Rechtsberatung IT Service: wie und wo?

Hi,

eine kleine Firma soll gegründet werden. Gewerbeanmeldung, Inhaber ist entsprechend der angebotenen Dienste ausgebildet.

Dienste; schwerpunktmässig IT Bereich, und zwar Webdesign, Websiteerstellung, Hosting (durch anmieten eines Servers oder durch Unter-Providervertrag), usw.

Frage; wie muss vorgegangen werden, was die rechtliche Einwandfreiheit, auch im Sinne von Haftung, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Stichworte;

Muss die Firmenhomepage obiger Firma AGB haben? Falls ja, was muss drin stehen? Muss eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein? In wie weit müssen die erstellen Websites rechtlich einwandfrei sein? usw. usf.

Sehr komplexes Thema. Also, wie geht man da ran?
Oder sollte man das besser sein lassen, weil zu „gefährlich“?

Grüße
John

Hallo JohnnyB,

Dienste; schwerpunktmässig IT Bereich, und zwar Webdesign,
Websiteerstellung, Hosting (durch anmieten eines Servers oder
durch Unter-Providervertrag), usw.

Frage: wie muss vorgegangen werden, was die rechtliche
Einwandfreiheit, auch im Sinne von Haftung, damit es keine
bösen Überraschungen gibt?

Nun, keine Fahler machen dürte einen vor Überraschungen schützen.
So kann man die Frage schwer beantworten.

Stichworte;

Muss die Firmenhomepage obiger Firma AGB haben? Falls ja, was
muss drin stehen? Muss eine Haftpflichtversicherung vorhanden
sein? In wie weit müssen die erstellen Websites rechtlich
einwandfrei sein? usw. usf.

Ich empfehle ein Existenzgründungsseminar, da hier offensichtlich grundlegendes Wissen für eine Existenzgründung sehr dünn ist. Entsprechende Seminare gibt es z.B. bei der IHK.

AGB auf der Website sind von nöten, wenn über die Site Verträge geschlossen werden, da AGB nur ihre Gülitgkeit entfalten können, wenn sie bei Vetragsschluss einsehbar sind und so Bestndteil des Vertrags werden können. Ob das bei der angenommen Firmenwebsite der Fall ist kann hier wohl keiner wissen, genauso wenig, wie man ahnen kann, was denn in den AGB stehen soll. Man kann da auch reinschreiben, daß Leistungen nur bei Vollmond erbracht werden. Ob das auch seine Gültigkeit entfaltet wäre dann schon eher eine konkrete Frage.

Sehr komplexes Thema. Also, wie geht man da ran?
Oder sollte man das besser sein lassen, weil zu „gefährlich“?

Selbständigkeit birgt immer eine gewisse Gefahr, die meisten Gefahren kann man minimieren, andere absichern.

Schua mal ins Exitenzgründerbrett, da dürftest Du schon einige Hilfe finden.

Gruß

osmodius

Hi,

danke.

Das verstehe ich durchaus alles.

Jedoch müsste es doch möglich sein, allgemeingültige Anweisungen zu erhalten.

z.B.

wenn du IT Service anbietest, dann must du auf folgende Dinge achten;
punkt 1
punkt 2
punkt 3

Gut, ich schau mal in das andere Brett.

Grüße