nicht darum bitten…
Das ist nur meine Sicht der Dinge…
Gruß
Hallo,
das bedeutet nur, dass Dein Antrag auf Ratenzahlung abgeleht wurde und du nun ein Jahr lang anstatt der sonst genannten Frist dagegen Widerspruch oder Klage einreichen kannst. Sonst nix. Du hast ja nicht gegen den Forderungsbescheid Widerspruch eingelegt, sondern um eine andere Zahlungsart gebeten. Das wurde abgelehnt. Die eigentliche Forderung besteht seit dem Bescheid, mit dem sie erhoben wurde, unangefochten weiter. Mit allen darin genannten Fristen und Rechtsmitteln.
Gruß vom
Schnabel
Hallo
auf einen Antrag zur Ratenzahlung beim FInanzamt kam eine
Ablehnung. Auf diesem Schreiben fehlt jedoch die
Rechtsbehelfsbelehrung.
die Frage ist eher: ist es ein Verwaltungsakt? Denn nur dort müssen (soweit ich es sagen kann) Rechtsbehelfsbelehrungen drauf sein. Verwaltungsakte wären zb Bescheide.
LG Tobi@s