Rechtsberatung

Wer kann mir Auskunft über die eingeschränkte Zulassung zur Rechtsberatung geben. Soweit ich weiss, kann man sich unter gewissen Voraussetzungen berechtigen Lassen.

Vielen Dank

Lothar

Alles hierzu steht im Rechtsberatungsgesetz und den Durchführungsverordnungen. Zuständig für die Erlaubnis ist der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk die Rechtsbesorgung ausgeübt werden soll. Dort kann man sicher näheres erfahren.