soweit ich weiss, kann man Rechtsberatung steuerlich absetzen, oder ?
Wenn man zB Rechtsberatung in Anspruch nahm im Zuge einer Trennung des Ehepartners…wäre dies als Sonderbelastung o.ä. absetzbar und falls ja, wo genau, in welchem Formular in Zeile xx ?
Ehescheidungskosten können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dies wird auf dem sog. „Mantelbogen“ auf der letzten Seite eingetragen (genaue Zeile weiß ich leider nicht).
Nicht absetzbar wären allerdings Kosten bez. des Zugewinnausgleichs oder Vermögensauseinandersetzungen.
DANKE, geholfen…
mantelbogen seite 4…nehme an, du definierst den beschriebenen anwaltsbesuch VOR der scheidung im zuge einer trennung als „scheidungskosten“.
Nicht nur Kosten VOR der eigentlichen Scheidung, auch Kosten des Anwalts vor, während und evtl. nach der Scheidung - hauptsache keine Kosten bez. Vermögensauseinandersetzungen