Hallo,
ich weiß es nicht genau, aber bei uns kam letztens was zwecks der DE-Mail rum und das es jetzt wohl ein Gesetz gibt, dass die Behörden auch auf elektronischem Wege „erreichbar“ sein müssen.
Widerspruch bzw. Einspruch konnte man schon immer auf irgendeinem Weg einlegen, vorallem wenn es um die Fristwahrung ging; dem musste dann aber der „offizielle“ (schriftlich oder mündlich) folgen, damit das „Rechtswirkung“ entfalten konnte. Bei einer EMail weiß man nicht, woher die kommt und daher musste man das dann noch einmal bestätigen, dass man es wirklich ernst meint und das sich nicht ein Nachbar irgendeinen Scherz erlaubt hat.
Und ich vermute mal, dass FA Bayern spielt hier auch auf die DE-Mail Geschichte an.
LG
S_E
PS: Nach kurzem Googeln soll wohl im Juni das „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ verabschiedet worden sein, nachzulesen z.B. hier.