Soweit ich weiss, gab es früher beim Arbeitsgericht eine Beratungstelle, wo man sich z.B. im Kündigungsfall erstmal einen Rat abholen konnte, ohne direkt zum Anwalt zu müssen. Gibt es das noch bzw. was wären denn Alternativen ?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Infos.
Liebe Grüße
Sabine
Es handelt sich um die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht. Dort wird man mit dir auch erforderlichenfalls eine Kündigungsschutzklage aufnehmen. Wenn dur dort hingehst, solltest du alle Unterlagen (Arbeitsvertrag, Gehaltszettel, Kündigung, etc.) mitbringen.
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Gibt es NICHT!
Hi!
Die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht wird Dir bei der Formulierung der Klage helfen - mehr aber auch nicht!
Tipps wirst Du dort keine bekommen, da es keine Rechts beratung ist!
Die einzig sinnvolle Alternative ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, der für eine erste Beratung auch nicht die Welt kostet!
LG
Guido
Danke!! Jetzt bin ich doch schonmal etwas schlauer …
Grüße
Sabine
Hallo Sabine,
Du kannst Dir auch bei Deiner Gewerkschaft Rat holen, sofern Du Mitglied bist.
VG,
Hallo
Bei jedem Arbeitsgericht ist eine Rechtsantragsstelle vorhanden. An diese Rechtsantragsstelle kann sich der Rechtsuchende wenden. Sie hilft dem Betreffenden weiter bei der Frage, was er tun kann, wenn er z.B. gekündigt wurde, wenn er Lohnansprüche offen hat, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert, wenn die Papiere nicht ausgefüllt übergeben wurden etc.
Es ist die Aufgabe der Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht, Klagen des Rechtsuchenden zu Protokoll zu nehmen und den vom Rechtsuchenden gewünschten Prozeß sachgerecht in die Wege zu leiten.
Alle diese Leistungen der Rechtsantragsstelle sind kostenlos.
Die Rechtsantragsstelle ist jedoch nicht in der Lage und nicht berechtigt, dem Rechtsuchenden oder Arbeitnehmer eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne zu geben. Die Rechtsantragsstelle kann zwar Antwort geben auf die Frage, was bei einer Kündigung zu tun ist, bei Lohnrückständen etc. Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist jedoch die eigentliche, tiefer gehende und umfassende Rechtsberatung alleine den Rechtsanwälten, für Gewerkschaftsmitglieder den Gewerkschaften und für Arbeitgeber den Arbeitgeberverbänden vorbehalten.
Gruß,
LeoLo
WoW!
Hi!
DAS war mal eine ausführliche Antwort!
Ist das aus irgendeinem Aufsatz?

LG
Guido