Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte bis 2001 eine Wärmepumpe mit einem Extrazähler.
2001 habe ich den Stromtarif Wärmepumpe bei der RWE abgemeldet.
Dies ist auch bestätigt worden. Mir war nicht bekannt dass ich den Stromzähler extra abmelden muss.
Heute am 8.11.2011 habe ich die Zählerrechnungen nachträglich für die letzten 11 Jahre bekommen.
Der Verteilernetzbetreiber hat mich 2010 ab 01.01.2003 rückwirkend wieder angemeldet.
Eine Info für die Neuanmeldung habe ich nicht bekommen.
Meine Frage:
1.muss ich für die ganzen 11 Jahre nachbezahlen oder gibt es eine Verjährungsfriest.?
- War der Versorger verpflichtet die Neuanmeldung mir mitzuteilen?
- soll ich den Rechtsweg einschlage. Nachzahlung 600,00Euro
Für Ratschläge wäre ich sehr Dankbar
Viele Grüße
juergen
Hallo Jürgen,
bitte wende dich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale.
Hallo,
zu 1.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (vgl. §§ 195, 199 BGB). Sofern hier keine längere Frist einschlägig ist, dürfte somit an sich kein Anspruch für 11 Jahre bestehen.
zu 2.
Zumindest kann ein Dritter (hier der Versorger) grundsätzlich nicht ohne Ihr Wissen eine für Sie kostenpflichtige Anmeldung vornehmen.
zu 3.
Für 600 € lohnt sich aus meiner Sicht keine gerichtliche Auseinandersetzung. Wenn Sie in den 11 Jahren eine leistung im Wert von 600 € bezogen haben, wäre es natürlich verständlich, dass der Leistende dafür eine Gegenleistung haben will. Dafür kommt er natürlich recht spät.
Vorschlag:
Wenn Sie die Leistung tatsächlich bezogen haben, würde ich mich in einem ersten Schritt tatsächlich auf Verjährung berufen und schriftlich anfragen, worauf der rückwirkende Anspruch gestützt wird. Sollte wider erwarten eine längere Verjährung greifen, würde ich versuchen, zu einer hälftigen Lösung zu kommen, „um einen kosten- und zeitintensiven Rechtsstreit zu vermeiden“, sprich, die Zahlung von 300 €anbieten.
Gruß
nobbynic
Ich bitte von Rückfragen abzusehen.
- War der Versorger verpflichtet die Neuanmeldung mir
mitzuteilen?
- soll ich den Rechtsweg einschlage. Nachzahlung 600,00Euro
Für Ratschläge wäre ich sehr Dankbar