Rechtsberatung für einen Menschen

Liebes Forum.Ich habe eine Frage? Wir haben uns 1990 ein Haus gekauft.Die Scheidung war 2006.Das Haus wurde Ohne mich verkauft.Meine Frage ist? Kann ich noch rechtliche Schritte unternehmen.
Vielen Lieben Dank an Euch.
Gruss.
Carlo.Koenig

Wenn beide Ehepartner als Besitzer im Kauf-Vertrag/Grundbuch stehen, und nach der Scheidung nur EINER von beiden das Haus verkauft, kann es nach meinem Verständnis kein gültiger Verkaufs-Vertrag sein.
Aber diesbezüglich würde ich wirklich vorschlagen, einen Anwalt zu konsultieren!!!

Viel Erfolg!

Ich gehe einmal davon aus, daß im Rahmen der Scheidung die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Hauses geregelt wurden. Und wenn im Grundbuch nur Ihre Frau als Eigentümer eingetragen ist, dann kann sie auch alleine darüber verfügen.

Da würde ich Dir raten, Dir eine Rechtsauskunft von einem Anwalt geben zu lassen. Notfalls mit PKH.
LG,Katja

Hallo Carlo,
Ich nehme an, dass Sie in der Zeit des Hauskaufs in sog. Zugewinngemeinschaft verheirat wart. (Das ist fast immer der Fall.) Außérdem nehme ich an, dass es um Ihren Anteil des Verkaufserlöses der Immobilie geht.
Aus meiner Sicht hätten Sie auf jeden Fall Anrechte, und zwar die Hälfte des „Zugewinns“, d.i. der Teil, der während Ihrer Ehe erwirtschaftet wurde! Sie sollten sich aber UMGEHEND um die Angelegenheit kümmern, da es sein könnte, dass Ihre Ansprüche verjähren (nach 5 Jahren). Auf jeden Fall würde ich eine Anwalt einschalten.
Viel ERfolg und auf gar keinen Fall auf Ansprüche verzichten. Berlinois

Hallo Herr König,

Sie sollten solche wichtigen Fragen nicht hier in diesem Umfeld abfragen, sondern einen Anwalt aufsuchen. Falls Sie sich diesen nicht leisten können, haben Sie Gelegenheit, einen Antrag auf Rechtsbeihilfe zu stellen.

Zur Beantwortung der Frage, müsste man die gesamte Vorgeschichte des Hauskaufs kennen, insbesondere aus welchen Mitteln dies finanziert wurde. Zudem müsste man den Kaufvertrag kennen, insbesondere müsste man wissen, wer als Eigentümer bestimmt und in das Grundbuch eingetragen wurde. Schließlich wäre es wichtig zu wissen, ob im Rahmen der Scheidungsvereinbarung irgendwelche Regelungen bezüglich des weiteren Schicksals des Hauses getroffen wurden.

Mehr kann ich Ihnen aufgrund Ihrer dürftigen Angaben leider nicht sagen.

MfG

H.K.

Hallo Herr Krämer.Der Hauskauf lief Über mein konto.
Meine Frau stand alleine im Grundbuch.Bei Der Scheidung
wurde das Haus nicht erwähnt.Der Scheidungstermim war
am 18.8.2006.Meine Frage ist?.Kann ich noch rechtliche
Schritte unternehnmen.
Vielen Dank im vorraus.Carlo.Koenig

Sehr geehrter Herr Koenig,

wenn Ihre Frau als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen wurde, sehe ich unabhängig von der möglichen Verjährung von ggf. vorhandenen sonstigen Ansprüchen, keine Möglichkeit gegen den Verkauf des Hauses vorzugehen, jedenfalls dann nicht, wenn zu Ihren Gunsten keine wie auch immer geartete Eintragung im Grundbuch vorgenommen wurde. Denn auf die Eintragung in dem Grundbuch darf sich der Käufer verlassen. Er wird das Haus daher wohl rechtmäßig erworben haben.

Ob Sie ggf. Ausgleichsansprüche gegen Ihre Ex-Frau haben, hängt von allen Einzelheiten des Einzelfalles ab, insbesondere von wessen Mitteln das Haus erworben wurde (nicht von welchem Konto das Geld floss), ob diese Mittel gemeinsam erwirtschaftet wurden oder nur Sie alleine diese Mittel eingebracht haben etc. Sollte das Haus allein aus Ihrem Mitteln gekauft worden sein, wäre zudem zu klären, wieso Ihre Frau dann als Alleineigentümerin eingetragen war etc. Unabhängig von diesen Erwägungen sind Ansprüche, die der sog. „regelmäßigen Verjährungsfrist“ von drei Jahren unterliegen wohl schon verjährt.

Aber wie gesagt, gehen Sie zu einem Anwalt und besorgen Sie sich ggf. einen Beratungsschein. In diesem Umfeld kann Ihnen mit Sicherheit keiner helfen, weil es auf enorm viele Einzelheiten ankommt, die meines Erachtens nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden können.

Ich hoffe, Ihnen dennoch ein wenig geholfen zu haben.

MfG

H.K.

Tut mir leid hier kann ich nicht weiterhelfen

Hallo:

Das kann man so nicht ganz beantworten, dafür sind zusätzliche Informationen nötig.

Zunächsteinmal ist die Frage, wie bei der Scheidung die Vermögenswerte verteilt wurden.

War die Ehe im Zuge der Zugewinngemeinschaft geführt, gab es einen Ehevertrag…

Wann wurde das Haus verkauft - und von wem.

Abschließend bleibt noch die Frage, warum diese Frage erst jetzt gestellt wird.

Bis dahin erst einmal

Gruß

Boone.

Die Frage ist, wann denn das Haus verkauft wurde?

hALLO:Cosmic 251.Das Haus wurde vor der Scheidung verkauft.

Die Frage ist, wann denn das Haus verkauft wurde?

das Haus würde 2006 verkauft,allein von meiner Exfrau.
Lg. Carlo.koenig