Rechtsberatung in Internet-Foren

Da auf einer fiktiven Seite immer wieder anonym rechtsberaten
wird, würde mich mal die Rechtslage dazu interessieren.

Ist es tatsächlich so, dass eine unzulässige Rechtsberatung
durch das Ersetzen des Wortes „ich“ durch das Wort „X“ zulässig
wird und umgekehrt?

Wer hat davon ein bischen Ahnung?

Wer hat davon ein bischen Ahnung?

Das ist wohl weniger eine Frage von Ahnung als von Ansicht. Na, jedenfalls scheinen die www-Leute der Ansicht zu sein, dass das was nützt.

Ok, nehmen wir an, jemand antwortet hier auf eine den Forenregeln entsprechend gestellte Frage, die vor „angenommen“ und „jemand“ nur so strotzt. Was genau soll sich daran ändern?

Die objektive Tatbestandsmäßigkeit der Ordnungswidrigkeit? Nein.

Der Vorsatz? Wohl kaum: Ist doch jedem klar, dass eine echte Rechtsberatung gewährt wird.

Die Schuld? Ein etwaiger Verbotsirrtum wäre jedenfalls vermeidbar und ist damit unbeachtlich.

Mich erinnert das an Leute, die sagen, es sei strafbare Beleidigung zu sagen: „Sie sind ein Arschloch.“, doch es sei straflose Tatsachenbehauptung zu sagen: „Ich finde, Sie sind ein Arschloch.“

Das Gesetz kann man doch nicht mit billigen sprachlichen Tricks umgehen.

Levay

Hallo!

…Sie sind ein Arschloch."

Das ist oft genug meine gesicherte Erkenntnis, die mit juristischen Spitzfindigkeiten nicht zu kippen ist.

Gruß
Wolfgang

Das Gesetz kann man doch nicht mit billigen sprachlichen
Tricks umgehen.

Was ist juristesche Dogmatik denn anderes als ein „billiger sprachlicher Trick“, dessen historischer Ursprung irgendwo in den Scholastik liegt…?

LG A.

Was ist juristesche Dogmatik denn anderes als ein „billiger
sprachlicher Trick“, dessen historischer Ursprung irgendwo in
den Scholastik liegt…?

Tja, die Frage kann ich jetzt nicht ganz ernst nehmen. Dass man für Dogmatik auch Sprache braucht, heißt nicht, dass immer, wenn Sprache gebraucht wird, ein billiger Trick vorliegt. Dann hätte ich das Wort „billig“ auch weglassen können. Habe ich aber nicht.

Levay

Hallo trobi,

als Laie denke ich, das ist genauso wie mit dem tollen Disclaimer:

„Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von den externen Links, die ich auf meine Website gesetzt habe.“

Wenn ich da lauter illegale Links setze, nutzt mir das überhaupt nix. Und wenn ich diese Links für empfehlenswert halte, dann ist es bescheuert, mich gleichzeitig davon zu distanzieren.

Die Frage ist für mich bei offiziellen Foren nur: Ist das dem normalen Durchschnittsmenschen wirklich nicht zuzumuten, zu erkennen, dass dies eben KEINE Rechtsberatung ersetzt?
Die zweite Frage: Wenn das ein Verbraucherschutzgesetz ist, wie ist es dann mit anderen Foren, die genauso fatale Ratschläge oder gar schlimmere zur Folge haben?

Man stelle sich mal vor, unter Börsen und Finanzen läßt sich jemand von Otto Normalverbraucher zu einer idiotischen Geldanlage raten, die ihn pleite macht.
Und im Esoterikforum läßt sich jemand von Lieschen Müller erklären, dass eine Chemotherapie absolut Blödsinn ist und er besser mit Räucherstäbchen wedelt und Pyramiden ins Fenster stellt.

Entweder wird der Verbraucher vor allen blödsinnigen Ratschlägen beschützt oder vor gar keinen. Und dann stört natürlich schon der Ursprung des Rechtsberatungsgesetzes…

Gruß!

Horst

Hallo,

Ist doch jedem klar, dass eine echte
Rechtsberatung gewährt wird.

Vollkommen falsch. Erstens sind wir hier alle nur Liebling Kreuzberg-Fans, die sich ihre Fälle selber konstruieren. Oder etwa nicht? Zweitens geben Laien wie ich hier auch immer wieder Ihre Kommentare ab, an deren Qualität und Sinn man Zweifeln kann. Drittens sind selbst die Antworten mancher Leute mit juristischer Vita in der Visitenkarte eher Hornberger Schießen als annähernd etwas wie Rechtsberatung…

Gruß
Steffen B.

PS: Wer irgendwo Ironie entdeckt darf Sie genau so behalten wie die Körnchen Wahrheit…

Erstens sind wir hier alle nur Liebling
Kreuzberg-Fans, die sich ihre Fälle selber konstruieren.

Blödsinn.

Zweitens geben Laien wie ich hier auch immer
wieder Ihre Kommentare ab, an deren Qualität und Sinn man
Zweifeln kann.

Und? Wo steht, dass es ein TB-Merkmal ist, dass die Rechtsberatung von hoher Qualität ist? Das Rechtsberatungsgesetz ist ja GERADE für Laien einschlägig.

Drittens sind selbst die Antworten mancher
Leute mit juristischer Vita in der Visitenkarte eher
Hornberger Schießen als annähernd etwas wie Rechtsberatung…

Siehe oben.

PS: Wer irgendwo Ironie entdeckt darf Sie genau so behalten
wie die Körnchen Wahrheit…

Gern.

Levay

Hallo zusammen,

ich zitiere mal kurz aus dem Rechtsberatungsgesetz, das hier wohl einschlägig sein dürfte:

§ 1

(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten […] darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

Es dürfte also darauf ankommen, ob ein Rechtsrat - unterstellt, so etwas gibt es hier auch neben den ganzen fiktiven Fällen - geschäftsmäßig, also im Rahmen einer Geschäftstätigkeit angeboten wird. Die freie Meinungsäußerung von Feierabend-Internetnutzern dürfte noch keine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Hallo!

Es dürfte also darauf ankommen, ob ein Rechtsrat -
unterstellt, so etwas gibt es hier auch neben den ganzen
fiktiven Fällen - geschäftsmäßig, also im Rahmen einer
Geschäftstätigkeit angeboten wird.

Geschäftsmäßig im Sinne des RBG meint weniger als Geschäftstätigkeit. Es ist nicht erforderlich, dass man überhaupt Geld dafür nimmt. Deswegen ist Dein Einwand hier nicht wirklich tauglich. Es reicht, wenn man überhaupt wiederholt Tätig werden will, selbst dann, wenn es nach Feierabend und absolut altruistisch passiert.

Florian.

Dazu empfehle ich folgenden Link:
http://www.beschwerdezentrum.de/_aktuell/2003kw12.htm

Erklärt noch einiges mehr.