Rechtsberatung ohne Berechnung

Hallo zusammen,

darf ein Rechtsanwalt einen Freund oder einen Bekannten beraten und seine Interessen vertreten, ohne die Gebühren in Rechnung zu stellen?

Meines Wissens nach dürfen Rechtsanwälte nicht kostenlos beraten.

Wie sieht es aber aus, wenn der Mandant beispielsweise das Badezimmer des Rechtsanwaltes im Gegenzug kostenlos renoviert, oder aber eine andere Leistung im gegenseitigen Einvernehmen erbracht wird.

Ist so etwas erlaubt oder macht sich der Rechtsanwalt strafbar, weil er seine Tätigkeit nicht ordnungsgemäß be- und abrechnet?

Meines Wissens nach dürfen Rechtsanwälte nicht kostenlos
beraten.

Doch, dürfen sie in Angelegenheiten, die die eigenen Angehörigen betreffen. Da ist das Rechtsdienstleistungsgesetz ein bisschen freundlicher geworden.

Wie sieht es aber aus, wenn der Mandant beispielsweise das
Badezimmer des Rechtsanwaltes im Gegenzug kostenlos renoviert,
oder aber eine andere Leistung im gegenseitigen Einvernehmen
erbracht wird.

Wenn die Leistung der Gegenleistung enspricht, ist hier das einzige Problem die Umsatzsteuer: Wer eine gewerbsmäßige (oder eben freie) Dienstleistung vergütet bekommt, muss Umsatzsteuer zahlen. Wenn „ohne Rechnung“ gegenseitig geleistet wird, wird wohl auch ohne Umsatzsteuerabführung geleistet. Das geht nicht.

Doch, dürfen sie in Angelegenheiten, die die eigenen
Angehörigen betreffen. Da ist das Rechtsdienstleistungsgesetz
ein bisschen freundlicher geworden.

Quelle?

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Wenn die Leistung der Gegenleistung enspricht, ist hier das
einzige Problem die Umsatzsteuer: Wer eine gewerbsmäßige (oder
eben freie) Dienstleistung vergütet bekommt, muss Umsatzsteuer
zahlen. Wenn „ohne Rechnung“ gegenseitig geleistet wird, wird
wohl auch ohne Umsatzsteuerabführung geleistet. Das geht
nicht.

Woraus schließt du, dass es gewerbsmäßig gemachtg wird? Wenn es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt, fällt nämlich keie USt an, da es an der nachhaltigkeit mangelt

Gruß
Stefan

Woraus schließt du, dass es gewerbsmäßig gemachtg wird? Wenn
es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt, fällt nämlich
keie USt an, da es an der nachhaltigkeit mangelt

Genau das habe ich gemeint, das Problem mit der Umsatzsteuer. Wenn es keine gewerbsmäßige Leistung ist, fällt die nicht an. „Wenn“ bedeutet in diesem Fall „sofern“.

Gruß